Maddin hat geschrieben: ↑Mo 6. Dez 2021, 22:17
AUG-andy hat geschrieben: ↑Mo 6. Dez 2021, 22:14
Andi 35 hat geschrieben: ↑Mo 6. Dez 2021, 22:12
Mal eine Frage in die Runde.
Weiss man schon wie lange man nach dem 3.Stich(busternnnn) als geimpfter gilt ,so 4,3,2 Monate?
Frage für einen Freund.
270 Tage.
Momentan
Kann jederzeit verkürzt werden.
Die Impfpflicht sieht aktuell nur 3 Impfungen vor, also stand jetzt müsste es eigentlich unbegrenzt sein.
Falsch !!!
Geimpft:
Als Impfnachweis gelten das EU-konforme Impfzertifikat, der gelbe Impfpass, ein Impf-
Kärtchen sowie ein Ausdruck bzw. ein PDF (z.B. am Handy) der Daten aus dem e-Impfpass.
• Immunisierung durch zwei Teilimpfungen:
− Nach Erhalt der Zweitimpfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises
360 Tage und es müssen mindestens 14 Tage zwischen den beiden Impfungen
verstrichen sein.
− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.
Immunisierung durch eine Impfung:
− Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff
gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 270 Tage.
− Achtung: Impfnachweise über eine Dosis mit Janssen verlieren mit 3. Jänner 2022
ihre Gültigkeit. Daher bedarf es frühestens 14 Tage nach der 1. Dosis eine 2. Dosis,
um weiterhin einen gültigen Impfnachweis zu erhalten.
• Immunisierung durch Impfung von Genesenen:
− Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer
Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis
auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem
Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff gegen
SARS-CoV-2 für 360 Tage.
− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.
• Weitere Impfungen („3. Dosis"):
− Nach Erhalt einer weiteren Impfung beträgt die Gültigkeitsdauer des Impfnach-
weises erneut 360 Tage. Zwischen dieser Impfung und einer Immunisierung bei
der nur eine Impfung vorgesehen ist, müssen mindestens 14 Tage liegen. Bei allen
anderen Impfschemata müssen mindestens 120 Tage vergangen sein.
− Ab 6. Dezember beträgt die Gültigkeit dieses Impfnachweises 270 Tage.