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Ruger GP100 gerissen?
Re: Ruger GP100 gerissen?
Denke nicht das es den Aufwand lohnt. Frag nach einem Nachlass und gut ist.
Obrigkeitsgläubigkeit und vorauseilender Gehorsam gefährden die Freiheit aller.
Stoppt die EU bevor es zu spät ist. Freie Waffen für freie Bürger.
Ich fürchte ich mich mehr vor den EU-Politikern und ihren Schergen als vor Terroristen oder einem Virus.
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Das ist sicher der pragmatischere Ansatz.
Aber ich finde damit unterstützt die Mentalität a la "verkauf ich halt das schiarche (mangelhafte???) Stück, Nachlass kann ich immer noich geben"?
Grüße
Re: Ruger GP100 gerissen?
Wird anstandslos getauscht
7-14 Tage Lieferzeit
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Online in Österreich? rechtlich nicht möglich wg. Versandhandelsverbot.
"Ich besitze vielleicht die Reife, dir zu verzeihen - aber sicher nicht die Dummheit, dir noch einmal zu vertrauen"
Re: Ruger GP100 gerissen?
na warum glaubst geht die reklamation so anstandslos ...
Re: Ruger GP100 gerissen?
Selbstverständlich ist das möglich. Wie du richtig schreibst: Versand(!)handel ist verboten. Online bestellen(!) und dann abholen ist erlaubt. Und damit greift das Fernabsatzgesetz, weil der Vertrag über ein Telekommunikationsmedium geschlossen wurde.
Aber ich denke da wäre so oder so ein Austausch erfolgt. Der Zustand für eine Neuwaffe ist schon mehr als grenzwertig. Was auch immer dieser Metallsplint nun auch sein mag…
Re: Ruger GP100 gerissen?
Dann hast ihn beim Abholen ja eh in der Hand gehabt ...MK188 hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 11:12Selbstverständlich ist das möglich. Wie du richtig schreibst: Versand(!)handel ist verboten. Online bestellen(!) und dann abholen ist erlaubt. Und damit greift das Fernabsatzgesetz, weil der Vertrag über ein Telekommunikationsmedium geschlossen wurde.
Aber ich denke da wäre so oder so ein Austausch erfolgt. Der Zustand für eine Neuwaffe ist schon mehr als grenzwertig. Was auch immer dieser Metallsplint nun auch sein mag…
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Das Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz gibt es deshalb weil du im Fernabsatz nicht die Möglichkeit hast die Ware vor der Zahlung so eingehend zu prüfen wie vor Ort im Geschäft.MK188 hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 11:12Selbstverständlich ist das möglich. Wie du richtig schreibst: Versand(!)handel ist verboten. Online bestellen(!) und dann abholen ist erlaubt. Und damit greift das Fernabsatzgesetz, weil der Vertrag über ein Telekommunikationsmedium geschlossen wurde.
Aber ich denke da wäre so oder so ein Austausch erfolgt. Der Zustand für eine Neuwaffe ist schon mehr als grenzwertig. Was auch immer dieser Metallsplint nun auch sein mag…
Wenn Du den Kram dann eh im Laden abholst ist das kein Fernabsatz, egal wie die bestellung erfolgt ist.
Aber is eh ein Nebenthema ...
Hauptsache Du bekommst Ersatz
doubleaction OG
18, Kreuzgasse 78-80
(Zugang ggü. Kreuzgasse 91)
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Druckfehler vorbehalten, gültig solange der Vorrat reicht.
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Das ist keine Geschoßabscherung sondern ein ausgerissenes Stück des Gewindes.MK188 hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 06:07Ah, Rahmenabdruck am Trommelkran macht Sinn. Das heißt, man wird beim Beschuss nicht allzu feinmotorisch vorgegangen sein.
Ob das am Laufansatz wirklich eine Geschossabscherung ist? Ist steinhart, wirkt wie ein Stück des Rahmens und weniger wie ein Stück Blei. Ich habe versucht etwas davon zu entfernen, aber bislang keine Chance. Wie bekomme ich das, so es sich denn tatsächlich um eine Bleibascherung handelt, weg? Gibt’s da einen Tipp?
Nachdem der Beschuß (lt Code) im Nov. 2022 erfolgte dürfte es sich doch um eine Neuwaffe handeln. Daher wäre eine Reklamation zu 100% gerechtfertigt.
Re: Ruger GP100 gerissen?
Nein, das ist schlicht falsch. Die Art des Verschaffens über die Verfügungsgewalt, sei es nun Postversand oder auch Selbstabholung, ist irrelevant. Maßgeblich ist die Art des Zustandekommens des Vertrags.DOUBLEACTION hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 11:38
Das Rücktrittsrecht laut Fernabsatzgesetz gibt es deshalb weil du im Fernabsatz nicht die Möglichkeit hast die Ware vor der Zahlung so eingehend zu prüfen wie vor Ort im Geschäft.
Wenn Du den Kram dann eh im Laden abholst ist das kein Fernabsatz, egal wie die bestellung erfolgt ist.
Aber is eh ein Nebenthema ...
Hauptsache Du bekommst Ersatz
Wurde ausjudiziert. Siehe - nur als Beispiel - hier:
https://www.ombudsstelle.at/faq/gesetzl ... %20Vertrag.
Aber ja, natürlich ist mir das Wichtigste Ersatz zu bekommen. Bei einem Rücktritt hätte ich zwar meine Kohle wieder, aber nicht, was ich eigentlich haben will. Einen GP100 in einwandfreiem Zustand.
Re: Ruger GP100 gerissen?
ein aeusserst seltsames aber interessantes urteilMK188 hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 11:50Wurde ausjudiziert. Siehe - nur als Beispiel - hier:
https://www.ombudsstelle.at/faq/gesetzl ... %20Vertrag.
gebrauchauto kaufvertrag per email mit einschraenkung "vorbehaltlich besichtigung" uebermittelt weil der kunde das auto sicher bekommen wollte und er nicht sofort zum haendler fahren wollte.
zweiter kaufvertrag vor ort abgeschlossen
erklaerung des ruecktritts knapp 12 monate nach kauf wegen mangelnder belehrung ueber das ruecktrittsrecht
bezugnahme auf die deutsche (nicht europaeische) rechtslage zum fuellen von regelungsluecken und auslegung von textstellen im oesterreichischem gesetz (!)
sagen wir mal so:
der anwalt des konsumenten hat seinen job hervorragend gemacht
der sinn des gesetzgebers betreffend ruecktritt wurde dabei komplett ignoriert
in der gesetzeswerdung kannst du eindeutig lesen dass es der (einzige, weil einen zweiten gibt es ned) grund war das ruecktrittsrecht im fernabsatz einzufuehren, dass dem konsumenten die pruefung der ware nicht moeglich ist
aber seis drum
ein interessanter link
danke
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Typisch Österreich.gewo hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 12:36ein aeusserst seltsames aber interessantes urteilMK188 hat geschrieben: ↑Di 4. Jul 2023, 11:50Wurde ausjudiziert. Siehe - nur als Beispiel - hier:
https://www.ombudsstelle.at/faq/gesetzl ... %20Vertrag.
Das Waffengesetz wird auch oft sehr kreativ ausgelegt und vollzogen.
Warum sollte das anderswo nicht such der Fall sein?
Die Bananrepublik lässt grüßen.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Ja, da hat die richtende Person wohl weniger die teleologische Auslegung, also den Sinn und Zweck, den der Gesetzgeber beabsichtigt hat, in ihre Entscheidung einfließen lassen.
Nun gut, bei mir war‘s jetzt eh nicht notwendig hier irgendwas zu diskutieren, sondern ich freue mich schlicht über einen kooperativen Händler.
Und hoffe auf ein nicht komplett vergorenes Ersatzprodukt…
Nun gut, bei mir war‘s jetzt eh nicht notwendig hier irgendwas zu diskutieren, sondern ich freue mich schlicht über einen kooperativen Händler.
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Re: Ruger GP100 gerissen?
Also für mich sieht das nach meiner Erfahrung in der Materialprüfung nach Materialfehler aus....die Kanten der Fehlstelle passen bei näherer Betrachtung genau aufeinander, an der rechten Seite endet diese im "Fleisch" des Materials.....
Re: Ruger GP100 gerissen?
Ja, den Eindruck hatte nach Betrachtung mit Licht und Lupe auch, dass die „Welle“ eigentlich in den Rahmen passt