Promo hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 15:29
Yukon hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 11:07
Nach bereits 5 Jahren WBK
ist man derzeit dazu berechtigt 15 Waffen zu besitzen, davon 10 als Wechselsystem. Dadurch relativiert sich die Notwendigkeit von Erweiterungen.
Siehst, alleine die Nomenklatur sagt es schon, dass du faktisch ein WS als eine komplette Waffe siehst und nicht als WS.
Yukon hat geschrieben: ↑Di 14. Jul 2020, 13:10
Wie ich vor ein oder zwei Tagen schon an anderer Stelle geschrieben habe, warum ist es verwerflich, wenn ein Griffstück neben dem Wechselsystem verwahrt wird? Solange Griffstück und Wechselsystem voneinander getrennt sind, spielt die Distanz zwischen diesen beiden Gegenständen keine Rolle. Getrennt ist getrennt, egal ob mit 10 Millimetern Abstand oder mit 10 Metern Abstand.
Mich beunruhigt das, da hier schon mehrfach die Äußerungen gefallen ist, dass Wechselsystem und Griffstück in verschiedenen Behältnissen verwahrt werden sollten. Habe ich diesbezüglich eine Wissenslücke, die dringend gefüllt werden sollte oder irgendetwas falsch verstanden? Gerne auch per PN
Wenn es deiner Ansicht nach kein Problem ist: Bitte lagere deine WS unmittelbar gemeinsam mit den passenden Griffstücken. Ich wäre wirklich daran interessiert zu erfahren, was der zuständige Beamte im Zuge einer Kontrolle dazu sagen wird. Das wäre der Präzedenzfall, der diese Frage dann klären würde.
Erkläre mir bitte, worin jetzt die plötzliche Gefahr von Wechselsystemen herkommt, weil sie nicht mehr einer Basiswaffe zugeordnet werden?
Griffstücke waren früher frei und sie sind heute frei.
Früher durfte jeder WBK-Inhaber Wechselsysteme besitzen, heute darf er das ebenfalls, nur die Bescheidausstellung ist weggefallen.
Und ich lagere die Wechselsysteme zu meiner G17 tatsächlich gemeinsam neben den zugedachten Griffstücken im gleichen Tresor. Und das war bei der letzten Kontrolle vor 2 Jahren tatsächlich kein Problem.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod