Willkommen auf www.pulverdampf.com - dem österreichischen Waffenforum!!

Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
BigBen
gun nut
gun nut
Beiträge: 17545
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:14
Wohnort: Wien

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von BigBen » Mo 3. Mär 2014, 19:45

Und man kann den Psychologen immer noch darauf verweisen, dass sogar der Gesetzgeber Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden als Rechtfertigung für eine WBK anerkennt (muss!).
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2455
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von raptor » Mo 3. Mär 2014, 20:35

BigBen hat geschrieben:Und man kann den Psychologen immer noch darauf verweisen, dass sogar der Gesetzgeber Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden als Rechtfertigung für eine WBK anerkennt (muss!).
Das hat meinen Erstbegutachter nicht die Bohne interessiert.

Grex
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 44
Registriert: Fr 17. Jan 2014, 23:51

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von Grex » Mo 3. Mär 2014, 21:09

Zev hat geschrieben:
mura hat geschrieben:Drum werd ich mal beim Psychater vorangig Sport angeben und SV nur in zweiter Instanz.
Sicher keine schlechte Idee. Ich kann mir gut vorstellen daß bei SV genauer nachgefragt wird "warum man sich denn gar soo unsicher fühlt". Ich werds auch hauptsächlich mit Sport begründen, auch wenn SV ein gewichtiger Grund für mich ist. Verschweigen würd ich SV aber nicht, der Staat gesteht einem eine Waffe zur SV zu, also muss das auch ein Psychologe als Rechtfertigung akzeptieren.
mura hat geschrieben:Diese Woche am Samstag hab ich Termin, bin mal gespannt! ;-)
Alles Gute!

Nicht ganz, da stehen dir gesetzlich 2 Waffen zu. Ich habe beim Arzt UND bei der BH Sportschießen angegeben, kein Problem in Linz - aber Achtung: Wenn man Sportschießen angibt, unbedingt auch angeben, dass man zwei Plätze auf der WBK haben möchte.
Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren.

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2455
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von raptor » Di 4. Mär 2014, 05:17

Nochmal für die mit Leseschwäche: Gibt man bei der Behörde SV nicht an, kann diese die WBK ablehnen. Deshalb immer SV angeben, nur dann muss eine WBK ausgestellt werden.

Benutzeravatar
mura
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1491
Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
Wohnort: Vorarlberg

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von mura » Di 4. Mär 2014, 13:29

"One Down Two to Go"
Muss noch Rückmeldung geben wie es gelaufen ist. Heute ist schon der Positive Bescheid vom Psychologen gekommen! :dance:
Habe ihm am Samstag beim Einführungsgespräch auf die Frage wieso ne WBK gesagt Sportschiessen aber auch Selbstverteidigung.
Er musste dann natürlich etwas nachfragen wieso SV und da hab ich ihm ganz ehrlich gesagt dass SV gerechtfertigt ist bei mir weil
abgelegen wohne aber auch weil die alleinige Angabe von Sportschiessen bei der BH Probleme machen kann oder könnte und SV
als Rechtfertigung angenommen werden muss vom Gesetz her.
Er hat dann gleich gesagt dass er die Problematik mit Teilen der Bezirkshauptmannschaften kennt und dann war das Thema SV
auch schon wieder erledigt. Er war da sehr offen und ehrlich und überhaupt nicht voreingenommen oder ähnliches.
Auf jedenfall muss ich jetzt noch Bilder machen und diese Woche noch den W-Führerschein dann kann ich alles am Freitag
früh auf der BH abgeben, hoffen wir dass es da auch so "normal" abläuft! ;)
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag

dpool
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 228
Registriert: Fr 19. Okt 2012, 08:48
Wohnort: Vorarlberg

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von dpool » Di 4. Mär 2014, 15:08

woolf hat geschrieben:
mura hat geschrieben:Auf jedenfall muss ich jetzt noch Bilder machen und diese Woche noch den W-Führerschein dann kann ich alles am Freitag
früh auf der BH abgeben, hoffen wir dass es da auch so "normal" abläuft! ;)
Bilder machen? Von was? Für wen?
Ich glaub er meint die Bilder für die WBK :)

Benutzeravatar
mura
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1491
Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
Wohnort: Vorarlberg

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von mura » Di 4. Mär 2014, 15:52

woolf hat geschrieben: Bilder machen? Von was? Für wen?
Von mir 2x und für die BH! :mrgreen:
Brauch ich für die WBK eigentlich diese nicht lächeln Passport Unlust Bilder oder gehen da noch die normalen wo ich wie angetrunken
Grinsen darf?
Ausserdem noch die Frage ob ich auf der BH dann noch eine Meldebestätigung brauche, auf der Verband Homepage steht das dabei aber bei
bei den Antrags Vordrucken von der BH steht unter Beilagen nur: Reisepass/Perso, zwei Lichtbilder, Wehrdienstbuch oder Zivildienstbescheid?
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag

Bud Spencer

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von Bud Spencer » Di 4. Mär 2014, 16:01

--
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
mura
Supporter .308 Win. AMAX
Supporter .308 Win. AMAX
Beiträge: 1491
Registriert: So 27. Feb 2011, 11:26
Wohnort: Vorarlberg

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von mura » Di 4. Mär 2014, 16:14

Bud Spencer hat geschrieben: An und für sich müsste die Behörde mit dem ZMR vernetzt sein. Aber wenns eine haben wollen :roll:
Naja, ich weiss eben nicht ob sie eine wollen! Wie gesagt, Meldebestätigung steht nur auf der Verband Homepage bei den Beilagen aber
laut Ausdruck des WBK/WP Antrags steht das unter Beilagen nicht mehr dabei?
Hab zwar noch eine hier aber die ist halt schon 12Jahre alt. Werd halt diese alte mitnehmen, wenns ohne oder mit der alten geht gut
und ansonsten sollen sie sich die halt aus dem ZMR holen.
.308 Win / .223 Rem / 9mm / .357Mag

Bud Spencer

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von Bud Spencer » Di 4. Mär 2014, 16:24

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.

Lyrics
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 136
Registriert: So 16. Dez 2012, 00:48

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von Lyrics » Mi 5. Mär 2014, 12:13

BigBen hat geschrieben:Und man kann den Psychologen immer noch darauf verweisen, dass sogar der Gesetzgeber Selbstverteidigung in den eigenen 4 Wänden als Rechtfertigung für eine WBK anerkennt (muss!).
hab bei mir alles in wien gemacht.
psychologin war mit allem einverstanden und war auch soweit informiert.
aber ich musste kurz vor ende aller vorgänge nochmal zur behörde zu einer amtsärztin welche mich nochmal befragt hat. die hat mir erklärt, dass selbstverteidigung in meinen eigenen 4 wänden nicht erlaubt ist, das dürfen nur taxler und juweliere (ja ne.. is klar.. :headslap:) und dass ich selbstverteidigung nicht als grund angeben soll weil das die leute stutzig macht.
mein hinweis dass ihre informationen nicht mit geltendem recht übereinstimmen war ihr egal.. mir dann auch, hauptsache ich bekomm meine wbk..

raptor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2455
Registriert: Do 17. Mär 2011, 18:06

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von raptor » Mi 5. Mär 2014, 12:55

:headslap:

Sobald man eine Waffe hat müsste man eigentlich dauernd mit einem Kodex Waffenrecht unterm Arm herumlaufen.

§ 911: Nur Juweliere und Taxichauffeure dürfen innerhalb der eigenen vier (Auto)Wände mit einer Schusswaffe Selbstvertidigung üben. Für Personen, die diesen Berufsgruppen nicht angehören, gilt britisches und nordkoreanisches Recht.

Lyrics
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 136
Registriert: So 16. Dez 2012, 00:48

Re: Unterschiedliche Begründung bei Psychotest und BH?

Beitrag von Lyrics » Mi 5. Mär 2014, 14:58

hab schon überlegt ob ich mir einen smart kaufe und mir den in die wohnung stell.. aber auch wenn ein smart klein ist.. der passt trotzdem nicht in den lift.. das wars wohl mit SV-Eventualität.. :violin:

Antworten