Armalito hat geschrieben: ↑Fr 22. Jan 2021, 18:43
Ich häng grad:
- AR 15 Altbestand auf Kat A gemeldet
- MagazinANZAHL muss in diesem Fall ja nicht gemeldet werden
- Somit WBK Eintrag mit Paragr. 17/1/8
Kann ich damit jetzt zum Händler und Hicaps für zB AK47 kaufen?
Nach meinem Verständis kann der Händler nicht prüfen für welches Gerät ich den Eintrag habe, und mit dem Eintrag muss ich als Besitzer jauch keine Maganzahl melden da ich damit endlos nachkaufen kann, richtig?
17/1/10 ist mir klar, da darf die GEMELDETE Anzahl nicht überschritten werden, aber innerhalb der gemeldeten Menge tauschen, verkaufen und kaufen.
(meine Meinung)
Wenn die Magazine für die Waffe passen, welche du auf dem Gewehrplatz hast, dann passt es. Dann kannst unendlich Magazine haben. Werden halt einzeln im ZWR gemeldet.
(zB bei mir steht das AUG auf "A" und dann drei Magazine im ZWR mit Verweis auf die Waffe ( weil ich halt drei Magazine als Altbestand auf diese Waffe gemeldet habe). Ich habe die Waffe und alle Magazine, welche ich dazu habe, melden müssen.
Wenn das Magazin nicht passt wird es dem Händler egal sein (gleich wie wennst eine Pistole bei vollen Plätzen kaufst). Nur die Behörde könnte sich aufregen, weil ja die Berechtigung dafür fehlt.
(wobei, ob sie wissen, was für was passt, ist halt auch fraglich)