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Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Guten Abend!
Da ich in letzter Zeit am Markplatz immer wieder "Set-Angebote" inkl. vom Verkäufer selbst wiedergeladener Munition entdecke wollte ich mal nachfragen wie dies rechtlich aussieht (speziell für den Käufer).
Sprich: darf ich vom Privatmensch XYZ Munition kaufen, die dieser selbst "produziert" hat?
Danke & Grüße
Da ich in letzter Zeit am Markplatz immer wieder "Set-Angebote" inkl. vom Verkäufer selbst wiedergeladener Munition entdecke wollte ich mal nachfragen wie dies rechtlich aussieht (speziell für den Käufer).
Sprich: darf ich vom Privatmensch XYZ Munition kaufen, die dieser selbst "produziert" hat?
Danke & Grüße
Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Meine Meinung, das würde ich nicht machen.tousibaer hat geschrieben: ↑Do 27. Mai 2021, 20:48Guten Abend!
Da ich in letzter Zeit am Markplatz immer wieder "Set-Angebote" inkl. vom Verkäufer selbst wiedergeladener Munition entdecke wollte ich mal nachfragen wie dies rechtlich aussieht (speziell für den Käufer).
Sprich: darf ich vom Privatmensch XYZ Munition kaufen, die dieser selbst "produziert" hat?
Danke & Grüße
Vollkommen unabhängig ob erlaubt od. verboten.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Solange kein Problem, bis etwas passiert.
Es ist verboten wiedergeladene Munition zu verkaufen ! (speziell von vielen "Hobbyladern", die für Freunde laden und sich vielleicht so etwas verdienen, um ihr eigenes Hobby teilweise zu finanzieren. Meines Erachtens ist das unverantwortlich.
Es ist verboten wiedergeladene Munition zu verkaufen ! (speziell von vielen "Hobbyladern", die für Freunde laden und sich vielleicht so etwas verdienen, um ihr eigenes Hobby teilweise zu finanzieren. Meines Erachtens ist das unverantwortlich.
Gruß
DonPapa
Nehmt nicht alles für bare Münze, was ich sage. Vieles ist ironisch.
DonPapa
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Selber verschiessen tät ich das eh nie. Aber wenn die Traumwaffe nur im Set mit Restmunition zu bekommen ist muss ich vielleicht in den sauren Apfel beissen und diese mitkaufen. Und wenn ich die Munition dann zB im Wachzimmer abgeben will möchte ich halt meine Verlässlichkeit durch diesen Kauf nicht in Frage stellen
(zumindest ist mein Wissenstand das Waffen und Munition bei der Polizei abgegeben werden können; falls das nicht zutrifft dann bitte gerne um Korrektur)
Grüße
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
tousibaer hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 10:32Selber verschiessen tät ich das eh nie. Aber wenn die Traumwaffe nur im Set mit Restmunition zu bekommen ist muss ich vielleicht in den sauren Apfel beissen und diese mitkaufen. Und wenn ich die Munition dann zB im Wachzimmer abgeben will möchte ich halt meine Verlässlichkeit durch diesen Kauf nicht in Frage stellen
(zumindest ist mein Wissenstand das Waffen und Munition bei der Polizei abgegeben werden können; falls das nicht zutrifft dann bitte gerne um Korrektur)
Grüße
Blöd wirds wie vorher erwähnt wenn es die Kanon zerlegt und jemand wird verletzt.
Aber da du sie ohnehin nicht verwenden möchtest besteht da ja ohnehin keine Gefahr.
Ruf einfach mal bei der Polizei vorher an und frag unverbindlich an bevor du mit der Munition dort auftauchst.
Um welches Kaliber und Stückzahl gehts da konkret?
Bei Exoten wo das Geschoss 1-4€ kostet zahlt es sich sicher aus die Patronen mit dem Entladehammer zu delaborieren.
Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
bei der Menge tät ich mir sogar eine Bullet-Puller Matritze kaufen
Die Hülsen haben ja auch einen Wert
Grüße
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- kemira
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Delaborieren und Hülsen sowie Geschoss wiederverwerten ist selbstverständlich auch eine Option
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
wenn du die art von munition besitzen darfst wirst sie auch kaufen duerfen
wir ham a riesenschachtel mit munition aus unklarer quelle
kunden von mir koennen da was reinwerfen solange es legale und ned womoeglich verbotene kriegmunition ist
also keine hartkerngeschossmunition, keine magnesium brandsatzmunition und keine munition mit explosivgeschoss
aber alles andere in erlaubten kalibern ist mir egal
ich weiss noch ned ganu was ich mal damit machen werde
aber fuer meine kunden isses a service und es kostet mir primaer jetzt amal nix
daher biete ich das an
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Versteh mich nicht falsch aber wenn ich zb meine 480 Ruger/475 Linebaugh her nehme wo das 325grain Geschoss von Hornady über 1€ kostet (ohne versand) oder das 400grain verladen ist das es nimmer gibt und 100 Hülsen auch rund 80€ kosten, tu ich mir die Arbeit an.
Bei 38spec oder 9mm para pfeiff ich drauf und gebe sie ab.
Zuletzt geändert von Alaskan454 am Fr 28. Mai 2021, 11:08, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
privat wird keiner nachfragen
ich als gewerbetreibender darfst es nicht
ich darf lustigerweise gewerblich wiederladen
aber komponenten verwerten ist wieder ein anderes thema
dazu brauchst a gewerbeberechtigung als sprengmittelverschleisser
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Tousibaer fragt ja als Privater, oder hab ich was missverstanden?
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
Er kann dir als Gewerbetreibender nicht die Munition unbekannter Herkunft zum delaborieren überlassen.
Wenn der Max Mustermann statt wie versprochen mit dem Entladehammer doch am Stand delaboriert und es passiert was, hat der Gewo dann ein Problem(haftung).
Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
ja klar
war nur eine ergaenzung weil es glaube ich nicht allgemein bekannt ist
ich wusste das auch ned
wollte 2016 mal pulver vernichten das ich schon laenger hatte und das noch keine tracing codes drauf hatte
dosen ohne tracing code darfst seit 2016 ned in umlauf bringen
die mussten mit inkrafttreten des gesetzes vernichtet werden
das pulver abbrennen darf nur ein sprengmittelhaendler
waffenhaendler/buechsenmacher darf nur kaufen lagernd verkaufen (ggf verladen) verwenden
aber nicht vernichten
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Re: Verkauf wiedergeladener Munition (nicht gewerblich)
ueberlassen darf ich unklare bestaende eh niemandemAlaskan454 hat geschrieben: ↑Fr 28. Mai 2021, 11:23Er kann dir als Gewerbetreibender nicht die Munition unbekannter Herkunft zum delaborieren überlassen.
Wenn der Max Mustermann statt wie versprochen mit dem Entladehammer doch am Stand delaboriert und es passiert was, hat der Gewo dann ein Problem(haftung).
klar
aber das war ja eh ned gefragt glaub ich
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