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von gewo » Do 5. Nov 2020, 10:07
Gonzo666 hat geschrieben: ↑Do 5. Nov 2020, 07:37
Habe da mal eine Frage an die Rechtsexperten.
Ein Schützenkollege hat mir gestern in einem Gespräch erzählt das wenn man ab 5000 Schuss Munition (9mm) kauft, das man dann außertourlich kontrolliert wird.
Für mich persönlich horcht sich das wie ein Märchen an. Wie soll das mit Privatkäufen von Privatpersonen oder Wiederlader z.b. kontrolliert werden.
Beim Händler ist es klar der muss sie ja melden.
wie der andy schon geschrieben hat
das was du gehoert hast ist mehrfach unsinn
richtig ist dass du gemaess WaffG §41 (1) zu melden hast wenn du eine groessere menge an patronen in einem naheverhaeltnis verwahrst
formlose meldung an deine behoerde unter angabe wie verwahrt wird
wenn fuer die behoerde daran irgendwas nicht voellig klar ist schicken sie eine ausserordentliche verwahrungskontrolle
§ 41.
(1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat.
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