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Schießstand Mindestalter
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Schießstand Mindestalter
Wie schon in der Überschrift geschrieben... gibt es für einen behördlich genehmigten Schießstand ein Mindestalter? Darf ein Vater seine 10 oder 12 jährigen Kinder mitnehmen und sie dort mit scharfen Waffen schießen lassen?
Gibt es rein rechtlich am Stand Unterschiede zwischen Luftis und Kat-B Waffen? Oder kat C?
Kann gut sein, dass der Schießstandbetreiber eine Hausordnung erlässt aber die interessiert mich jetzt gerade nicht, weil das sein Privatvergnügen ist... mich interessiert nur, wie es rein vom Gesetz her aussieht...
Gibt es rein rechtlich am Stand Unterschiede zwischen Luftis und Kat-B Waffen? Oder kat C?
Kann gut sein, dass der Schießstandbetreiber eine Hausordnung erlässt aber die interessiert mich jetzt gerade nicht, weil das sein Privatvergnügen ist... mich interessiert nur, wie es rein vom Gesetz her aussieht...
Re: Schießstand Mindestalter
Gem. §14 WaffG sind auf behördlich genehmigten Schießstätten die Bestimmungen über das Überlassen, den Besitz und das Führen von Schusswaffen sowie die Bestimmungen über das Überlassen und den Erwerb von Munition für Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden. Daraus ergibt sich, dass es kein Mindestalter für die Benützung von Schusswaffen auf behördlich genehmigten Schießstätten gibt.
Re: Schießstand Mindestalter
Den § kenne ich grundsätzlich aber ich war/bin mir eben nicht sicher, ob es da nicht noch irgendwo einen gibt, der das zusätzlich doch einschränkt... Kollege von mir nimmt regelmäßig seine (damals 14-jährige, mittlerweile 16 oder 17; hat aber immer schon ausgesehen wie 18+, daher war das Alter wohl nie ein Thema) Tochter mit, "fürchtet" sich aber regelmäßig davor, dass mal jemand nach dem Alter bzw. Ausweis fragt...
Das heißt quasi seine Furcht ist unbegründet und wenn ich mal der Meinung bin, Kids mitzunehmen müsste das rein gesetzlich auch schon im Volksschulalter möglich sein (unabhängig davon, ob es sinnvoll ist)? Korrekt?
Das heißt quasi seine Furcht ist unbegründet und wenn ich mal der Meinung bin, Kids mitzunehmen müsste das rein gesetzlich auch schon im Volksschulalter möglich sein (unabhängig davon, ob es sinnvoll ist)? Korrekt?
Re: Schießstand Mindestalter
Korrekt.
Das man Volksschulkinder auf dem Schießstand mit dem Luftgewehr oder auch mal mit der .22lr schießen lässt ist üblich, je nachdem wie ernst der Verein die Nachwuchsarbeit nimmt.
Das man Volksschulkinder auf dem Schießstand mit dem Luftgewehr oder auch mal mit der .22lr schießen lässt ist üblich, je nachdem wie ernst der Verein die Nachwuchsarbeit nimmt.
Re: Schießstand Mindestalter
auf den meisten ständen wird doch von JEDEM der schießt (und ned nur zum zuschauen mit is) ein ausweis verlangt, oder ned ?
Re: Schießstand Mindestalter
Außer auf gewerblichen Schießständen (in Wien) hat mich noch niemals jemand nach einen Ausweis gefragt. Wozu auch?
Edit: ok bei den entsprechenden Bewerben fragens VIELLEICHT mal nach dem Schützenpass
Edit: ok bei den entsprechenden Bewerben fragens VIELLEICHT mal nach dem Schützenpass
Re: Schießstand Mindestalter
Das ist normalerweise nicht üblich, abgesehen von ein paar Ausnahmen.
Hab in 35 Jahren maximal 2-3 mal meine WBK herzeigen müssen.
Ob Alleine oder mit Begleitung.
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
Re: Schießstand Mindestalter
LOL @ hausordnung interessiert mich nicht
aber wie du meinst ...
grundsaetzlich gibt es vom gesetzgebert kein mindestalter fuer Kat A, B oder C...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Schießstand Mindestalter
Grundsätzlich bestimmt das der Betreiber.
Ein "...aber am Schießplatz vom Hintertupfinger SV darf sie auch schon..." kannst gleich stecken lassen.
Ein "...aber am Schießplatz vom Hintertupfinger SV darf sie auch schon..." kannst gleich stecken lassen.
...und unabhängige Experten meinten, mit hoher Wahrscheinlichkeit ist es denkbar, daß...
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Frei nach E. Blimlinger: "...und im Übrigen bin ich der Meinung, daß hier einer der alten Mods fehlt."
Re: Schießstand Mindestalter
Dass es auf diversen Ständen eine Hausordnung geben kann, ist mir schon klar aber ich wollte schlichtweg diese Diskussion daüber nicht haben, dass mir jetzt jeder mit der Ordnung auf seinem haus- und Hofschießstand daher kommt. Ich wollte eben nur wissen, was das Gesetz grundsätzlich hergibt. Das wäre jedenfalls hinreichend beantwortet
- hari
- Supporter 6,5x55 TTSX
- Beiträge: 1698
- Registriert: So 10. Aug 2014, 22:39
- Wohnort: Graz Umgebung
Re: Schießstand Mindestalter
Ich bin kein Jurist, es stellt sich mir jedoch folgende Frage: Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist nicht zulaessig. Wenn also keine Verordnungen oder Gesetze (wie das Jugendschutzgesetz oder WaffG) dagegen sprechen, waere doch ein Mindestalter in der Hausordnung am Stand eine unzulaessige Diskriminierung, oder?
Re: Schießstand Mindestalter
Die, falls dem so wäre, sicher elegant mit der Formulierung "muss jeder Schütze ein eigenes waffenrechtliches Dokument besitzen" umgangen kannhari hat geschrieben: ↑Mo 11. Okt 2021, 11:20Ich bin kein Jurist, es stellt sich mir jedoch folgende Frage: Eine Diskriminierung aufgrund des Alters ist nicht zulaessig. Wenn also keine Verordnungen oder Gesetze (wie das Jugendschutzgesetz oder WaffG) dagegen sprechen, waere doch ein Mindestalter in der Hausordnung am Stand eine unzulaessige Diskriminierung, oder?
Grüße
Re: Schießstand Mindestalter
Ich kenne zB. einen Schießstand da muss jeder Schütze eine gültige Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte haben.
Ich finde ich das voll in Ordnung da es hier so gut wie keine Defekte an der Anlage gibt und das trotz quasi Rund um die Uhr betrieb.
Ich finde ich das voll in Ordnung da es hier so gut wie keine Defekte an der Anlage gibt und das trotz quasi Rund um die Uhr betrieb.
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Re: Schießstand Mindestalter
Eigentlich stellst Du damit ja 2 Fragen. Die erste, nämlich ob es waffenrechtlich ein Mindestalter gibt, wurde bereits - richtig - mit nein beantwortet.
Leider ist das WaffG bei Jugendlichen nicht die einzige in Frage kommende Norm. Hier können die Jugendschutzgesetze der Länder (gibt in jedem Bundesland ein eigenes) auch einschlägig sein. Bin im Jugendschutzrecht aber kein Spezialist - also nur als Hinweis verstehen .
Wennst Dir den § 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes anschaust (da sind beispielhaft Softair aufgezählt) könnts zB in Wien Probleme geben. Weiß das wer mehr?
Re: Schießstand Mindestalter
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun... ich kenne WBK Besitzer, denen hab ich hinsichtlich Fähigkeiten, das Ziel zu treffen regelmäßig gezeigt, wie es geht - lange bevor ich selbst eine hatte. Aber grundsätzlich verstehe ich das bis zu einem gewissen Grad, wenn keiner da ist, der ständig drüber schaut.maggus2 hat geschrieben: ↑Mo 11. Okt 2021, 11:40Ich kenne zB. einen Schießstand da muss jeder Schütze eine gültige Waffenbesitzkarte, Waffenpass oder Jagdkarte haben.
Ich finde ich das voll in Ordnung da es hier so gut wie keine Defekte an der Anlage gibt und das trotz quasi Rund um die Uhr betrieb.
Tatsächlich ein nicht ganz unberechtigter Einwand... wobei sich die Frage stellt, ob ein SchießSPORT Aggressionen und Gewalt fördert; nach der Logik dürfte kein Jugendlicher irgendeinen Kampfsport ausüben. Wäre ich aber tatsächlich neugierig, was Juristen zu dem Thema sagen...John Connor hat geschrieben: ↑Mo 11. Okt 2021, 13:02Leider ist das WaffG bei Jugendlichen nicht die einzige in Frage kommende Norm. Hier können die Jugendschutzgesetze der Länder (gibt in jedem Bundesland ein eigenes) auch einschlägig sein. Bin im Jugendschutzrecht aber kein Spezialist - also nur als Hinweis verstehen .
Wennst Dir den § 10 des Wiener Jugendschutzgesetzes anschaust (da sind beispielhaft Softair aufgezählt) könnts zB in Wien Probleme geben. Weiß das wer mehr?