Danke für die vielen Antworten erstmal:
Ja nun wie sieht es jetzt aus..? Im Moment weiß ich es nicht die SB ist wieder in Urlaub zum zweiten mal in folge.
Tatsächlich habe ich drei verschiedene Meinungen (Anwalt, SB, Firma) zu diesem fall das ich mich frage ob ich in einen film bin.
Die Anwalt Sichtweise kennt ihr ja schon,
Firma Sichtweise ist jene das diese sagt es ist ein WP vorgeschrieben so sei es abgemacht mit dem OLG ein dienst mit der WBK soll angeblich nur solange zulässig sein wie die zeit bis zur Antragstellung und Bearbeitung des WP andauert.
SB Sichtweise ist jene ich habe die WBK somit berechtigt Waffen abzunehmen und zu verwahren.
Meine Meinung ist nu jene die WBK ist aber voll nach Auskunft des Anwaltes darf ich keine weitere Waffen der Kategorie B verwahren usw.
Meiner Meinung nach hätte die Firma bei ihrer ersten Bedürfnisse Erklärung bleiben sollen siehe meinen ersten post dazu, der Chef hat aber sich später bei der nochmaligen Stellungnahme nur auf das Gericht bezogen (Gerichts Kontrolldienst) darum denke ich das die SB
versucht diese chance zu nutzen um es abzulehnen.
Die SB will jetzt ganz genau wissen wo überall die gefahren sind für den bedarf eines WP das hat hat die SB übrigens schon bei der ersten Bedürfnisse Erklärung so dargestellt. Sie will also ganz genau aufgeschlüsselt haben wo überall die gefahren sind z.b. Geld Transport
man muss also ganz genau aufschlüsseln wo und wann die gefahren sind Termine usw. z.b Morgen habe ich einen Transport die Gefahr lauert dort auf mich oder da usw. so ca. stellt sich die gute SB das vor, ich weiß nicht wie sie sich das vorstellt Kristallkugel habe ich leider keine dazu.
Ich gehe davon aus, dass bei Gericht entsprechende Schließfächer vorhanden sind,
Das ist richtig formuliert, allerdings besteht die Firm auf einen WP wie ich gerade oben beschrieben habe.
Ach ja zum Anwalt ihr seht das völlig richtig manchmal zweifle ich auch daran, obwohl es einer aus der I.W.Ö Empfehlung ist.
Wie gesagt wie im film,... Bunter geht´s nicht..!