moeglich dass das in kaernten noch geht
oder wenn der mann der tankstellenpaechterin in der politik ist
oder der freund
aber bei einem ueberwiegenden grossteil der behoerden oesterreichs keine chance
moeglich dass das in kaernten noch geht
Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.gewo hat geschrieben: ↑Do 20. Apr 2023, 22:35wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas
es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Ja, BH Bre…. ist oftmals eher strikt, andererseits hatte ich dort auch schon viele tolle Erfahrungen gemacht.gewo hat geschrieben: ↑Sa 22. Apr 2023, 22:34in vorarlberg hat auch ein sicherheitsangestellter im personenschutz neulich keinen WP bekommen mit der begruendung bei gefahr fuer den klienten moegen die personenschuetzer unter 133 die polizei rufendeni hat geschrieben: ↑Sa 22. Apr 2023, 17:37Da gab‘s doch den Fall bei uns in Vlbg, bei dem die Hundeführerin ihn nicht bekommen hat oder? Weil wenn sie nachsucht, ist sie „auf der Jagd“ und dann darf sie eh führen und braucht keinen WP…
Aber in dem Fall muss doch noch die Jagdaufsicht gemacht werden
Lg m
der hundefuehrer muss auf der nachsuche ggf oeffentlichen (strassen) oder privaten grund mit seinem hund uebersetzen, das darf er mit der WBK alleine definitiv nicht. auf einer lebend nachsuche hinter dem geschnallten hund vor der strasse die waffe zu entladen und in ein mitgebrachtes geschlossenes zu verschliessen und nach dem ueberqueren der strasse die waffe wieder aus dem behaeltnbis zu nehmen und zu laden ist sicher ueberschiessend.
brauchst nur an guten anwalt bei einer ablehnung
ruf ggf den raoul an ..
die behoerden die ICH kenne sehen das aber auch ohne vfgh verfahren als unterschied zum "normalen" jaeger als ausreichend an um einen WP fuer die personengruppe der jagdlichen hundefuehrer auszustellen
Das geht doch auch in Ungarn, wo WP kann man nur so haben, wenn er ein Politiker der Regierung ist...gewo hat geschrieben: ↑Sa 22. Apr 2023, 22:42seit ca 20 jahren kaum mehrAndyA hat geschrieben: ↑Fr 21. Apr 2023, 08:24Besitzer Waffengeschäfts?gewo hat geschrieben: ↑Do 20. Apr 2023, 22:35wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas
es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
seit mind 10 jahren nicht mehr
es gibt seitdem einige vfgh urteile dazu dass weder der warenbestand egal ob militaerisch oder nicht, noch die notwendigkeit von transporten groesserer waffenmengenm, egal ob militaerisch oder nicht ein grund zum ausstellen eines WP sein koennen
weder fuer den gewerbeinhaber noch fuer seine leute
ja, da war wasRKKA hat geschrieben: ↑Sa 22. Apr 2023, 23:16Stimmt nicht ganz, ein Förster kann gemäß § 111 Abs. 1 ForstG in Ausübung seines Dienstes als Forstschutzorgan eine FFW führen. Da er dazu unbeschadet des WaffenG befugt ist braucht er entsprechend keinen Waffenpaß.gewo hat geschrieben: ↑Do 20. Apr 2023, 22:35wenn du bedarf hast bekommst du den WP genauso formlos wie eine WBK
da gibts weder pruefungen noch sonstwas
es gibt aber kaum einen bedarf mehr den die behoerde akzeptiert ausser
- polizist
- justizwache
- notar
- anwalt
- richter
- politiker
- sicherheitsdienst im personenschutz
- jagdaufsichtsorgang
- forstaufsichtsorgang
- fischereiaufsichtsorgan
- jagdlicher hundefuehrer
kann sein dass ich berufe vergessen hab, aber viele koennen es ned sein
Das "Führen ohne WP" durch den Forstschutz widerspricht sich mE mit dem WaffG etwas, da es laut diesem nur in folgenden Tatbeständen geht:
... daher ist die Ausstellung eines WP richtig.§ 47 WaffG
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1. auf die Gebietskörperschaften;
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b) die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder
c) die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
ja das ist ja das was ich ned verstehePromo hat geschrieben: ↑Mo 24. Apr 2023, 16:05Das "Führen ohne WP" durch den Forstschutz widerspricht sich mE mit dem WaffG etwas, da es laut diesem nur in folgenden Tatbeständen geht:... daher ist die Ausstellung eines WP richtig.§ 47 WaffG
(1) Dieses Bundesgesetz ist nicht anzuwenden
1. auf die Gebietskörperschaften;
2. auf Menschen hinsichtlich jener Waffen und Munition,
a) die ihnen auf Grund ihres öffentlichen Amtes oder Dienstes von ihrer vorgesetzten österreichischen Behörde oder Dienststelle als Dienstwaffen zugeteilt worden sind oder
b) die den Gegenstand ihrer öffentlichen Amtstätigkeit oder öffentlichen Dienstverrichtung bilden oder
c) die sie auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen oder anderer gesetzlicher Bestimmungen im Bundesgebiet besitzen dürfen.
Richtig, in dem Fall liegt es relativ komplex, das ganze ist ein Überbleibsel aus dem dt. Reichsrecht. Das sog. "Forstschutzorgan" ist bei Ausübung seines Dienstes öffentlichen Aufsichtsorganen gleichgestellt und hat auch das Festnahmerecht. Es gibt auch den Beamten ähnliche Bestellungsvoraussetzungen (obwohl Privatangestellte!) und sogar eine eigene Dienstmarke mit den Bundesadler. Kann bei Bedarf ein Foto hochladen das ich vor Jahren als Forstpraktikant gemacht habe.gewo hat geschrieben: ↑Mo 24. Apr 2023, 16:19
ja das ist ja das was ich ned verstehe
ein gesetz kann doch ned ein anderes aushebeln ohne dass es im korrespondierendem gesetz auch nur erwaehnt wird
koennte es sich bei der Forstaufsicht um eine "öffentliche Dienstverrichtung" handeln?
allerdings ist das ForstG auch ein bundesgesetz, so wie das WaffG
wie gesagt
meine (waffen) behoerde wollte damals das thema ned kommentieren und hat mich betreffend abgabevorausetzungen auf die bestimmungen des WaffG hingewiesen
"weil sie san a waffenhaendler und ka foerster"
jop
die Bezirksforstinspektion ist halt ned meine aufsichtsbehoerde
Damit jeder Spinner damit herumläuft?Schuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 24. Apr 2023, 20:30Es wird Zeit dass der Zugang zum WP leichter wird, zumindest die prohobotoven Restriktionen müssen raus.
CZ ist da ein gutes Vorbild.
Da hast Du nicht weit und gut genug gelesen, also noch ein dutzend Paragraphen pauken und man wird fündig
Genau diese Einstellung ist es die uns nicht weiterkommen lässt.AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 24. Apr 2023, 22:04Damit jeder Spinner damit herumläuft?Schuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Mo 24. Apr 2023, 20:30Es wird Zeit dass der Zugang zum WP leichter wird, zumindest die prohobotoven Restriktionen müssen raus.
CZ ist da ein gutes Vorbild.
Gibt sowieso schon viele verhaltensoriginelle Typen am Schießtand.
Die laufen dann im öffentlichen Raum herum.
Nein Danke
...und nicht erst seit heute... wie sich die einzelnen Disziplinen und Sparten allein gegenseitig die Existenzberechtigung bzw. den "Sportschützen" absprechen ist schon sagenhaft... getreu dem Motto "alle ziehen an einem Strang, aber jeder in eine andere Richtung"...Schuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Di 25. Apr 2023, 06:59Sportschützen haben ihre meisten Feinde in den eigenen Reihen
Ja eh, es gibt quer durch alle Bevölkerungsschichten 5-10% sehr seltsame Gestalten, und die werden nicht weniger.Schuttwegraeumer hat geschrieben: ↑Di 25. Apr 2023, 06:59auch wenn ich anmerken muss dass es tatsächlich seltsame Gestalten gibt ift auf Ständen.