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Waffenpass Erfahrungen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenpass Erfahrungen
Hy Leute
Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?
Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
Vielleicht weiß einer von euch besser bescheid was genau Passiert der das bereits hinter sich hat?
Danke Schön..
Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?
Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
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Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: Waffenpass Erfahrungen
das ist ein ganz normales ausstellungsverfahrenMaria hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 12:41Hy Leute
Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?
Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
Wie sieht es mit Psychotest aus ist dieser noch einmal zu machen jetzt?
Bei meinen gestrigen Antrag hat die Bearbeiterin bei der Behörde nicht viel gesagt nur das sie den Antrag an eine Juristin weiter leitet da diese das macht und nicht die Bearbeitern selbst, warum Juristin.. ?
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Danke Schön..
es kommt nix auf dich zu
abgeben
abwarten
waffenpass abholen
nein kein psychoest neu
evt a verwahrungsueberpruefung wenn schon laenger keine war
die meisten behoerden akzeptieren als begruendung nur den einsatz im personenschutz
wertschutz wird oft nicht anerkannt
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Habe erst drei Jahre die WBK, aber davor besteht die wenigste sorge alles top hier .evt a verwahrungsueberpruefung wenn schon laenger keine war
Ja Begründungen sind hier mehrere aufgeführt, das ist der Haupt Text davon.
@gewo
Kommt es zur Ausstellung eines WP melde ich mich bei dir brauche dann was zusätzliches denke dabei an eine Gebrauchte/Neue Glock 17 Gen 4, meine Gen 5 Glock 17 ist auf Wechselsystem daher nicht zulässig zum führen.
Danke..
Ich bin eine Frau!
Ich kann machen das du denkst du hättest es gewollt
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Re: Waffenpass Erfahrungen
mE müsste dir dein Dienstgeber eigentlich eine Schusswaffe zur Verfügung stellen..
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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- .22 lr
- Beiträge: 8
- Registriert: Fr 19. Nov 2021, 08:33
Re: Waffenpass Erfahrungen
Bei mir ist es einfach gegangen. V..a. weil die Behörde schon mal wegen der Ablehnung eines sehr ähnlich gelagerten Antrags vor dem LVWG verloren hat.
Hab mich mit dem Termintool angemeldet. Hab ein Foto mitgenommen und meinen Bestellungsbescheid als Jagdschutzorgan. Dann auf das OÖ Landesjagdgesetz Paragraf 47 verwiesen und schon ist das Werkel gerollt. Kam nicht so oft vor und ich hab Nichts im vorhinein geschickt. Dementsprechend hat er sich noch mit seiner Chefin abreden müssen. Und jatzt darf ich eine B-Waffe und C Waffen führen.
Das wundert mich das auch die C Waffen dabei nicht eingeschränkt werden. Ich hoffe, dass der Waffenpass nicht falsch von der Behörde ausgestellt wurde ^^
Hab mich mit dem Termintool angemeldet. Hab ein Foto mitgenommen und meinen Bestellungsbescheid als Jagdschutzorgan. Dann auf das OÖ Landesjagdgesetz Paragraf 47 verwiesen und schon ist das Werkel gerollt. Kam nicht so oft vor und ich hab Nichts im vorhinein geschickt. Dementsprechend hat er sich noch mit seiner Chefin abreden müssen. Und jatzt darf ich eine B-Waffe und C Waffen führen.
Das wundert mich das auch die C Waffen dabei nicht eingeschränkt werden. Ich hoffe, dass der Waffenpass nicht falsch von der Behörde ausgestellt wurde ^^
12/76, 7x64, 7x65R, .45 AUTO
Re: Waffenpass Erfahrungen
Normalerweise ist der WP für zwei KatB Waffen auszustellen - dass man mit WP auch Kat.C führen darf, das ist genau so explizit im Gesetz vorgesehen, siehe § 35 Abs. 2:
Deshalb steht es eben hinten am WP auch drauf ...Außerdem ist das Führen von Schusswaffen der Kategorie C zulässig für Menschen, die
1. Inhaber eines für das Führen einer anderen Schußwaffe ausgestellten Waffenpasses sind;
[..]
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Maria hat geschrieben: ↑Fr 21. Jul 2023, 12:41Hy Leute
Ich Arbeite beim Sicherheitsdienst als Security und vorgestern bekam ich meine Bedürfniss Erklärung für die Behörde,
mit der Anordnung zeitnah damit zur Behörde zu gehen, warum eigentlich zeitnah..?
Wie ein paar von euch ja sicher wissen besitze ich bereits seit ca. 3 Jahren eine WBK darum würde ich jetzt ganz gerne wissen was auf mich alles zurollt an Behörden kram?, habe ich dadurch Vorteile wenn ich bereits eine WBK besitze..?
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Schau dass die WBK-Plätze belegt sind mit Waffen die du für deinen Dienst nicht nehmen kannst - sonst motzen sie eventuell rum wegen der neuen Plätze.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Waffenpass Erfahrungen
Ja meine zwei WBK Plätze sind eh ohnehin hoffnungslos überfüllt , aber was mich beschäftigt ist die frage wenn eine normale Faustfeuerwaffe mit WBK gekauft wurde als ganze Waffe wieso darf man diese dann nicht führen wenn man den WP dan später bekommt? Muss die Waffe also zwingend auch mit WP gekauft werdem um diese führen zu dürfen ..?Schau dass die WBK-Plätze belegt sind mit Waffen die du für deinen Dienst nicht nehmen kannst - sonst motzen sie eventuell rum wegen der neuen Plätze.
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Auf der Karte sind keine Waffen direkt eingetragen, und im ZWR gibt es keine Unterscheidung zwischen WP und WBK Platz. Es ist also egal ob beim Kauf der WP oder die WBK hergezeigt wurde. Du darfst aus deinem gesamten Bestand (WBK + WP) die Anzahl an Waffen gleichzeitig führen die auf dem WP eingetragen ist.Maria hat geschrieben: ↑Mo 24. Jul 2023, 22:53Ja meine zwei WBK Plätze sind eh ohnehin hoffnungslos überfüllt , aber was mich beschäftigt ist die frage wenn eine normale Faustfeuerwaffe mit WBK gekauft wurde als ganze Waffe wieso darf man diese dann nicht führen wenn man den WP dan später bekommt? Muss die Waffe also zwingend auch mit WP gekauft werdem um diese führen zu dürfen ..?
- combatmiles
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Re: Waffenpass Erfahrungen
eine Einschränkung auf nur einen Platz am Pass hätte ich nicht hingenommen. Gibt dazu ausreichend Judikatur dass da eigentlich 2 Plätze zu genehmigen sind..
Hatte mein WR auch versucht "weil du hast ja schon so viele auf der WBK" ich hab ihn dann bestimmt darauf hingewiesen dass der Gesetzgeber 2 schreibt und dann hat ers zähneknirscchend hingenommen: "weil du kennst dich da aus und da verlieren wir wenn du wegen der 2.en Einspruch erhebst"...
Sie wissen also ganz genau dass diese Einschränlung nicht hält... Und man muss im Hinterkopf behalten es sind 2 Plätze plus je x Zubehör... Da verzichte ich sicher nicht so einfach drauf..
Hatte mein WR auch versucht "weil du hast ja schon so viele auf der WBK" ich hab ihn dann bestimmt darauf hingewiesen dass der Gesetzgeber 2 schreibt und dann hat ers zähneknirscchend hingenommen: "weil du kennst dich da aus und da verlieren wir wenn du wegen der 2.en Einspruch erhebst"...
Sie wissen also ganz genau dass diese Einschränlung nicht hält... Und man muss im Hinterkopf behalten es sind 2 Plätze plus je x Zubehör... Da verzichte ich sicher nicht so einfach drauf..
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Das Thema hatte ich mit unserem früheren SB auch. Er hat mir damals auch knallhart ins Gesicht gesagt: Die meisten klagen dann doch nicht, und damit "rechnet" es sich.
Wohlgemerkt: Bei der WBK. Dass er selbst mit WP herumgelaufen ist (selber aber keinen WP ausgestellt hat, wenn er nicht dazu gezwungen war) ist eine Randnotiz.
Zum Glück ist er seit einiger Zeit in Pension.
Wohlgemerkt: Bei der WBK. Dass er selbst mit WP herumgelaufen ist (selber aber keinen WP ausgestellt hat, wenn er nicht dazu gezwungen war) ist eine Randnotiz.
Zum Glück ist er seit einiger Zeit in Pension.
LG,
Andi
Andi
Re: Waffenpass Erfahrungen
Den Antrag stellt der Antragsteller. Wenn dieser nicht zwei sondern nur einen auf den Antrag draufstellt oder sich von der Behörde im Antragsformular die zwei auf eins reduziert raufschreiben lässt, dann ist er selber schuld.
Ad Frage führen: der WP berechtigt zum Führen von X Schusswaffe [der Kategorie B]. Welche geführt werden, ist irrelevant. Das ZWR unterscheidet nicht, ob nach WBK oder WP "eingetragen", es listet den gesamten Bestand auf. Es ist sogar unerheblich, ob du in eventu die Waffe von einem Freund führst, die dir dieser geliehen hat, sofern du die zulässige Plätzezahl nicht überschreitest (.. und natürlich die Waffe von dem Freund auch legal besessen ist - wobei das vermutlich für den Freund ein größeres Problem wird als für dich).
Ad Frage führen: der WP berechtigt zum Führen von X Schusswaffe [der Kategorie B]. Welche geführt werden, ist irrelevant. Das ZWR unterscheidet nicht, ob nach WBK oder WP "eingetragen", es listet den gesamten Bestand auf. Es ist sogar unerheblich, ob du in eventu die Waffe von einem Freund führst, die dir dieser geliehen hat, sofern du die zulässige Plätzezahl nicht überschreitest (.. und natürlich die Waffe von dem Freund auch legal besessen ist - wobei das vermutlich für den Freund ein größeres Problem wird als für dich).
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- combatmiles
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Re: Waffenpass Erfahrungen
viele Antragssteller wissen dass nicht und lassen sich nur 1 aufzwingen...
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Re: Waffenpass Erfahrungen
Werden WP Grundsätzlich immer nur bei Behörden abgeholt oder kann es auch wie bei der WBK
per Post zugeschickt werden..? Oder ist das einfach von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
per Post zugeschickt werden..? Oder ist das einfach von Behörde zu Behörde unterschiedlich?
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Re: Waffenpass Erfahrungen
normal per post
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