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Kein Zubehör Eintrag für WS?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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AR-15
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Kein Zubehör Eintrag für WS?

Beitrag von AR-15 » Sa 7. Jun 2025, 16:52

Servus

Will mir demnächst ein WS für meine Glock kaufen, habe aber keinen Zubehör Eintrag auf meiner WBK stehen.

Habe meinen SB gefragt, ob ich den Eintrag bekommen kann, damit ich eben ein WS kaufen kann, dieser meinte dann aber, dass ich trotz fehlenden Eintrag eine Berechtigung für 4 Stk. freies Zubehör habe.

Mir ist es neu, dass man keinen Zubehör Eintrag mehr braucht für ein WS? :think:

GoodReason
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Re: Kein Zubehör Eintrag für WS?

Beitrag von GoodReason » Sa 7. Jun 2025, 17:08

Guten Morgen! Da hast aber einiges versäumt:

Par 23 WaffG
(3)Zusätzlich zu der in Abs. 1 festgesetzten Anzahl von Schusswaffen ist der Erwerb und Besitz der doppelten Anzahl an wesentlichen Bestandteilen von Schusswaffen der Kategorie B erlaubt. Darüber hinaus ist der Erwerb und Besitz von wesentlichen Bestandteilen nur auf Grund einer behördlichen Bewilligung unter den Voraussetzungen des § 21 Abs. 1 zulässig. Eine dafür erteilte Bewilligung ist durch einen zusätzlichen Vermerk im waffenrechtlichen Dokument zu kennzeichnen.

2 Stk pro WBK-Platz.

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AUG-andy
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Re: Kein Zubehör Eintrag für WS?

Beitrag von AUG-andy » Sa 7. Jun 2025, 17:23

Diese Regelung ist schon einige Jahre in Kraft. :lol:
Unser neuer User hat wohl das ganze TamTam inklusive der großen Magazine nicht mitbekommen oder verschlafen. Da kann er ja jetzt einiges Nachlesen hier im Forum.

Hier gibt's alles zum Nachlesen:

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
MfG
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AR-15
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Re: Kein Zubehör Eintrag für WS?

Beitrag von AR-15 » Mi 11. Jun 2025, 14:04

Danke euch beiden!

Das mit den großen Magazinen habe ich mitbekommen, die Zubehör Regelung anscheinend nicht so ganz. :lol:

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