Waldkatzi hat geschrieben: ↑Do 21. Dez 2023, 17:57
Muß ein Inhaber einer gültigen Jagdkarte, der eine WBK erwerben will, den Waffenführerschein nun zumindest einmalig initial machen oder nicht? Ich habe beide möglichen Antworten ("ja" und "nein") gehört. Wenn es regional auf die Behörde ankommt, dann bezöge sich die Frage auf Wien.
Aus dem Runderlaß zum Waffengesetz:
Müssen Jäger hinsichtlich ihrer Faustfeuerwaffen einen Schulungsnachweis erbringen? Für welche, wenn welche Berechtigung vorliegt?
Grundsätzlich wird die Vorlage einer gültigen Jagdkarte für den Nachweis des ständigen Gebrauchs einer Schusswaffe genügen, auch wenn der Betroffene eine Faustfeuerwaffe besitzt. Ein spezieller Nachweis, dass er auch mit seiner Faustfeuerwaffe sachgemäß umgehen kann, wird nicht erforderlich sein. Dadurch wird der Behörde jedoch nicht die Möglichkeit abgeschnitten, zusätzlich einen Schulungsnachweis zu verlangen, wenn Tatsachen hervorgekommen sind, die die Annahme rechtfertigen, dass der Betroffene mit Schusswaffen nicht sachgemäß umgehen wird.
Kurz: Nein, Jagdkarte reicht.