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Heimverteidung - Aufbewahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von therion » So 16. Sep 2012, 00:08

Ob die Verwahrung ausreichend ist, ist wohl Auslegungssache. Ich würde eher(!) sagen, dass das Glas wohl sehr einfach einzuschlagen ist. Allerdings muss auch gesagt werden, dass viele Jäger ihre Jagdwaffen nur hinter Glas verwahren.
Ich würde einen besseren Schrank hernehmen, dann sieht die Exekeutive beim Vorbeigehen auch nicht den Inhalt.

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Capulus
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von Capulus » So 16. Sep 2012, 00:12

Timboxxx hat geschrieben: Eine langwaffe mit Tactical Light and Laser wäre doch dann schon wieder gefundenes Fressen oder?
scheinbar ist es ja eh nicht unbekannt

was spricht gegen die Verwahrung im Glaskasten - wenn sonst keiner daheim zugegen ist?
"der Gerät hat immer Schuld"
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cwebb
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von cwebb » So 16. Sep 2012, 00:29

Und Ja, sie werden jedes Mal alle Waffen sehen wollen. Der Inhalt des Kastens geht sie aber sonst nichts an.

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von therion » So 16. Sep 2012, 00:32

Mann muss ihnen aber nicht alle Waffen zeigen. Nur Kat. B und A.

@Capulus: Das stimmt!

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von Timboxxx » So 16. Sep 2012, 00:38

Danke, also selbst nichmal Kat. C obwohl ich diese dann vielleicht gemeldet habe?

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von therion » So 16. Sep 2012, 00:38

Nein, keine Kat. C und D

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cwebb
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von cwebb » So 16. Sep 2012, 01:02

Deren Verwahrung geht sie nix an.

Bud Spencer

Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von Bud Spencer » So 16. Sep 2012, 08:25

cwebb hat geschrieben:Deren Verwahrung geht sie nix an.
Najo, wie gesagt wenn er es sieht wie unsachgemäß die Waffen verwahrt werden und dass noch dazu ein Laser/Lichtmodul an einer Langwaffe befestigt ist, dann ist die Verlässlichkeit futsch. Adieu WBK, möglw. Hallo Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz.

Und so ein Postig wie du hier jetzt abgegeben hast wirkt sich auch nicht Strafmildernd aus. :headslap:

Mein Ratschlag:
1. Licht ab das ist auf LW VERBOTEN
2. Verwahre die Waffen sachgemäß
3. Wenn du schnellen Zugriff willst kauf dir doch einen Gun vault (http://www.gunvault.com/" onclick="window.open(this.href);return false;)
die haben Geräte für Fingerabdruck oder ergonomischer Fingercode und sind (wenn verdübelt) absolut gesetzeskonform!

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von chili77 » So 16. Sep 2012, 11:52

Hi Leute,

es ist recht interessant hier mitzulesen.
Da ich mich gerade mit dem Hausbau und der anschließenden Absicherung beschäftige, möchte ich mich gerne mit einigen Fragen anschließen.

- Gewehre (meine Repetierer und die Bockflinten meiner Frau) werden im Keller in einem versperrten Raum gelagert. Müssen Gewehre und Munition innerhalb dieses für dritte (Haushälterin, Gäste,...) unzugänglichen Raumes nochmals versperrt werden, oder kann mein Gewehr da einfach am Arbeitstisch rumstehen, weil ich zu faul war es nach dem Putzen wegzuräumen?

- Im Wohnzimmer und im Schlafzimmer möchte ich jeweils einen kleinen Safe mit einer FFW haben.
Wenn eine Überprüfung ansteht, muß die Waffe nicht drin sein. Ich kann sie auch an mir tragen. Richtig?

Danke Euch im Voraus.

LG Peter

therion
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von therion » So 16. Sep 2012, 11:57

chili77 hat geschrieben: - Im Wohnzimmer und im Schlafzimmer möchte ich jeweils einen kleinen Safe mit einer FFW haben.
Wenn eine Überprüfung ansteht, muß die Waffe nicht drin sein. Ich kann sie auch an mir tragen. Richtig?
Richtig!

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von chili77 » So 16. Sep 2012, 12:04

therion hat geschrieben:Richtig!
Danke
:handgestures-thumbupleft:

Schnittbrot
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von Schnittbrot » So 16. Sep 2012, 13:32

ist zwar schon ein paar Posts her, aber die Meinung, dass eine SL-Flinte nur bedingt SV-tauglich sein soll, ist zu respektieren, jedoch teile ich sie nicht. Denn wenn die Flinte wirklich nicht repetieren sollte (was mit erprobter Munition und gepflegter Waffe eher selten sein wird), dann muss man es eben manuell durchführen. Und Pumpen sind ja Kat.A, die wären IMO im Vergleich zum HA die bessere Wahl. Natürlich soll nicht verschwiegen werden, dass ein Mehr an technischem Aufbau auch die Störungswahrscheinlichkeit erhöht, aber ob das in einem signifikaten Bereich liegt, wage ich mal zu bezweifeln (sofern die Waffe nicht verdreckt ist o.ä.). Klar, deppensicherer, oder sagen wir mal lieber "besser bedienbar unter psychischem Druck" ist eine manuelle Doppelflinte vermutlich schon, aber lieber 7+ im Tank als nur zwei. Also für einen WBK-Besitzer erachte ich zum Zwecke des Selbstschutzes eine SL-Flinte für mindestens gleichwertig wie eine Doppelläufige. Ohne WBK stellt sich die Frage ohnehin nicht. Üben und vertraut machen muss man mit jeder Waffe, die man gedenkt im Notfall zu benutzen.

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von savage3000 » So 16. Sep 2012, 18:29

i denk da wirds noch ordentlich troubles geben. war in einer anderen sache auf der polizei. hab dann mit nem inspektor auch übers ZWR geredet. scheinbar kriegen die einfach ne liste mit den waffen welche im ZWR gemeldet sind (B und C zum beispiel) dann schauen sie sich die genauso an. selbes gilt SEINER meinung nach auch für luftdruckwaffen (bis 6mm). Ordentlich troubles meine ich damit dass hier auch bei den Beamten scheinbar nicht klar vorgegeben ist , was kontrolliert wird. Eigentlich müsste man sich den Leitfaden vom BMI ausdrucken und in den Waffenschrank hängen.

siehe hier: bei den FAQ`zum Thema LUFTGEWEHR/PISTOLE. Muss zb NICHT reg. werden. (Lt Beamten schon) http://www.professional-arms.at/download/ZWR.pdf

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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung

Beitrag von therion » So 16. Sep 2012, 18:34

Hehe, ich liebe unwissende Beamte. Einfach das WaffG parat halten :)

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