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von gasti357 » Sa 19. Okt 2013, 15:39
Hallo,
Habe nun ein nettes Mail von der Behörde bekommen.
Das ich die Vorrausetzungen für die Erweiterung erfülle, wenn ich noch einem Verein beitrete.
Also ich muss sagen toll, hätte die Reverentin glaube ich nicht machen müssen.
Ich schrieb Ihr zurück, das ich in diesem Fall die Erweiterung zurückziehe und nur die neue WBK mit aktuellem Passbild beantrage.
Jetzt währe noch die Frage: wozu wurde der §23 2b beigefügt?
Als Vereinsmitglied konnte man schon vorher eine Erweiterung bekommen.
Wie es im § 23 steht : für die Ausübung des Schießsports.
Egal, wie gesagt es ist mir nicht so wichtig.
Wollte euch nur darüber informieren wie es nun in Wien gehandhabt wird.
m.f.G.
Gasti
„Als erste zivilisierte Nation haben wir ein Waffenregistrierungsgesetz. Unsere Straßen werden dadurch sicherer werden; unsere Polizei wird effizienter und die Welt wird unserem Beispiel in die Zukunft folgen!“
Adolf Hitler, Reichsparteitag am 15. 09.1935