Alexej hat geschrieben: ↑Fr 18. Dez 2020, 11:18
Spiky hat geschrieben: ↑Fr 18. Dez 2020, 10:18
Fragst Du hier weil Du verschiedene Meinungen hören oder
fragst Du hier, weil Du eine Bestätigung Deiner Meinung haben willst?
Du hast im Prinzip 3 Möglichkeiten:
1. Du fragst Deinen SB nach der genauen Vorgangsweise und befolgst dies
2. Du kaufst (z.B. beim Gewo) 2 Waffenleichen um wenig Geld und suchst an. Das wird dann problemlos bewilligt werden.
3. Du zeigt ihnen wer hier das Sagen hat und suchst an und schaust was passiert.
Weder noch.
Meine ursprüngliche Frage war eigentlich nur, da ich eben keine persönliche Erfahrung damit habe, ob jemand anderes hier das schon mal gemacht hat bzw. eben damit Erfahrung hat.
Und ich bin froh, von Dir und anderen hilfreiche Antworten zu bekommen, ich hab in den wenigen Posts schon einiges dazugelernt!
Aber offenbar gab‘s so einen Fall (hier) noch nicht, weshalb ich dann gerne meine Erfahrung posten werde.
Bzgl. den „Waffenleichen“: wie werd ich die dann wieder los? Dem Händler zurück verkaufen?
Weisst Du, aus einem Gesetzestext zitieren kann bald einer
Beim Wissen bez. Durchführungsbestimmungen und Runderlässe trennt sich dann das Spreu vom Weizen
Und bei internen Verfahrensanweisungen ist dann endgültig Schluss.
Deshalb die von mir gewählte Reihenfolge.
Nach meiner Erfahrung geben Dir die SB keine falschen Info wenn sie gefragt werden.
Das liegt in ihrem Interesse den Geschäftsfall so vorgesetzt zu bekommen wie sie wollen.
Das verkürzt ihren eigenen Aufwand erheblich und steigert somit ihre Effizienz.
Deshalb anrufen, Nachnamen nennen (damit Du gleich zu dem richtigen SB kommst) und die
Sache erklären (ob's sinnvoller ist gleich die von Dir gewünschten 2 Waffen zu kaufen oder ob
das nach der Erweiterung auch noch möglich ist).
Dein SB wird zwar vorsichtshalber anmerken, dass sein Jurist noch das letzte Wort hat,
trotzdem wird das schon passen was er sagt.
Wenn die WBK voll sein soll, kaufst halt 2 Leichen unter der Voraussetzung, dass Du
sie wieder zurück geben kannst.
Wenn nicht, nimmt jede Polizeidienststelle Waffen bzw. -teile zur Vernichtung zurück.