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Waffenführerschein?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 27. Sep 2023, 19:02
Waffenführerschein?
Sehr geehrte Community,
ich hätte eine Frage und zwar musste ich für die WBK u.a. einen Waffenführerschein machen um diese überhaupt beantragen zu können. Jetzt ist es so, dass ein paar Leute am Schießplatz behauptet hätten man müsse diesen Kurs alle 5 Jahre machen und die andere Hälfte behauptet, dass es reicht, wenn man alle 6 Monate einen Bewerb oder sonstigen Nachweis, der bestätigt, dass man mit einer Kat. B Waffe geschossen hat, vorweisen kann. Wie ist es nun wirklich?
Wäre dafür dankbar, wenn mir das jemand, der schon lange WBK-Besitzer ist, bitte erläutern könnte.
LG!!
ich hätte eine Frage und zwar musste ich für die WBK u.a. einen Waffenführerschein machen um diese überhaupt beantragen zu können. Jetzt ist es so, dass ein paar Leute am Schießplatz behauptet hätten man müsse diesen Kurs alle 5 Jahre machen und die andere Hälfte behauptet, dass es reicht, wenn man alle 6 Monate einen Bewerb oder sonstigen Nachweis, der bestätigt, dass man mit einer Kat. B Waffe geschossen hat, vorweisen kann. Wie ist es nun wirklich?
Wäre dafür dankbar, wenn mir das jemand, der schon lange WBK-Besitzer ist, bitte erläutern könnte.
LG!!
- Don Corleone
- Supporter .950JDJ
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- Registriert: Mi 11. Aug 2010, 09:52
- Wohnort: 37.818907, 13.302827
Re: Waffenführerschein?
Beide Seiten haben irgendwie recht.
Wenn du aktiver Sportschütze bist, kann dir (d)ein Verein bestätigen, dass du regelmäßig mit deiner Waffe hantierst.
Solltest du die Waffe nur zur Selbstverteidigung haben, sprich, die liegt unbenutzt im Safe, musst du dir alle 5 Jahre den ordnungsgemäßen Umgang mit der Waffe von einer Institution bestätigen lassen, die Waffenführerscheine ausstellen darf.
Fakt ist, du musst das alle 5 Jahre, im Zuge der Verlässlichkeitsprüfung vorweisen.
Wenn du aktiver Sportschütze bist, kann dir (d)ein Verein bestätigen, dass du regelmäßig mit deiner Waffe hantierst.
Solltest du die Waffe nur zur Selbstverteidigung haben, sprich, die liegt unbenutzt im Safe, musst du dir alle 5 Jahre den ordnungsgemäßen Umgang mit der Waffe von einer Institution bestätigen lassen, die Waffenführerscheine ausstellen darf.
Fakt ist, du musst das alle 5 Jahre, im Zuge der Verlässlichkeitsprüfung vorweisen.
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!
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- Beiträge: 2
- Registriert: Mi 27. Sep 2023, 19:02
Re: Waffenführerschein?
ok vielen Dank für die Information!Don Corleone hat geschrieben: ↑Mi 27. Sep 2023, 19:28Beide Seiten haben irgendwie recht.
Wenn du aktiver Sportschütze bist, kann dir (d)ein Verein bestätigen, dass du regelmäßig mit deiner Waffe hantierst.
Solltest du die Waffe nur zur Selbstverteidigung haben, sprich, die liegt unbenutzt im Safe, musst du dir alle 5 Jahre den ordnungsgemäßen Umgang mit der Waffe von einer Institution bestätigen lassen, die Waffenführerscheine ausstellen darf.
Fakt ist, du musst das alle 5 Jahre, im Zuge der Verlässlichkeitsprüfung vorweisen.
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Re: Waffenführerschein?
Beim 5jährigen Kontrolltermin wirst du von den Überprüfenden gefragt, ob du denn einen Nachweis hast, dass du den Schießsport regelmäßig ausführst. Falls du eine Jagdkarte hast, musst du das nicht, weil Jäger offenbar grundsätzlich einen gottgleichen Umgang mit Kat.B-Waffen in die Wiege gelegt bekommen.
Das mit den Ergebnislisten liegt halt (wie es mir vorkommt) im Ermessen der Behörde, sofern du nicht als Sportschütze lt. Waffengesetz zählst.
Um Frust zu vermeiden: Stell dich einfach darauf ein, dass du den Kurs nochmal machen musst und heb dir das pinke Heftchen auf, sonst kostet's mehr.
Das mit den Ergebnislisten liegt halt (wie es mir vorkommt) im Ermessen der Behörde, sofern du nicht als Sportschütze lt. Waffengesetz zählst.
Um Frust zu vermeiden: Stell dich einfach darauf ein, dass du den Kurs nochmal machen musst und heb dir das pinke Heftchen auf, sonst kostet's mehr.
- Don Corleone
- Supporter .950JDJ
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Re: Waffenführerschein?
Nur so nebenbei... Wenn man mit Sportschießen und/oder Jagd nix am Hut hat, finde ich das Auffrischen der Materie nach 5 Jahren nicht verkehrt.
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Re: Waffenführerschein?
Bin ich voll bei dir - ich appelliere aber auch gern an den Waffenbesitzer selbst, zumindest jährlich einen Schießstand zu besuchen und auch den Umgang mit der Waffe trocken zu üben.Don Corleone hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 11:26Nur so nebenbei... Wenn man mit Sportschießen und/oder Jagd nix am Hut hat, finde ich das Auffrischen der Materie nach 5 Jahren nicht verkehrt.
Was bringt dir denn eine Waffe zur Heimverteidigung, wenn du im Fall der Fälle nicht damit umgehen kannst?
Re: Waffenführerschein?
Ich will dir nicht nahe treten, aber solche Meldungen zeigen einen kapitalen Neidkomplex an.Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 11:06
Falls du eine Jagdkarte hast, musst du das nicht, weil Jäger offenbar grundsätzlich einen gottgleichen Umgang mit Kat.B-Waffen in die Wiege gelegt bekommen.
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Re: Waffenführerschein?
Ich muss schon zugeben, dass ich etwas neidisch auf die Privilegien von Jagdkarteninhabern bin. Allerdings bin ich mir auch zu geizig, nur für diese Privilegien die Kosten für die Qualifikation auf mich zu nehmen. Mal ganz abgesehen von der noch viel teureren Ausübung der Jagd selbst.FdH22 hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 12:34Ich will dir nicht nahe treten, aber solche Meldungen zeigen einen kapitalen Neidkomplex an.Skill Issue hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 11:06
Falls du eine Jagdkarte hast, musst du das nicht, weil Jäger offenbar grundsätzlich einen gottgleichen Umgang mit Kat.B-Waffen in die Wiege gelegt bekommen.
Re: Waffenführerschein?
"Privilegien"?
Was dürfen wir denn so viel mehr?
OK, Schalldämpfer kaufen/verwenden (wobei ICH selbst das auch instant für Sportschützen freigäbe)... aber sonst?
"B" führen während der Ausübung der Jagd? Das ist zT mehr Notwendigkeit als Privileg, und bringt einen "normalen" Jäger ohne
Waffenpass durchaus auch mal in die Zwickmühle, eine Waffe im "Graubereich" zu führen.
Wegfall des Nachweises bei der 5 Jahreskontrolle? Dieser Nachweis dient dazu, um zumindest eine rudimentäre Schulung/Erfahrung beim Umgang mit Waffen nachzuweisen, noch nichtmal mit dein eigenen. Und man kann davon ausgehen, dass selbst der Gelegenheitsjäger mehr als 5 Schuss alle 5 Jahre abgibt, also mehr als beim Waffenführerschein gefordert werden. Und die Kosten dafür sind was? 50€ alle 5 Jahre? Aktive Jäger, und nur diese sind von anderen Nachweisen befreit, zahlen ein vielfaches pro Jahr für die Aufrechterhaltung der Jagdkarte, UND alleine für die Ausbildung haben wir schon mehr Zeit und Geld investiert, als der "normale" B-Besitzer in seinem ganzen Leben je für die Kontrolle wird aufwenden müssen.
Sehe hier keine Privilegien....
Was dürfen wir denn so viel mehr?
OK, Schalldämpfer kaufen/verwenden (wobei ICH selbst das auch instant für Sportschützen freigäbe)... aber sonst?
"B" führen während der Ausübung der Jagd? Das ist zT mehr Notwendigkeit als Privileg, und bringt einen "normalen" Jäger ohne
Waffenpass durchaus auch mal in die Zwickmühle, eine Waffe im "Graubereich" zu führen.
Wegfall des Nachweises bei der 5 Jahreskontrolle? Dieser Nachweis dient dazu, um zumindest eine rudimentäre Schulung/Erfahrung beim Umgang mit Waffen nachzuweisen, noch nichtmal mit dein eigenen. Und man kann davon ausgehen, dass selbst der Gelegenheitsjäger mehr als 5 Schuss alle 5 Jahre abgibt, also mehr als beim Waffenführerschein gefordert werden. Und die Kosten dafür sind was? 50€ alle 5 Jahre? Aktive Jäger, und nur diese sind von anderen Nachweisen befreit, zahlen ein vielfaches pro Jahr für die Aufrechterhaltung der Jagdkarte, UND alleine für die Ausbildung haben wir schon mehr Zeit und Geld investiert, als der "normale" B-Besitzer in seinem ganzen Leben je für die Kontrolle wird aufwenden müssen.
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Re: Waffenführerschein?
Sehe ich grundsätzlich auch so.Don Corleone hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 11:26Nur so nebenbei... Wenn man mit Sportschießen und/oder Jagd nix am Hut hat, finde ich das Auffrischen der Materie nach 5 Jahren nicht verkehrt.
Nur die Unsetzung in die Praxis ist halt wie so oft in Österreich das große Problem!
Bei meiner letzten Überprüfung legte ich ein randvolles und durchgängig von diversen Ständen gestempeltes Schussbuch vor,aus dem klar hervorging dass ich zumindest 1x im Monat (im Sommer teils 1x die Woche) mit verschiedensten Waffen und Kalibern am Stand war.
Das wurde lächelnd abgewiesen.
Zufällig hatte ich noch ne Teilnahmebestätigung von nem Halloween Funbewerb (Kürbisse "zerballern") der 2-3 Monate zurücklag.
Mit dem Wisch war dann alles erledigt.
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Re: Waffenführerschein?
Ich wollte gerade exakt das Gleiche schreiben.MikeV hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 14:19"Privilegien"?
Was dürfen wir denn so viel mehr?
OK, Schalldämpfer kaufen/verwenden (wobei ICH selbst das auch instant für Sportschützen freigäbe)... aber sonst?
"B" führen während der Ausübung der Jagd? Das ist zT mehr Notwendigkeit als Privileg, und bringt einen "normalen" Jäger ohne
Waffenpass durchaus auch mal in die Zwickmühle, eine Waffe im "Graubereich" zu führen.
Wegfall des Nachweises bei der 5 Jahreskontrolle? Dieser Nachweis dient dazu, um zumindest eine rudimentäre Schulung/Erfahrung beim Umgang mit Waffen nachzuweisen, noch nichtmal mit dein eigenen. Und man kann davon ausgehen, dass selbst der Gelegenheitsjäger mehr als 5 Schuss alle 5 Jahre abgibt, also mehr als beim Waffenführerschein gefordert werden. Und die Kosten dafür sind was? 50€ alle 5 Jahre? Aktive Jäger, und nur diese sind von anderen Nachweisen befreit, zahlen ein vielfaches pro Jahr für die Aufrechterhaltung der Jagdkarte, UND alleine für die Ausbildung haben wir schon mehr Zeit und Geld investiert, als der "normale" B-Besitzer in seinem ganzen Leben je für die Kontrolle wird aufwenden müssen.
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Alleine dafür was ein aktiver Jäger an Geld und vorallem Zeit in seiner Freizeit investiert,dafür seien ihm die 1-2 kleinen "Vorteile" mehr als gegönnt!
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Re: Waffenführerschein?
was ist ein vorteil daran uebers aktuelle waffenrecht nicht bescheid zu wissen?
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Re: Waffenführerschein?
Du willst uns jetzt aber nicht wirklich einreden, dass der 0815 Waffenführerschein-Absolvent, der alle 5 Jahre zu dir kommt, über das aktuelle Waffengesetz "bescheid weiß"? Bei einer Pflichtveranstaltung alle 5 Jahre ohne jeglichen Nachweis, dass das "gelernte"/gehörte auch verstanden wurde, würde ich dem nicht beipflichten.
Aktive Jäger müssen sich im übrigen auch bzgl. dem Jagd- und Waffengesetz am laufenden halten. Sie müssen es sich nur nicht von einem Waffenhändler, sry. Gewerbetreibenden bestätigen lassen.
Re: Waffenführerschein?
dem kannst du ruhig beipflichten.MikeV hat geschrieben: ↑Do 28. Sep 2023, 14:41Du willst uns jetzt aber nicht wirklich einreden, dass der 0815 Waffenführerschein-Absolvent, der alle 5 Jahre zu dir kommt, über das aktuelle Waffengesetz "bescheid weiß"? Bei einer Pflichtveranstaltung alle 5 Jahre ohne jeglichen Nachweis, dass das "gelernte"/gehörte auch verstanden wurde, würde ich dem nicht beipflichten.
das ist so
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Re: Waffenführerschein?
Ohne dir nahe treten zu wollen, aber was sollst du als Veranstalter solcher WFS-kurse denn auch anderes sagen?
Klar wirst du uns nicht sagen, dass die Hälfte aller Absolventen das gehörte schon wieder vergessen haben, bevor sie wieder zu Hause sind.
Aber mir würde nie einfallen, dir oder sonst einem Gewerbetreibenden das vorzuhalten.
Das Gesetz sieht diese Schulungen vor, und irgendjemand muss die Nachfrage bedienen.
Klar wirst du uns nicht sagen, dass die Hälfte aller Absolventen das gehörte schon wieder vergessen haben, bevor sie wieder zu Hause sind.
Aber mir würde nie einfallen, dir oder sonst einem Gewerbetreibenden das vorzuhalten.
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