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Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stickhead
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Mo 2. Dez 2013, 07:52

IT Guy hat geschrieben:
Stickhead hat geschrieben:Man kann sich auch nach dem Durchmachen dieses Procederes beschweren! Da kann man deswegen kein Dokument verlieren.
Voraussetzungen

Die Volksanwaltschaft steht Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz zur Seite, wenn sie sich wegen eines Missstandes in der österreichischen Verwaltung beschweren möchten. Eine Beschwerde ist jederzeit formlos möglich und mit keinerlei Kosten verbunden. Alle können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn:

sie von einem Missstand in der Verwaltung direkt betroffen sind oder sich im Namen anderer Menschen beschweren möchten, für die sie Sorge tragen.

ein Verfahren abgeschlossen ist bzw. kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht, um diesen Missstand zu beseitigen.

Jede Beschwerde sollte Informationen darüber enthalten, wer sich beschwert bzw. in wessen Namen der oder die Betroffene sich an die Volksanwaltschaft wendet. Weiters sollte der Grund der Beschwerde klar hervorgehen und auch welche Behörde davon betroffen ist.
http://volksanwaltschaft.gv.at/beschwer ... ssetzungen" onclick="window.open(this.href);return false;
Ja eh. Wenn man keine Erweiterungen will kann man es durchaus machen. ;-)
Die bekommst bei so einer Behörde sowieso, wenn überhaupt, nur nach einem erneuten Amtsarzt-Besuch und ungefähr 100000 Listen ;)

Was sollte man deiner Meinung nach tun? Im vorigen Posting kommst du mit "Solange jeder kuscht und zum Amts-Doc geht wird sich auch nix ändern" und im nächsten sagst du sinngemäß, dass es dumm wäre, sich zu beschweren :roll:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Longchamp » Mo 2. Dez 2013, 10:21

Elmo12 hat geschrieben:Als privater find Ichs auch zu heftig bei der Willkür. Frage mich aber ob das nicht einige Medien ev. aufgreifen würden wenns a paar Infos kriegen darüber wie in Vorarlberg verfahren wird.
woher weisst du das es so war?
Vielleicht haben die mehr gesehen als 2 Bierdosen?

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BigBen » Mo 2. Dez 2013, 11:08

Longchamp hat geschrieben:
Elmo12 hat geschrieben:Als privater find Ichs auch zu heftig bei der Willkür. Frage mich aber ob das nicht einige Medien ev. aufgreifen würden wenns a paar Infos kriegen darüber wie in Vorarlberg verfahren wird.
woher weisst du das es so war?
Vielleicht haben die mehr gesehen als 2 Bierdosen?
Ist ja in Vorarlberg scheinbar so, dass JEDER zum Amtsarzt muss der eine WBK will, weil in Vorarlberg scheinbar bei JEDEM unbescholtenen Bürger die Verlässlichkeit erstmal bezweifelt wird...sollte dem so sein, wäre das schon äußerst bedenklich.
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von mmeffects » Mo 2. Dez 2013, 11:49

BigBen hat geschrieben: Ist ja in Vorarlberg scheinbar so, dass JEDER zum Amtsarzt muss der eine WBK will, weil in Vorarlberg scheinbar bei JEDEM unbescholtenen Bürger die Verlässlichkeit erstmal bezweifelt wird...sollte dem so sein, wäre das schon äußerst bedenklich.
Richtig - das wurde mir von jedem der irgendwie was mit WBK zu tun hatte bestätigt. Die fordern seit einiger Zeit (wann ???) von jedem den Amtsarzt. Heisst also jeder Antragsteller ist grundsätzlich Alkohol und Drogensüchtig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. :tipphead:
Ich selbst hatte diesbezüglich erst die Verband kontaktiert. da kam nur ein 2 Zeiler zurück. ("Nicht zulässig ... negativen Bescheid geben lassen") Und bei so wenig Unterstützung hab ichs dann gelassen. Weiters hatte ich Hr. Mag Rippel (Er hatte damals auch die WP Geschichte des Polizisten BH Bregenz angefochten) angerufen, herausgekommen ist nicht wirklich viel, ausser dass er ~400 EUR für erste Aufwendungen veranschlagt hätte. Ein klares "Nein - sie sind im Recht, dagegen gehen wir vor" gabs auch von ihm nicht.
Zuguterletzt hatte ich mit Hilfe von Stickhead sogar noch beim BMI angefragt. Auch hier bekam ich eine Stellungnahme zurück, nachder das zulässig sei. http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 0&start=80
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von BlackAce » Mo 2. Dez 2013, 13:29

mmeffects hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben: Ist ja in Vorarlberg scheinbar so, dass JEDER zum Amtsarzt muss der eine WBK will, weil in Vorarlberg scheinbar bei JEDEM unbescholtenen Bürger die Verlässlichkeit erstmal bezweifelt wird...sollte dem so sein, wäre das schon äußerst bedenklich.
Richtig - das wurde mir von jedem der irgendwie was mit WBK zu tun hatte bestätigt. Die fordern seit einiger Zeit (wann ???) von jedem den Amtsarzt. Heisst also jeder Antragsteller ist grundsätzlich Alkohol und Drogensüchtig, bis das Gegenteil bewiesen wurde. :tipphead:
Ich selbst hatte diesbezüglich erst die Verband kontaktiert. da kam nur ein 2 Zeiler zurück. ("Nicht zulässig ... negativen Bescheid geben lassen") Und bei so wenig Unterstützung hab ichs dann gelassen. Weiters hatte ich Hr. Mag Rippel (Er hatte damals auch die WP Geschichte des Polizisten BH Bregenz angefochten) angerufen, herausgekommen ist nicht wirklich viel, ausser dass er ~400 EUR für erste Aufwendungen veranschlagt hätte. Ein klares "Nein - sie sind im Recht, dagegen gehen wir vor" gabs auch von ihm nicht.
Zuguterletzt hatte ich mit Hilfe von Stickhead sogar noch beim BMI angefragt. Auch hier bekam ich eine Stellungnahme zurück, nachder das zulässig sei. http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 0&start=80
Ist schon seit mind 2009 der Fall. War bei mir zwar in 15min erledigt, die Wartezeit bis zur Untersuchung hat aber gewaltig genervt.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von rhodium » Mo 2. Dez 2013, 21:42

BH Dornbirn hat mich schon vor 6 Jahren zum Amtsarzt geschickt.

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Di 3. Dez 2013, 07:44

Sollen wir vielleicht einen Aufruf starten, damit hier gebündelt vorgegangen werden kann?
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Noldi » Di 3. Dez 2013, 10:06

Wenn ihr das wirklich durchziehen wollt, setzt euch "vorher" mit einem guten Anwalt zusammen dem es um die Sache geht und nicht nur ums Geld. Nachdem was mir die letzten paar Wochen aus Vorarlberg so geschickt wurde, bin ich mir nicht mehr ganz so sicher ob das Vorgehen nicht doch vom derzeitigen Recht gedeckt ist ...

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Di 3. Dez 2013, 10:29

Was wurde dir denn geschickt? (Gern auch per PN, vertraulich)

Meiner Meinung nach ist es nicht gerechtfertigt:

Die BHs stützen sich auf:
§ 8. (2) WaffG Ein Mensch ist keinesfalls verlässlich, wenn er
1. alkohol- oder suchtkrank ist oder
2. psychisch krank oder geistesschwach ist oder
3. durch ein körperliches Gebrechen nicht in der Lage ist, mit Waffen sachgemäß umzugehen.
Entgegenhalten kann man:
§ 1. (1) I. WaffV Gutachten darüber, ob ein Mensch dazu neigt, insbesondere unter psychischer
Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden, werden vom
Kuratorium für Verkehrssicherheit erstellt. Voraussetzung hiefür ist, dass es sich dem
Bundesminister für Inneres gegenüber zur Einhaltung der Bestimmungen der §§ 3 und 4
verpflichtet.
§ 5. (1) II. WaffV Im Verfahren zur Ausstellung einer waffenrechtlichen Urkunde hat sich die Behörde
davon zu überzeugen, ob der Antragsteller voraussichtlich mit Schusswaffen sachgemäß
umgehen wird; dasselbe gilt anlässlich einer Überprüfung der Verlässlichkeit (§ 25 WaffG).
(2) Als Beweismittel für die Befähigung zum sachgemäßen Umgang mit Waffen kommt neben
dem Nachweis ständigen Gebrauches als Dienst-, Jagd- oder Sportwaffe insbesondere die
Bestätigung eines Gewerbebetreibenden in Betracht, der zum Handel mit nichtmilitärischen
Waffen berechtigt ist, wonach der Betroffene auch im – praktischen – Umgang mit (seinen)
Waffen innerhalb des letzten halben Jahres geschult wurde.
Ein Alkohol- oder Suchtkranker bzw. psychisch Kranker oder Geistesschwacher würde wohl kaum ein positives Gutachten bekommen. Darüberhinaus wird durch Erbringung des Nachweises des Sachgemäßen Umganges gemäß § 5 II. WaffV ein körperliches Gebrechen iSd § 8 Abs 2 Z 3 WaffG faktisch ausgeschlossen.
Die Beurteilung der Frage, ob solche Anhaltspunkte gegeben sind, hat die Behörde zunächst selbst (etwa auch im Wege einer Einvernahme des Antragstellers) vorzunehmen. Nur bei Vorliegen solcher Anhaltspunkte ist sie ermächtigt, zur näheren Beurteilung ein entsprechendes Sachverständigengutachten (etwa ein medizinisches Gutachten eines Amtsarztes) und das Gutachten iSd § 8 Abs 7 zweiter Satz WaffG* einzuholen.
VwGH 21.10.2011, 2010/03/0058

*Bezug auf Polizeibeamten
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von rhinol » Di 3. Dez 2013, 19:41

Ein Hauptwohnsitz in Vlbg ist doch ein ausreichender Anhaltspunkt für eine Alkoholkrankheit :evil: ... -->http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Vwgh ... 114X01.pdf

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von mmeffects » Di 3. Dez 2013, 20:43

Hatte beim BMI diesbezüglich angefragt (nochmals Danke an Stickhead für die Hilfe!)
Die Anfrage wurde mit Hinweis auf §8 und folgendem Text beantwortet.
Es erscheint in diesem Zusammenhang nicht rechtswidrig, wenn die Behörde im Rahmen
des Verwaltungsverfahrens insbesondere zur Feststellung, ob die in Abs. 2 des § 8 WaffG
genannten Sachverhalte vorliegen, eine amtsärztliche Untersuchung vorsieht. Dies gilt auch,
wenn ein positives Gutachten gemäß § 8 Abs. 7 zweiter Satz WaffG und ein Nachweis des
sachgemäßen Umganges mit Schusswaffen im Sinne des § 8 Abs. 1 WaffG beigebracht
wurde, als der Untersuchungsgegenstand eines Gutachtens gemäß § 8 Abs. 7 WaffG ein
anderer als jener des Abs. 2 ist und auch eine Erkrankung im Sinne des § 8 Abs. 2 Z. 1 und
2 WaffG durch die Beibringung eines sog. „Waffenführerscheines“ nicht ausgeschlossen
werden kann.
Heisst leider Rückendeckung für das Vorgehen der BH :snooty:
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von rhinol » Di 3. Dez 2013, 20:46

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus

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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von Stickhead » Di 3. Dez 2013, 23:09

Gern @ mmeffects

Das ist lediglich die Rechtsmeinung des BMI. Die ist aber nicht verbindlich. Eine VwGH-Entscheidung wiegt mehr - sie ist quasi bindend für die Auslesung des Gesetzes (siehe Seite 10).
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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von DD1 » Mi 4. Dez 2013, 17:56

Sogar Polizeibeamte müssen im Ländle zum Amtsarzt, wenn sie eine WBK beantragen.


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Re: Polizeischikane bei WBK-Beantragung

Beitrag von ohmygodhotsprings » Fr 6. Dez 2013, 08:33

Liebe Kollegen,

tut mir leid, aber auch wenn es hier vielleicht unpopulär sein sollte, ich bin der Ansicht, dass der Gang zum Amtsarzt - zusätzlich zum psychologischen Gutachten - sogar explizt vorgeschrieben sein müsste.

Wie anders soll die Behörde denn sonst nachweisen, dass sie das sinnvoll Notwendige getan hat, um Personen vom B- Waffenbesitz fernzuhalten, die aus körperlichen oder psychischen Gründen dazu nicht geeignet erscheinen?

Seid doch froh und glücklich um jeden alkoholkranken, drogenabhängigen, tablettensüchtigen oder psychisch labilen Mitmenschen der keine B-Waffen haben darf. Vielleicht helfen ihm die Gespräche mit dem Psychologen oder dem Amtsarzt sogar sich helfen zu lassen. Wenn man nicht einmal diese Minimalforderungen erfüllen kann, dann ist man nämlich wahrscheinlich ernsthaft krank.

Für jeden anderen sind die Untersuchungen doch ein Kinderspiel, oder? Berichte darüber wie einfach das geht, gibts ja schon genügend.

Und weil ich grad dabei bin, es ist doch wurscht, ob man die WBK nach 6 Tagen oder zwei Monaten bekommt. 99% der WBKs sind für Leute bestimmt die Spass mit dem Besitz und dem Gebrauch von B-Waffen haben wollen, nicht weil sie sie dringend brauchen.
Schaut doch nur an welche Wartezeiten bei bestimmten Waffen oder Bauteilen in Kauf genommen werden bzw. was man sich von Händlern oder bestimmten Ingenieuren bieten lassen muss, dagegen geht die längste WBK im Schnellzugstempo.


Das einzige was man den Behörden vorwerfen kann, ist die unterschiedliche Anwendungspraxis der einschlägiegen Gesetze. Aber das setht auf einem anderen Blatt.

Macht doch nicht solch ein Gschroa wegen dem Amtsarzt, also ob da gibts wirklich wichtigere Themen - nicht nur im Waffenrecht.

nix für ungut

ohmygodhotsprings

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