AUG-andy hat geschrieben: ↑Sa 4. Sep 2021, 12:59
Sauer202 hat geschrieben: ↑Sa 4. Sep 2021, 12:39
Bei uns am Standort gibt es eine Testpflicht seit 12/20. einen Verweigerer gab es, dieser wurde kurzerhand gekündigt.
Geimpfte werden 2 Mal die Woche in der Firma getestet, ungeimpfte brauchen täglich einen Test und mind 2 PCR tests die Woche. Für ungeimpfte sind die Tests außerhalb der Dienstzeit zu machen. Gilt seit einem guten Monat. Demnächst werden von diesen die Firmenfahrzeuge (für den Weg zum Firmensitz) eingezogen da die kosten für die Desinfektion zu hoch sind. Bin mir recht sicher, dass spätestens zum Jahreswechsel die ungeimpften gekündigt werden. Auf einen möglichen Rechtsstreit bereitet man sich schon vor.
Einfach nur Erbärmlich diese Haltung.
Es werden sicher viele Verhandlungen und enorme Kosten auf diese schäbige Firma zukommen. Ich hoffe diese Mitarbeiter haben einen guten Rechtsschutz inklusive Arbeitsrecht. Da kommen sicher fette Entschädigungszahlungen auf diese Firmen zu.
Ich hoffe ganz einfach, dass ihnen das Know-How in Form erfahrener Mitarbeiter abhanden kommt und bei den Mitbewerbern unterkommt. Manche Dinge regeln sich von selbst und genauso würde ich es machen.
Nicht, dass ich überall mit den Querdenkern konform gehe, ich halte sie großteils für Verschwörungstheoretiker und Spinner, aber das scheint mir zumindest ein Gegenpol zum momentanan Wahn zu sein:
https://www.google.com/amp/s/www.dersta ... ified=True
Trotzdem könnten Sauers feuchte Träume wahr werden:
Dass künftig nur mehr eine Impfung zum Job befähigt – ein verdeckter Impfzwang, wie ihn anscheinend auch die Macher von impffrei.work befürchten –, ist rechtlich nicht ganz so einfach durchzusetzen (siehe Infobox). Aber die Entscheidung bleibt zumeist dem Arbeitgeber überlassen, der laut aktueller Auslegung des Arbeitsrechts auch eine Impfung verlangen darf. Das gilt, solange keine gesundheitlichen Gründe dagegensprechen.
So ist es zulässig, in Jobinseraten explizit nach Geimpften zu suchen oder Bewerber sowie bestehende Angestellte nach dem Impfstatus zu fragen. Das sollten diese auch wahrheitsgemäß beantworten. Denn die Frage gilt nicht als Diskriminierung nach dem Gleichbehandlungsgesetz, Klagen auf Anstellung werden demnach nicht erfolgreich sein. Bei einer Impfweigerung kann man auch eine Kündigung riskieren.