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Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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hasgunz
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von hasgunz » Sa 8. Aug 2020, 17:15

Balistix hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 22:19
In Wien musst du aufs Kommissariat, trotz Corona.
Das ist aber kein Problem. Bissi deppat mit Makse, aber war sonst wie immer.
Termin ausmachen, 10 min früher dort sein, kurz filzen lassen, boom fertig.
KGR84 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 10:52
Soweit ich das richtig verstanden habe kannst du nur Magazine passend zu vorhandenen Kat A Waffen dazukaufen.

Magazine, die zum Zeitpunkt der Meldung/Altbestand keine passende Waffe haben werden als Z9/10 gemeldet, und mit der genauen Anzahl angegeben und in die WBK geschrieben. Diese darf man auch nicht mehr kaufen solange man nicht wieder einen freien Kat A Platz hat und eine passende Waffe für die man neue Magazine kaufen möchte.
Das wäre ja komplett behindert.
Wozu schreibt man dann überhaupt die Anzahl der Mags auf?
Dann hast du plötzlich 10 Mags eingetragen und dann doch 14 zuhause, weil du nachträglich eine AK z.B gekauft hast? :headslap:

LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.

:violence-torch:

Emil
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » So 9. Aug 2020, 23:26

hasgunz hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 17:15
Balistix hat geschrieben:
Mi 5. Aug 2020, 22:19
In Wien musst du aufs Kommissariat, trotz Corona.
Das ist aber kein Problem. Bissi deppat mit Makse, aber war sonst wie immer.
Termin ausmachen, 10 min früher dort sein, kurz filzen lassen, boom fertig.
KGR84 hat geschrieben:
Sa 8. Aug 2020, 10:52
Soweit ich das richtig verstanden habe kannst du nur Magazine passend zu vorhandenen Kat A Waffen dazukaufen.

Magazine, die zum Zeitpunkt der Meldung/Altbestand keine passende Waffe haben werden als Z9/10 gemeldet, und mit der genauen Anzahl angegeben und in die WBK geschrieben. Diese darf man auch nicht mehr kaufen solange man nicht wieder einen freien Kat A Platz hat und eine passende Waffe für die man neue Magazine kaufen möchte.
Das wäre ja komplett behindert.
Wozu schreibt man dann überhaupt die Anzahl der Mags auf?
Dann hast du plötzlich 10 Mags eingetragen und dann doch 14 zuhause, weil du nachträglich eine AK z.B gekauft hast? :headslap:

LG
Es gibt zwei Arten wie Kat A Magazine registriert sein können:

Variante 1:
Das Magazin wird als selbständige verbotene Waffe (ja Waffe, lex specialis) im ZWR eingetragen, und zwar entweder als 17/1/9 bei einem Magazin, das für Faustfeuerwaffen gebaut wurde (z.B. 33er Glock Magazine) oder als 17/1/10 bei einem Magazin, das nicht für Faustfeuerwaffen gebaut wurde (also für halbautomatische "Langwaffen" z.B. 30er AR15 Magazine).
Will man jetzt (also nicht Altbestand) z.B. ein neues 33er Glock oder 30er AR15 Magazin kaufen, dann braucht man einen freien § 17 Abs. 1 Z. 9 oder Z. 10 PLATZ - wie bei jeder anderen Waffe Kat A / B auch. Die Anzahl der Magazine, die man kaufen darf ist also durch die freien Z. 9 oder Z. 10 Plätze die man hat beschränkt, dafür muss man keine passende Kat A Schusswaffe für das Magazin haben das man kaufen möchte.

Variante 2:
Das Magazin bleibt eine verbotene Waffe gem 17/1/9 bzw. 17/1/10 wird aber als "passendes Magazin" zu einer bestehenden Kat A Schusswaffe gem § 17 Abs 1 Z. 7 oder Z. 8 oder Z. 11 eingetragen, erkennbar im ZWR durch die Bezeichnung "passendes Magazin", dieses Magazin ist zwar eine Waffe gem § 17 Abs 1 Z. 9 oder Z. 10 (je nachdem ob für FFW gebaut oder nicht) benötigt aber keinen Platz auf der WBK. Dafür muss man aber eine entsprechende Kat A "Basiswaffe" haben und kann eben nur für diese passende Magazine kaufen, die dann aber in unbeschränkter Anzahl.


Bdave hat es gut beschrieben wie das im ZWR aussieht:
Bdave hat geschrieben:
Do 28. Mai 2020, 14:42
Passende Magazine werden so eingetragen -> § 17/1/8 passendes Magazin >10 o Magazin Oberland Arms

Magazine ohne dazugehöriger Waffe werden so eingetragen -> § 17/1/10 +10 Magazin bzw. § 17/1/9 +20 Magazin

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combatmiles
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mo 10. Aug 2020, 09:19

so, heute auf der BH Antrag für Erweiterung um 4xB sowie Altbestandsmeldung Mags abgegeben...

Zuerst war sich der SB net ganz sicher wie die Erweiterung zu handhaben ist in meinem Fall (2xWP, 6auf WBK, 1xA Altbestand (Pumpe) da ich ja erst vor 4 Jahren..
Darauf mein Hinweis "da ist ne 11b Bestätigung sowie Schießbuch dabei"..

Dann meinte er ja dann, sollte das kein Problem sein. Nur dieser dämliche Runderlass wäre immer das Problem. So wie ER das Gesetz liest wäre, wenn 11b Bestätigung, alles in bester Ordnung.. Nur der Runderlass und der Jurist wären da eben leider immer anderer Ansicht.. Sag ich: ich kenne die Problematik und ich würde auch vor dem Rechtsweg nicht zurück scheuen.
Dann er: das würd ich mir mal wünschen dass "denen da oben" mal einer sagt wies sein muss... :D :D

Die Altbestands-Mag Meldung findet er sowas von fürn A****. Da ging er auf 200 weil er sagt das ist soo doof zu administrieren..

EU FW Pass kann ich erst nachtragen lassen wenn die neue WBK da ist weil sich ja auch Kategorien ändern meint er..

Ich habe also ein sehr gutes Verhältnis zu meinem SB.. ;)
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KGR84
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von KGR84 » Mo 10. Aug 2020, 10:14

Das war sicher nicht Wien ...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mo 10. Aug 2020, 12:03

BH im Westen...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von hasgunz » Di 11. Aug 2020, 13:17

KGR84 hat geschrieben:
Mo 10. Aug 2020, 10:14
Das war sicher nicht Wien ...
Von meiner in Wien hab ich das Selbige gehört :think:

LG
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Aug 2020, 15:24

KGR84 hat geschrieben:
Mo 10. Aug 2020, 10:14
Das war sicher nicht Wien ...
Wien ist sehr umgänglich, zumindest meine Sachbearbeiterin die für meinen Buchstaben zuständig ist. Ein kleiner Plausch geht sich immer aus.
MfG
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Alaskan454 » Di 11. Aug 2020, 16:17

AUG-andy hat geschrieben:
Di 11. Aug 2020, 15:24

Wien ist sehr umgänglich, zumindest meine Sachbearbeiterin die für meinen Buchstaben zuständig ist. Ein kleiner Plausch geht sich immer aus.
Du hast nur das Glück das du der Dame bei der Kassa gefällst..... :whistle:

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von AUG-andy » Di 11. Aug 2020, 16:33

Alaskan454 hat geschrieben:
Di 11. Aug 2020, 16:17
AUG-andy hat geschrieben:
Di 11. Aug 2020, 15:24

Wien ist sehr umgänglich, zumindest meine Sachbearbeiterin die für meinen Buchstaben zuständig ist. Ein kleiner Plausch geht sich immer aus.
Du hast nur das Glück das du der Dame bei der Kassa gefällst..... :whistle:
Ein paar nette Worte verbunden mit Schokolade und das Gespräch ist gleich auf einer anderen Ebene. 😉
Schoki ist sehr gut für gestresste Frauen. :lol:
MfG
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RD191
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RD191 » Di 11. Aug 2020, 21:16

Hat jemand schon Erfahrungen bezüglich Magazin Meldung und WP wie das gehandhabt wird?

Emil
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Emil » Mi 12. Aug 2020, 02:21

RD191 hat geschrieben:
Di 11. Aug 2020, 21:16
Hat jemand schon Erfahrungen bezüglich Magazin Meldung und WP wie das gehandhabt wird?
Grundsätzlich gleich wie bei der WBK, hast du nur das Magazin ohne passende Waffe wird es als Z. 9 oder als Z. 10 eingetragen.
Hast du auch eine passende Waffe dazu, kannst du statt einem Kat B Platz je nach Waffe einen Z. 7, Z. 8 oder Z.11 Platz beantragen.
Wenn du allerdings nur z.B. 1 Kat B Platz am WP hast und mehrere Kat B Plätze auf der WBK musst du dir halt eventuell überlegen welche Art von Kat A Waffe (Z. 7, Z.8 oder Z.11) du stattdessen am WP haben willst oder - sofern du z.B. beabsichtigst zwischen Pistole, Halbautomat, Revolver, Kleinkaliber führen zu wechseln, ob du es nicht lieber beim B Platz am WP belässt.

Mit diesen Z. 9 oder Z. 10 Plätzen am WP darfst du diese Magazine entsprechend der genehmigten Anzahl auch führen, du darfst sie aber nicht anstecken - was den Sinn des Führens solcher Magazine meiner Meinung nach eher auf die sportliche Nutzung beschränkt, man kann z.B. nach einem Bewerb das leere Magazin einstecken und noch im nächsten Gasthaus etwas essen gehen ohne gleich nach Hause fahren zu müssen damit es noch unter Transport fällt.
Zur Abwehr von Gefahren wird die Berechtigung, ein leeres großes Magazin, das man nicht anstecken darf, nicht viel bringen, oder wie mein SB scherzhaft meinte: Das ist schon wichtig, dass das reglementiert ist, nicht dass Sie ohne Berechtigung auch noch so ein Magazin führen, Sie könnten ja jemanden damit bewerfen :lol:

Wenn man das Geld für die Neuausstellung des WP übrig hat, dann würde ich empfehlen, diese Z. 9 und Z. 10 Plätze auch auf den WP eintragen zu lassen - "schaden" tut es ja nicht wenn man sie auch führen darf, so ist zumindest meine Meinung.
Zu den 118,40 Euro für den WP kommen halt noch einmal 87 Euro dazu, weil eine Ausnahme gem. § 17 Abs. 1 WaffG genehmigt wird, macht also 205,40 Euro für den neuen WP.
(solltest du auch einen von den seltenen WP mit mehr als 2 Kat B Plätzen haben, kommen noch einmal 87 Euro dazu und dann kostet der neue WP insgesamt 292,40 Euro)

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RD191 » Mi 12. Aug 2020, 09:02

Danke für die ausführliche Antwort!

Ein Eintrag, bei beispielsweise 1 Platz am WP, dass man entweder eine Waffe der Kat B ODER Kat A gem. XYZ führen darf ist aber laut Gesetz nicht ausgeschlossen oder?

Das wäre eigentlich erstrebenswert. Ansonsten werde ich den WP auf 1x B Waffen belassen.
Bzw., wie du empfohlen hast, zumindest die Magazine eintragen zu lassen.

Weiß man ja nie für was das gut sein kann :D


Hoffe nur das gibt keine Probleme wie zB neue Bedarfsprüfung oder ähnliches.
Hatte ich (fast) beim Versuch meinen WP auf zwei Plätze zu erweitern.
Habs dann bleiben lassen....

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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von combatmiles » Mi 12. Aug 2020, 09:11

Einen WP auf nur 1B hätte ich nie akzeptiert...
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von Promo » Mi 12. Aug 2020, 09:14

Vereinfacht ausgedrückt steht im Gesetz "das was man vorher führen durfte, darf man auch nachher führen". Mit der Einschränkung, dass aber gleichzeitig die Plätze Kat.B entsprechend zu reduzieren sind. Theoretisch ginge das aber nur, wenn man die Abänderung des WP zum Führen einer identen Stückzahl wie bisher von § 17 Abs. 1 Z. 7, 8, 9, 10 und 11 (!) beantragt. Mich würde wirklich interessieren, wie die Behörde das zu lösen gedenkt - immerhin ist der Wortlaut des Gesetzes hier eine zwingende Bestimmung für die Behörde, gleichzeitig wird bei der Anzahl der Plätze des WP nicht viel Einschränkung möglich sein. Deshalb geht die Bitte an alle WP Besitzer, das mal bei der eigenen Behörde zu erfragen. Bin gespannt, was hier als Antwort kommt.
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Re: Erfahrungsberichte Anträge/Meldung Altbestand

Beitrag von RD191 » Mi 12. Aug 2020, 09:14

combatmiles hat geschrieben:
Mi 12. Aug 2020, 09:11
Einen WP auf nur 1B hätte ich nie akzeptiert...
Dann hättest du auf meiner BH gar keinen bekommen ;)

War 2015.

Jetzt werden ja teilweise die WP für Polizisten nur mehr mit einem Platz ausgestellt.
Zumindest bei denen die ich kenne.

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