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Heimverteidung - Aufbewahrung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Ob die Verwahrung ausreichend ist, ist wohl Auslegungssache. Ich würde eher(!) sagen, dass das Glas wohl sehr einfach einzuschlagen ist. Allerdings muss auch gesagt werden, dass viele Jäger ihre Jagdwaffen nur hinter Glas verwahren.
Ich würde einen besseren Schrank hernehmen, dann sieht die Exekeutive beim Vorbeigehen auch nicht den Inhalt.
Ich würde einen besseren Schrank hernehmen, dann sieht die Exekeutive beim Vorbeigehen auch nicht den Inhalt.
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
scheinbar ist es ja eh nicht unbekanntTimboxxx hat geschrieben: Eine langwaffe mit Tactical Light and Laser wäre doch dann schon wieder gefundenes Fressen oder?
was spricht gegen die Verwahrung im Glaskasten - wenn sonst keiner daheim zugegen ist?
"der Gerät hat immer Schuld"
Member of Pulverdampf DODLSQUAD - Bande von Schützen ohne Gewinnabsicht
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Und Ja, sie werden jedes Mal alle Waffen sehen wollen. Der Inhalt des Kastens geht sie aber sonst nichts an.
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Mann muss ihnen aber nicht alle Waffen zeigen. Nur Kat. B und A.
@Capulus: Das stimmt!
@Capulus: Das stimmt!
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Danke, also selbst nichmal Kat. C obwohl ich diese dann vielleicht gemeldet habe?
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Nein, keine Kat. C und D
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Najo, wie gesagt wenn er es sieht wie unsachgemäß die Waffen verwahrt werden und dass noch dazu ein Laser/Lichtmodul an einer Langwaffe befestigt ist, dann ist die Verlässlichkeit futsch. Adieu WBK, möglw. Hallo Anzeige wegen Verstoss gegen das Waffengesetz.cwebb hat geschrieben:Deren Verwahrung geht sie nix an.
Und so ein Postig wie du hier jetzt abgegeben hast wirkt sich auch nicht Strafmildernd aus.

Mein Ratschlag:
1. Licht ab das ist auf LW VERBOTEN
2. Verwahre die Waffen sachgemäß
3. Wenn du schnellen Zugriff willst kauf dir doch einen Gun vault (http://www.gunvault.com/" onclick="window.open(this.href);return false;)
die haben Geräte für Fingerabdruck oder ergonomischer Fingercode und sind (wenn verdübelt) absolut gesetzeskonform!
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Hi Leute,
es ist recht interessant hier mitzulesen.
Da ich mich gerade mit dem Hausbau und der anschließenden Absicherung beschäftige, möchte ich mich gerne mit einigen Fragen anschließen.
- Gewehre (meine Repetierer und die Bockflinten meiner Frau) werden im Keller in einem versperrten Raum gelagert. Müssen Gewehre und Munition innerhalb dieses für dritte (Haushälterin, Gäste,...) unzugänglichen Raumes nochmals versperrt werden, oder kann mein Gewehr da einfach am Arbeitstisch rumstehen, weil ich zu faul war es nach dem Putzen wegzuräumen?
- Im Wohnzimmer und im Schlafzimmer möchte ich jeweils einen kleinen Safe mit einer FFW haben.
Wenn eine Überprüfung ansteht, muß die Waffe nicht drin sein. Ich kann sie auch an mir tragen. Richtig?
Danke Euch im Voraus.
LG Peter
es ist recht interessant hier mitzulesen.
Da ich mich gerade mit dem Hausbau und der anschließenden Absicherung beschäftige, möchte ich mich gerne mit einigen Fragen anschließen.
- Gewehre (meine Repetierer und die Bockflinten meiner Frau) werden im Keller in einem versperrten Raum gelagert. Müssen Gewehre und Munition innerhalb dieses für dritte (Haushälterin, Gäste,...) unzugänglichen Raumes nochmals versperrt werden, oder kann mein Gewehr da einfach am Arbeitstisch rumstehen, weil ich zu faul war es nach dem Putzen wegzuräumen?
- Im Wohnzimmer und im Schlafzimmer möchte ich jeweils einen kleinen Safe mit einer FFW haben.
Wenn eine Überprüfung ansteht, muß die Waffe nicht drin sein. Ich kann sie auch an mir tragen. Richtig?
Danke Euch im Voraus.
LG Peter
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Richtig!chili77 hat geschrieben: - Im Wohnzimmer und im Schlafzimmer möchte ich jeweils einen kleinen Safe mit einer FFW haben.
Wenn eine Überprüfung ansteht, muß die Waffe nicht drin sein. Ich kann sie auch an mir tragen. Richtig?
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Danketherion hat geschrieben:Richtig!

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- Wohnort: Wien
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
ist zwar schon ein paar Posts her, aber die Meinung, dass eine SL-Flinte nur bedingt SV-tauglich sein soll, ist zu respektieren, jedoch teile ich sie nicht. Denn wenn die Flinte wirklich nicht repetieren sollte (was mit erprobter Munition und gepflegter Waffe eher selten sein wird), dann muss man es eben manuell durchführen. Und Pumpen sind ja Kat.A, die wären IMO im Vergleich zum HA die bessere Wahl. Natürlich soll nicht verschwiegen werden, dass ein Mehr an technischem Aufbau auch die Störungswahrscheinlichkeit erhöht, aber ob das in einem signifikaten Bereich liegt, wage ich mal zu bezweifeln (sofern die Waffe nicht verdreckt ist o.ä.). Klar, deppensicherer, oder sagen wir mal lieber "besser bedienbar unter psychischem Druck" ist eine manuelle Doppelflinte vermutlich schon, aber lieber 7+ im Tank als nur zwei. Also für einen WBK-Besitzer erachte ich zum Zwecke des Selbstschutzes eine SL-Flinte für mindestens gleichwertig wie eine Doppelläufige. Ohne WBK stellt sich die Frage ohnehin nicht. Üben und vertraut machen muss man mit jeder Waffe, die man gedenkt im Notfall zu benutzen.
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Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
i denk da wirds noch ordentlich troubles geben. war in einer anderen sache auf der polizei. hab dann mit nem inspektor auch übers ZWR geredet. scheinbar kriegen die einfach ne liste mit den waffen welche im ZWR gemeldet sind (B und C zum beispiel) dann schauen sie sich die genauso an. selbes gilt SEINER meinung nach auch für luftdruckwaffen (bis 6mm). Ordentlich troubles meine ich damit dass hier auch bei den Beamten scheinbar nicht klar vorgegeben ist , was kontrolliert wird. Eigentlich müsste man sich den Leitfaden vom BMI ausdrucken und in den Waffenschrank hängen.
siehe hier: bei den FAQ`zum Thema LUFTGEWEHR/PISTOLE. Muss zb NICHT reg. werden. (Lt Beamten schon) http://www.professional-arms.at/download/ZWR.pdf
siehe hier: bei den FAQ`zum Thema LUFTGEWEHR/PISTOLE. Muss zb NICHT reg. werden. (Lt Beamten schon) http://www.professional-arms.at/download/ZWR.pdf
Re: Heimverteidung - Aufbewahrung
Hehe, ich liebe unwissende Beamte. Einfach das WaffG parat halten 
