Die bekommst bei so einer Behörde sowieso, wenn überhaupt, nur nach einem erneuten Amtsarzt-Besuch und ungefähr 100000 ListenIT Guy hat geschrieben:Ja eh. Wenn man keine Erweiterungen will kann man es durchaus machen.Stickhead hat geschrieben:Man kann sich auch nach dem Durchmachen dieses Procederes beschweren! Da kann man deswegen kein Dokument verlieren.
http://volksanwaltschaft.gv.at/beschwer ... ssetzungen" onclick="window.open(this.href);return false;Voraussetzungen
Die Volksanwaltschaft steht Menschen unabhängig von ihrem Alter, ihrer Nationalität oder ihrem Wohnsitz zur Seite, wenn sie sich wegen eines Missstandes in der österreichischen Verwaltung beschweren möchten. Eine Beschwerde ist jederzeit formlos möglich und mit keinerlei Kosten verbunden. Alle können sich an die Volksanwaltschaft wenden, wenn:
sie von einem Missstand in der Verwaltung direkt betroffen sind oder sich im Namen anderer Menschen beschweren möchten, für die sie Sorge tragen.
ein Verfahren abgeschlossen ist bzw. kein Rechtsmittel mehr zur Verfügung steht, um diesen Missstand zu beseitigen.
Jede Beschwerde sollte Informationen darüber enthalten, wer sich beschwert bzw. in wessen Namen der oder die Betroffene sich an die Volksanwaltschaft wendet. Weiters sollte der Grund der Beschwerde klar hervorgehen und auch welche Behörde davon betroffen ist.

Was sollte man deiner Meinung nach tun? Im vorigen Posting kommst du mit "Solange jeder kuscht und zum Amts-Doc geht wird sich auch nix ändern" und im nächsten sagst du sinngemäß, dass es dumm wäre, sich zu beschweren
