Generell ist zu UK zu sagen dass England und Wales ein Rechtssystem haben, Schottland ein eigenes, und NI ein eigenes, usw. Es gibt auch keinen Unterschied zwischen Besitz und Führen. Ergo darfst du besitzen, darfst du führen.
Es gibt zwei Arten von Dokumenten:
- SGC Shotgun Certificate (gibt es nur in E&W und S) - bekommt jeder der verlässlich ist für alles was in AT ehemals Kat D war
- FAC Firearms Certificate - man muss für jede einzelne Waffe eine Begründung haben und diese genehmigt bekommen
Emil hat geschrieben: ↑Di 1. Jun 2021, 23:17
In GB kannst du so privilegiert sein wie du willst, du kannst keine Pistolen, Revolver, ... (Kurzwaffen), keine halbautomatischen Gewehre, ... usw. kaufen
es gibt dort keine Ausnahmegenehmigungen, auch nicht für Privilegierte Personen
Mit einem FAC kann man sämtliche Randfeuer Halbautomaten kaufen. Bei Kurzwaffen ist's komplizierter, da generell verboten. Gibt dann so Auswüchse wie
Long barrel pistols, die zählen nämlich als Langwaffen. Revolver gehen recht einfach, solange sie Perkussion bzw. Vorderlader sind. Zentralfeuer ist schwerer, aber selbst das geht und nennt sich Section 5 Authority, die Dinger dürfen den dafür zugelassenen Schiessstand nicht verlassen bzw. sind Dienstwaffen einer Sicherheitsfirma für die Seefahrt. Mit Section 5 geht im Prinzip alles was verboten ist, auch Vollauto.
Also soviel zum Thema es gäbe keine "Ausnahmegenehmigungen". Leicht zu bekommen ist halt was anderes.
raptor hat geschrieben: ↑Mi 2. Jun 2021, 07:15
[...] gibt es kein britisches Waffenrecht, sondern das jeweilige Waffenrecht der 4 Teilstaaten.
NI ist anders, unter anderem wegen der Troubles. Das Waffengesetz in Schottland ist gleich dem in England und Wales, da das Waffengesetz keine "devolved matter" ist, aber es gibt andere Rechtsprechung und Höchstgerichte.
raptor hat geschrieben: ↑Mi 2. Jun 2021, 07:15
Ich frage mich, wie das ist, wenn man zur Jagd oder für einen Bewerb die Grenze eines Teilstaates überschreitet.
Absolut problemlos, SGCs und FACs werden zwischen GB und NI gegenseitig anerkannt, es gilt immer das Recht und die Rechtsprechung des Landes auf dem du dich befindest. So wie beim Autofahren auch!