kann auch daran ligen dass es die behoerde nie erfahren hat
wenn der polizeibeamter das potentielle problem am sachverhalt ned erkennt dann meldet er ihn auch nie
kann auch daran ligen dass es die behoerde nie erfahren hat
Warum?MartinRaml hat geschrieben: ↑Do 6. Jul 2023, 14:07Bei einem Waffentausch stimmt die Reihenfolge bei einem der Teilnehmer sicher nicht.Alexander K hat geschrieben: ↑Mi 5. Jul 2023, 19:32
Die Reihenfolge Verkauf vor Kauf sollte aber stimmen.
Ich denke das wäre der wichtigste Punkt.
Und was passiert wenn ein Teilnehmer das am selben Tage meldet und der andere ein paar Wochen später, noch in der Frist?
Mache ich genau so.
Wenn du der Überlasser bist machst du deiner Behörde nur zusätzliche Arbeit, wenn du ihr die Überlassung mailst - die müssen dann nämlich den 'Löschen' Knopf für deine Mail anklicken. Die Behörde des Erwerbers macht die Umtragung im ZWR, darum braucht auch nur sie die Info bezüglich der Überlassung von beiden Parteien.
Das kann dir aber egal sein.rider650 hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 01:04Wenn du der Überlasser bist machst du deiner Behörde nur zusätzliche Arbeit, wenn du ihr die Überlassung mailst - die müssen dann nämlich den 'Löschen' Knopf für deine Mail anklicken. Die Behörde des Erwerbers macht die Umtragung im ZWR, darum braucht auch nur sie die Info bezüglich der Überlassung von beiden Parteien.
nur die ZUSTÄNDIGE behoerde eines rechtsaktes kann und darf taetig werden
du taeuscht dich
Du weißt schon dass diese Aussage nicht immer der Wahrheit entspricht.gewo hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 09:49du taeuscht dich
in ein gemeinsames register kann nur EINE behoerde einen eintrag machen und dieser eine eintrag ist dann fuer alle beteiligten sichtbar.
es traegt nicht jede behoerde fuer "ihren" waffenbesitzer ein
das gibt es seit 2014 (?) seit der ZWR einfuehrung nicht mehr
uns gegenueber argumentieren div waffenbehoerden immer wieder damit dass sie in den bestand eine anderen BH nichts aendern koennen weil zustandigkeitsthema.AUG-andy hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 10:08Du weißt schon dass diese Aussage nicht immer der Wahrheit entspricht.gewo hat geschrieben: ↑Fr 7. Jul 2023, 09:49du taeuscht dich
in ein gemeinsames register kann nur EINE behoerde einen eintrag machen und dieser eine eintrag ist dann fuer alle beteiligten sichtbar.
es traegt nicht jede behoerde fuer "ihren" waffenbesitzer ein
das gibt es seit 2014 (?) seit der ZWR einfuehrung nicht mehr
Ich kann dir dir sicher zwei bis drei Fälle aufzählen wo Wien das so gehandhabt hat.
Kann ich als Verkäufer leicht nachvollziehen, anhand der Übernahmebestätigung.
Das Waffengesetz wird immer sehr kreativ ausgelegt wie du ja bekanntlich schon mitbekommen hast. Mir als Verkäufer kann es egal sein wer was schneller umschreibt. Hauptsache es passt alles. Ich werde es weiterhin so handhaben, hab bis heute keine negative Antwort bekommen. Nicht mal meine Sachbearbeiterin hat das jemals negativ erwähnt. Im Gegenteil, die war immer Heilfroh als ich ihr Daten übermittelt habe die im ZWR verloren gegangen sind. Ich hebe alle Meldungen seit über 35 Jahren ganz penibel auf für solche Fälle.
Gerhard hat recht. Hab mal eine Waffe gekauft, die vor 1871 produziert wurde, und die der Vorbesitzer (andere Waffenbehörde zuständig) fälschlicherweise ins ZWR eingetragen hat. Meine Behörde (ich stand selber daneben) konnte diese Waffe nicht aus dem ZWR löschen, Zugriff darauf gesperrt, darf nur die jeweils zuständige Behörde. Möglicherweise hat sich das aber auch gegenüber früher geändert, ich glaub da ging es noch, dass auch der Bregenzer bei Waldviertlern im ZWR rumspielt. Oder es mag auch einen Unterschied geben, wenn Waffen bloß von einer Person auf die andere umgemeldet werden.
Dazu (oder den Einschreiter an die richtige Behörde weiterzuverweisen) ist die „falsche“ Behörde nach § 6 AVG verpflichtet.