richtig Radarpistolen Training plus bescheid Ausstellungen ^^tom72 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:45Danke steppenwolf.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:36Wahrscheinlich meint tom72 ...als wbk besitzer kommen sie egal ob du kat. B waffen hast oder nicht.
......
Und ausserdem geht es um den Umgang mit Behörden...
...und! Behörden kontaktiert man, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Die haben einen Haufen an wichtig-wesentlicher Arbeit zu erfüllen und Waffenüberprüfungssachen hindern sie an der Ausführung dieser wichtig-wesentlichen Arbeiten.
Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!
Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Nach drei Jahren im Ausland kann ich Dir sagen, dass ich es nicht gemeldet habe, da es das Gesetz nicht verlangt
In letzter Konsequenz muesste sich die Behoerde bei mir per rsb oder rsa melden und ich wuerde darauf bekanntgeben, wann ich das naechste mal zuhause waere zwecks verwahrungskontrolle.
In letzter Konsequenz muesste sich die Behoerde bei mir per rsb oder rsa melden und ich wuerde darauf bekanntgeben, wann ich das naechste mal zuhause waere zwecks verwahrungskontrolle.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Stimmt schon, das Waffengesetz verlangt das nicht.aragorn hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 21:05Nach drei Jahren im Ausland kann ich Dir sagen, dass ich es nicht gemeldet habe, da es das Gesetz nicht verlangt
In letzter Konsequenz muesste sich die Behoerde bei mir per rsb oder rsa melden und ich wuerde darauf bekanntgeben, wann ich das naechste mal zuhause waere zwecks verwahrungskontrolle.
Aber das Meldegesetz, so würde ich das verstehen:
§ 4. (1) Wer seine Unterkunft in einer Wohnung aufgibt, ist innerhalb von drei Tagen davor oder danach bei der Meldebehörde abzumelden.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
keine ahnungSteppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:36Interessant, wie sieht es dann aus wenn man beim händler für den zeitraum die waffen auf depot stellt? Hättest ja somit auch keine berechtigung? Oder? Kommt wahrscheinleich auch drauf an welchen grund man bei der behörde für die ausstelung der wbk angibt?!
ich vermute auch dass noch nie wer aus dem grund aufgefordert wurde seine WBK zu retournieren
aber es ist moeglich
es gibt ueber 100 waffenbehoerden in oesterreich
und wahrscheinlich 2,5x so viele referenten
und da sind gaaaaaaanz nette dabei
wirklich
engagiert, kennen sich gut aus, loesungsorientiert ..
die allermeisten sind so
eine richtige freude mit denen zu telefonieren oder zu mailen
muessen wir ja doch immer wieder mal
wie gesagt
die allermeisten
aber nicht alle
bei denen paar anderen tut man sich wirklich schwer die kommunikation zu beschreiben
so ein mittelding aus einem kleinen trotzigen kind in der sandkiste und einem halbstarken rocker am motorrad
wenn du so einen hast und der oder die hat einen schlechten tag dann viel erfolg mit so einem informationsschreiben ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ich glaube die meisten von euch verwechseln da was .
Es ist nicht von Wohnungsaufgabe die Rede sondern nur von einem arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt.
Nicht mehr und nicht weniger.
Es ist nicht von Wohnungsaufgabe die Rede sondern nur von einem arbeitsbedingten Auslandsaufenthalt.

Nicht mehr und nicht weniger.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ich habe gerade bei help.gv.at reingeschaut.
Dort finde ich unter "Leben und Arbeiten im Ausland"
Dort finde ich auchAllgemeine Informationen
Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.
Wie Du siehst hat der Auslandsaufenthalt nichts damit zu tun ob Du hier eine Wohnung aufgibst oder nicht. Jedoch trifft Dich auch ohne Aufgabe einer Wohnung die Pflicht Dich hier abzumelden, da gibt's nicht viel zu verwechselnBegriff Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland.
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
- Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2631
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Jup, da seh ich genau so.gewo hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 22:33keine ahnungSteppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:36Interessant, wie sieht es dann aus wenn man beim händler für den zeitraum die waffen auf depot stellt? Hättest ja somit auch keine berechtigung? Oder? Kommt wahrscheinleich auch drauf an welchen grund man bei der behörde für die ausstelung der wbk angibt?!
ich vermute auch dass noch nie wer aus dem grund aufgefordert wurde seine WBK zu retournieren
aber es ist moeglich
es gibt ueber 100 waffenbehoerden in oesterreich
und wahrscheinlich 2,5x so viele referenten
und da sind gaaaaaaanz nette dabei
wirklich
engagiert, kennen sich gut aus, loesungsorientiert ..
die allermeisten sind so
eine richtige freude mit denen zu telefonieren oder zu mailen
muessen wir ja doch immer wieder mal
wie gesagt
die allermeisten
aber nicht alle
bei denen paar anderen tut man sich wirklich schwer die kommunikation zu beschreiben
so ein mittelding aus einem kleinen trotzigen kind in der sandkiste und einem halbstarken rocker am motorrad
wenn du so einen hast und der oder die hat einen schlechten tag dann viel erfolg mit so einem informationsschreiben ....
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja aber deine nahen Angehörigen bleiben hier und er ist immer wieder zwischen durch hier( denke ich , Heimreise alle 3 Monate ) .Yukon hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 22:48Ich habe gerade bei help.gv.at reingeschaut.
Dort finde ich unter "Leben und Arbeiten im Ausland"Dort finde ich auchAllgemeine Informationen
Die Abmeldebestätigung, die in Österreich ausgestellt wird, wird für die Anmeldung am neuen Wohnort im Ausland benötigt. Bürgerämter, Bezirksverwaltungsstellen und die Bürgerbüros des jeweiligen Aufenthaltslandes stellen auf Wunsch eine Aufenthalts- bzw. Meldebescheinigung aus, wenn dort ein Wohnsitz angemeldet ist.Wie Du siehst hat der Auslandsaufenthalt nichts damit zu tun ob Du hier eine Wohnung aufgibst oder nicht. Jedoch trifft Dich auch ohne Aufgabe einer Wohnung die Pflicht Dich hier abzumelden, da gibt's nicht viel zu verwechselnBegriff Auslandsösterreicher
Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher sind österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger mit Hauptwohnsitz im Ausland.
Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen der Unterkunftnehmerin/des Unterkunftnehmers gilt.
Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:
- Aufenthaltsdauer
- Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.
- Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)
Und wenn das so wie bei mir ist mit den Auslandseinsätzen ( auch über Jahre ) dann wird hier in Österreich das Beschäftigungsverhältnis Verhältnis ja nach Land auf Eis gelegt aber nicht gekündigt . Oder gar nicht auf Eis gelegt und ich bekomm einfach einen Zusatz Vertrag.
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2631
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Wieso sollte das beschäftigungsverhältnis auf eis gelegt werden, wenn die firma dich ins ausland schickt? In seinem fall dürfte die sogenante "entsendung von mitarbeiter ins ausland" handeln.
Auch recht erklärend ist da die wkö.
https://www.wko.at/service/steuern/Ents ... sland.html
Aber darum gehts ja eigentlich nicht bei dem thema des thread erstellers.
Auch recht erklärend ist da die wkö.
https://www.wko.at/service/steuern/Ents ... sland.html
Aber darum gehts ja eigentlich nicht bei dem thema des thread erstellers.

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Wie gesagt kommt auf das Land an, wenn die Firma dort einen Firmen Sitz hat und das Gesetz es verlangt, musst du bei den Firmen Sitz einen Vertrag haben . Ich hab mich deswegen noch nie umgemeldet und bei einer Überprüfung bekommt man eh einen Brief wenn man nicht vor Ort war . Diesbezüglich sagt dir dann die Frau Bescheid oder wer auch immer, dann macht man sich einen Termin aus und ist dann halt den Tag da ...
Der immense Usus exterritorialer Vokabeln in der germanistischen ich Linguistik ist mit dezidiertem Fanatismus auf das maximale Minimum zu reduzieren!
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
Sig Sauer P226 Legion
Sig Sauer 516
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Es geht mir um Folgendes:Peanut hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 23:15Wie gesagt kommt auf das Land an, wenn die Firma dort einen Firmen Sitz hat und das Gesetz es verlangt, musst du bei den Firmen Sitz einen Vertrag haben . Ich hab mich deswegen noch nie umgemeldet und bei einer Überprüfung bekommt man eh einen Brief wenn man nicht vor Ort war . Diesbezüglich sagt dir dann die Frau Bescheid oder wer auch immer, dann macht man sich einen Termin aus und ist dann halt den Tag da ...
Wenn es eine rechtliche Verpflichtung auf Basis des Meldegesetzes gibt, dass man sich bei einem Auslandsaufenthalt in Österreich abzumelden hat und dieser Verpflichtung auch nachkommt, dann wird das im Zentralen Melderegister vermerkt.
Wenn man laut ZMR keinen Wohnsitz in Österreich hat (und auch wenn das nur vorübergehend für ein paar Monate/Jahre ist), wohin soll dann die BH die Polizei zur Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 schicken, die haben ja Zugriff auf das ZMR? Eben nirgendwohin, damit wäre die Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 zu diesem Zeitpunkt obsolet und müsste nach der Rückkehr nach Österreich (und der neuerlichen Anmeldung gemäß Meldegesetz) nachgeholt werden.
Das Ganze würde ich jedoch im Vorhinein mit der BH abklären.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Wenn du keine Meldeadresse in Österreich hast, hast du dann ein Recht auf eine WBK?Yukon hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2019, 10:19Es geht mir um Folgendes:Peanut hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 23:15Wie gesagt kommt auf das Land an, wenn die Firma dort einen Firmen Sitz hat und das Gesetz es verlangt, musst du bei den Firmen Sitz einen Vertrag haben . Ich hab mich deswegen noch nie umgemeldet und bei einer Überprüfung bekommt man eh einen Brief wenn man nicht vor Ort war . Diesbezüglich sagt dir dann die Frau Bescheid oder wer auch immer, dann macht man sich einen Termin aus und ist dann halt den Tag da ...
Wenn es eine rechtliche Verpflichtung auf Basis des Meldegesetzes gibt, dass man sich bei einem Auslandsaufenthalt in Österreich abzumelden hat und dieser Verpflichtung auch nachkommt, dann wird das im Zentralen Melderegister vermerkt.
Wenn man laut ZMR keinen Wohnsitz in Österreich hat (und auch wenn das nur vorübergehend für ein paar Monate/Jahre ist), wohin soll dann die BH die Polizei zur Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 schicken, die haben ja Zugriff auf das ZMR? Eben nirgendwohin, damit wäre die Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 zu diesem Zeitpunkt obsolet und müsste nach der Rückkehr nach Österreich (und der neuerlichen Anmeldung gemäß Meldegesetz) nachgeholt werden.
Das Ganze würde ich jedoch im Vorhinein mit der BH abklären.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja sicher, warum nicht?diver99 hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2019, 10:22Wenn du keine Meldeadresse in Österreich hast, hast du dann ein Recht auf eine WBK?Yukon hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2019, 10:19Es geht mir um Folgendes:Peanut hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 23:15Wie gesagt kommt auf das Land an, wenn die Firma dort einen Firmen Sitz hat und das Gesetz es verlangt, musst du bei den Firmen Sitz einen Vertrag haben . Ich hab mich deswegen noch nie umgemeldet und bei einer Überprüfung bekommt man eh einen Brief wenn man nicht vor Ort war . Diesbezüglich sagt dir dann die Frau Bescheid oder wer auch immer, dann macht man sich einen Termin aus und ist dann halt den Tag da ...
Wenn es eine rechtliche Verpflichtung auf Basis des Meldegesetzes gibt, dass man sich bei einem Auslandsaufenthalt in Österreich abzumelden hat und dieser Verpflichtung auch nachkommt, dann wird das im Zentralen Melderegister vermerkt.
Wenn man laut ZMR keinen Wohnsitz in Österreich hat (und auch wenn das nur vorübergehend für ein paar Monate/Jahre ist), wohin soll dann die BH die Polizei zur Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 schicken, die haben ja Zugriff auf das ZMR? Eben nirgendwohin, damit wäre die Verlässlichkeitsüberprüfung nach §25 zu diesem Zeitpunkt obsolet und müsste nach der Rückkehr nach Österreich (und der neuerlichen Anmeldung gemäß Meldegesetz) nachgeholt werden.
Das Ganze würde ich jedoch im Vorhinein mit der BH abklären.
Ich geh davon aus, dass Du 21 Jahre alt, verlässlich und EWR-Bürger bist. Nur aufgrund einer vorübergehenden Verlegung Deines Wohnsitzes ins Ausland ändert sich ja an Deinem Alter, Deiner Verlässlichkeit und Deiner Staatsbürgerschaft nichts.Ausstellung von Waffenbesitzkarte und Waffenpaß
§ 21. (1) Die Behörde hat verlässlichen EWR-Bürgern, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und für den Besitz einer Schusswaffe der Kategorie B eine Rechtfertigung anführen können, auf Antrag eine Waffenbesitzkarte auszustellen.
Und die Rechtfertigung nach §22 ist an dieser Stelle irrelevant, da Du Dich ja ausschließlich bei der Neuaustellung bzw Erweiterung der WBK rechtfertigen musst aber niemals sonst. Wir haben keine permanente Bedürfnisprüfung wie unsere nördlichen Nachbarn, gottseidank
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2631
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Was die sache vereinfachen würde, wohin ins ausland gehst du denn? bleibst du in da eu?
wirst du einen gemeldeten 2 wohnsitz haben, ist dein hauptwohnsitz weiterhin in at?
wirst du einen gemeldeten 2 wohnsitz haben, ist dein hauptwohnsitz weiterhin in at?
Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Er geht beruflich für 1 Jahr ins Ausland.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Sa 2. Mär 2019, 10:51Was die sache vereinfachen würde, wohin ins ausland gehst du denn? bleibst du in da eu?
wirst du einen gemeldeten 2 wohnsitz haben, ist dein hauptwohnsitz weiterhin in at?
Da wird sich an seinem Hauptwohnsitz gar nichts ändern. Es gibt Leute die arbeiten seit 20 Jahren in Österreich, haben Familie in Kroatien, sind 2 Monate im Jahr maximal in der Heimat und haben trotzdem keinen Hauptwohnsitz in Österreich.
edit: meinte natürlich Hauptwohnsitz.