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Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
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Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Eine durchaus komplexe aber interessante Thematik.
Als damals beim Amoklauf in Wien diverse Handyvideos kursierten,haben sich die Frage vermutlich viele gestellt.
Was mich extrem interessieren würde,was die Medien gemacht hätten.
Wenn jetzt zum Beispiel in dem Abschnitt in dem der Täter die Gasse auf und abgeht ein Sportschütze beherzt vom Balkon aus den Amokläufer mit einem Schuss gestoppt hätte.
Wäre er ala Amerika als Held gefeiert worden?
Als damals beim Amoklauf in Wien diverse Handyvideos kursierten,haben sich die Frage vermutlich viele gestellt.
Was mich extrem interessieren würde,was die Medien gemacht hätten.
Wenn jetzt zum Beispiel in dem Abschnitt in dem der Täter die Gasse auf und abgeht ein Sportschütze beherzt vom Balkon aus den Amokläufer mit einem Schuss gestoppt hätte.
Wäre er ala Amerika als Held gefeiert worden?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
mit hoher sicherheit nein
wie der kollege schon geschrieben hat
vermutlich mal a paar wochen gefaengniss weils dutzende "zeugen" geben wird die aussagen er haette in die menge geschossen und waere ein terrorrist
nach auswertung und forensik dann anzeige auf freiem fuss mit einem strafantrag der STA wegen
- gemeingefaehrdung
- totschlag (was dann wohl eingestellt wird)
- div waffenrechtlichen vergehen
usw
so traurig es ist
aber in so einem - zum glueck extrem seltenen - fall ist nothilfe dieser art wohl nur fuer familie und angehoerige vertretbar ...
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Was ihr alles wisst!
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Jessas......am besten ihr laufts weg, wenns geht, das mache ich auch ...und wenn nicht ....dann knallt es ....am besten dann aber ordentlich ....
Bruder Fre vom Orden der barmherzigen GLOCKen Brüder
Ich liebe unsere Politiker..............wenn sie in Pension sind !
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Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Ein paar Klicks in Youtube und du wirst sehen, dass die geschilderte Situation eben nicht so einfach ist.MartinRaml hat geschrieben: ↑Do 7. Sep 2023, 13:02Ein Einschreiten gibt es nur in Actionfilmen. In der Realität kann ein Außenstehender die Situation gar nicht gut genug abschätzen. Wie kann ich in vielleicht 10 Sekunden entscheiden ob es sich um einen Terroristen handelt oder doch um einen Polizisten, der gerade nicht in Uniform war. Oder noch schlimmer, eine inszenierte Szene für einen Actionfilm.
Das beginnt bei einem Trainer dem es gewaltfrei durch eine Umarmung gelang einen Attentäter in einer Schule zu entwaffnen (mein tiefster Respekt!!) und endet in wildesten Schießereien bei denen Zivilisten mehr machen als nur in der Ecke zu kauern.
Das heißt nicht, dass ich so etwas befürworte aber das ist die Welt außerhalb unserer EU-Blase und diese beeinflusst uns direkt oder indirekt. Ob man ein Held sein möchte, glaubt Fremden helfen zu müssen oder Angehörigen zur Seite stehen möchte mag ein Auslöser sein, aber die Diskussion darüber sollte meiner Meinung ernsthafter stattfinden können als mit einer Phrase über Actionfilme oder Intellekt.
Ich glaube das hängt, obwohl wir in Österreich leben, stark von den Redakteuren, Beteiligten und der Person selbst ab. Wenn es zeitnah Interviews gibt, die einen heldenhaften Eindruck vermitteln, wird dies eine andere Geschichte und womöglich auch andere Urteile mit sich bringen als wenn der "Held" in Handschellen von der Cobra abgeführt wird.ebner33 hat geschrieben: ↑Fr 8. Sep 2023, 12:14Eine durchaus komplexe aber interessante Thematik.
Als damals beim Amoklauf in Wien diverse Handyvideos kursierten,haben sich die Frage vermutlich viele gestellt.
Was mich extrem interessieren würde,was die Medien gemacht hätten.
Wenn jetzt zum Beispiel in dem Abschnitt in dem der Täter die Gasse auf und abgeht ein Sportschütze beherzt vom Balkon aus den Amokläufer mit einem Schuss gestoppt hätte.
Wäre er ala Amerika als Held gefeiert worden?
Im Gedanken macht es wohl auch einen Unterschied wer das war. Die einen mögen einen Sportschützen im Gedanken sehen aber was wenn es ein Jäger ist, der gerade am Weg zur Jagt war oder von einer zurück kam?
Der vorhin erwähnte Trainer ist nicht davon gelaufen und es hat -ihm sei Dank- nicht laut geknallt:
https://www.youtube.com/watch?v=XZk2Hcz2l2k
In London schreiten Zivilisten ein gegen einen Terroristen mit Messer:
https://www.youtube.com/watch?v=TX39YsnagO4
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Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Die Frage hab ich mir auch öfter gestellt und erst neulich mit einem Schützenkollegen diskutiert.
Ich bin zur Erkenntnis gekommen dass ich in einer solchen Situation genau gar nichts tun würde. Außer natürlich meine Tochter/mein Sohn oder meine Eherfrau schwebt in Gefahr. Aber für Fremde... hell no.
Ich schaue vom Fenster aus zu wie die ganzen Schlauberger mit Soziologiestudium die Situation deeskalieren. Die sind qualifizierter als ich primitiver Höhlenmensch
Aber mal ganz im Ernst. In einer solchen Situation bist du der Blöde wenn du schießt. Steht der Typ auf der Straße unweit von anderen Personen wird man sagen dass du andere Personen gefährdet hättest. Steht der Typ alleine da und du schießt ihm in den Rücken hat es keinen unmittelbaren Angriff gegeben. Würde mich auch nicht wundern wenn so ein Vorfall genutzt wird um das Waffenrecht zu verschärfen.
Inzwischen ist es ja allgemein so auch ohne Waffe, dass du in einer Nothilfe Situation 3x überlegen solltest ob du einschreitest. Tust du es, kann die Sache auf 5 Arten ausgehen. 4 davon sind schlecht für dich.
1) er lässt ab = gut
2) er schlägt dich nieder = schlecht für dich
3) du schlägst ihn nieder = schlecht für dich weil du dann vor Gericht kommst, evtl. Job weg, keiner stellt einen verurteilten Schläger ein. Ist leider nicht mehr so wie früher, früher hast provoziert, paar auf die Goschen bekommen und daraus gelernt. Heute rennen alle zum Anwalt nachdem sie eine Lektion erteilt bekommen hat.
4) er tötet dich = schlecht für dich
5) du tötest ihn = schlecht für dich weil du wenn du Pech hast ins Gefängnis gehst => Job weg, keiner stellt jemanden ein der verurteilt wurde wegen Totschlag (im besten Fall).
Lg
Ich bin zur Erkenntnis gekommen dass ich in einer solchen Situation genau gar nichts tun würde. Außer natürlich meine Tochter/mein Sohn oder meine Eherfrau schwebt in Gefahr. Aber für Fremde... hell no.
Ich schaue vom Fenster aus zu wie die ganzen Schlauberger mit Soziologiestudium die Situation deeskalieren. Die sind qualifizierter als ich primitiver Höhlenmensch
Aber mal ganz im Ernst. In einer solchen Situation bist du der Blöde wenn du schießt. Steht der Typ auf der Straße unweit von anderen Personen wird man sagen dass du andere Personen gefährdet hättest. Steht der Typ alleine da und du schießt ihm in den Rücken hat es keinen unmittelbaren Angriff gegeben. Würde mich auch nicht wundern wenn so ein Vorfall genutzt wird um das Waffenrecht zu verschärfen.
Inzwischen ist es ja allgemein so auch ohne Waffe, dass du in einer Nothilfe Situation 3x überlegen solltest ob du einschreitest. Tust du es, kann die Sache auf 5 Arten ausgehen. 4 davon sind schlecht für dich.
1) er lässt ab = gut
2) er schlägt dich nieder = schlecht für dich
3) du schlägst ihn nieder = schlecht für dich weil du dann vor Gericht kommst, evtl. Job weg, keiner stellt einen verurteilten Schläger ein. Ist leider nicht mehr so wie früher, früher hast provoziert, paar auf die Goschen bekommen und daraus gelernt. Heute rennen alle zum Anwalt nachdem sie eine Lektion erteilt bekommen hat.
4) er tötet dich = schlecht für dich
5) du tötest ihn = schlecht für dich weil du wenn du Pech hast ins Gefängnis gehst => Job weg, keiner stellt jemanden ein der verurteilt wurde wegen Totschlag (im besten Fall).
Lg
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Ich sehe das genau so.5komma45x39 hat geschrieben: ↑Mi 11. Okt 2023, 16:48
Inzwischen ist es ja allgemein so auch ohne Waffe, dass du in einer Nothilfe Situation 3x überlegen solltest ob du einschreitest. Tust du es, kann die Sache auf 5 Arten ausgehen. 4 davon sind schlecht für dich.
1) er lässt ab = gut
2) er schlägt dich nieder = schlecht für dich
3) du schlägst ihn nieder = schlecht für dich weil du dann vor Gericht kommst, evtl. Job weg, keiner stellt einen verurteilten Schläger ein. Ist leider nicht mehr so wie früher, früher hast provoziert, paar auf die Goschen bekommen und daraus gelernt. Heute rennen alle zum Anwalt nachdem sie eine Lektion erteilt bekommen hat.
4) er tötet dich = schlecht für dich
5) du tötest ihn = schlecht für dich weil du wenn du Pech hast ins Gefängnis gehst => Job weg, keiner stellt jemanden ein der verurteilt wurde wegen Totschlag (im besten Fall).
Lg
Was ev. noch anzumerken wäre zu Pkt. 3 u. Pkt. 5: "Er" hat "Freunde", was ggf auch bei Pkt. 1 zutrifft.
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Die beiden Szenen zeigen waffenfreie Zivilcourage und das ist in der öffentlichen Rezeption schwerlich mit dem privaten Einsatz von (Schuss-)Waffen zu vergleichen. Geradezu ikonisch der Fall in London: Die Leute haben den Attentäter mit allen möglichen Fundstücken in Schach gehalten, die Polizei hat ihn dann am Ort erschossen. Das ist die medial akzeptierte Vorgehensweise.
Wer andere bezwingt, ist kraftvoll.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
Wer sich selbst bezwingt, ist unbezwingbar.
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- .308 Win
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- Registriert: Mi 6. Sep 2023, 11:01
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Wir können also festhalten - in Österreich auf gar keinen Fall Nothilfe leisten.
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Was sagt die Rechtsprechung zu Selbstverteidigung und Nothilfe/Notwehr?
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Wie weit geht "Selbstverteidigung" bei Notfällen?
Grundsätzlich ist es ja erlaubt. Das ist nicht das Thema. Es wird nur in irgendeiner Form beim Staatsanwalt landen (muss es). Und dann hängt es davon ab, was der bzw. etwaige folgende Gerichte draus machen und das ist dann halt immer eine Frage der Beweisbarkeit, ob es nicht gelindere Mittel gegeben hätte, etc,...