auf den ersten blick ja
auf den zweiten blick nein
was mach ich wenn wer bei mir einen 7,5" 223rem Ar-15 upper kauft und sagt, dass die waffe mit dem lower der er verwendet in jedem zustand unter 60cm bleibt und es sich daher um ein wechselsystem gem § 17/1/7 (kurzwaffe) handelt.
genau das selbe wechselsystem hat aber auch noch ein schuetzenkollege von ihm bestellt, der hat aber einen fixschaft und ist immer ueber 60cm.
der moechte das komplett idente wechselsystem als § 17/1/8 langwaffe ausgefolgt erhalten
ein und das selbe waffenzubehoer kann also unter zwei unterschiedliche kat A §17 kategorien fallen, je nachdem mit welchen freien, nicht waffenrelevanten sonstigen waffenteilen es zu einer schusswaffe ergaenzt wird ..
ist so
und nun?