Yukon hat geschrieben: ↑Sa 11. Jul 2020, 00:54
Wie Lexman1 schon absolut zutreffend erwähnt hat, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es für jemanden negative Folgen haben kann, wenn ihm beispielsweise der Gesetzgeber 5 Plätze, und somit 10 Zubehörplätze zugesteht und von diesen 10 Zubehörplätzen 8 ausgeschöpft werden.
Das glaub ich auch nicht und ich hoffe, dass sich das auch nicht in meinen ursprünglichen Post hineininterpretieren lässt, sonst wärs eine glatte Themenverfehlung, die ich sofort korrigieren würde.
Wo ich aber sehr wohl ein gewisse Problematik zu erkennen glaube, ist, wenn jemand hergeht, seine 5 Plätze voll mit Revolvern hat und dann anfängt, über die 10 Zubehörplätze zu erweitern, sprich diverse Glock-, AR-, AK-Upper und dazupassende Griffstücke anzuschaffen. Jeder hier weiß, wie lang es dauert, einen Glock-Verschluss auf ein passendes Griffstück zu montieren. Das geht in der Sekunde! Und genau das, meine ich, ist nicht im Sinne des Erfinders.
Dann gibts wie überall noch die zusätzliche Probematik der besonders Schlauen, die dann bei der Waffenüberprüfung gleich auch noch die Glock, das AR, etc. zusammengebaut auf den Tisch legen, weils am Stammtisch irgendwas gehört haben... Dass der seine WBK wohl nicht mehr lange hat, liegt auf der Hand. Passiert das häufiger oder gar systematisch, ist die Regelung relativ schnell wieder novelliert...
Und in diesen Fällen meine ich jedenfalls eine klassische Umgehung zu erkennen.
Eine Umgehung definiert sich damit, ein rechtlich unerlaubtes bzw. unmögliches Ziel auf einem scheinbar gangbaren Weg erreichen zu wollen. Das Gesetz wird zwar formal erfüllt, ohne aber "seinem Geist" gerecht zu werden. Bei der Umgehung ist nicht ein bestimmter Weg zum Ziel, sondern das Ziel selbst nicht erlaubt.
Mag sein, dass ich mich mit dieser Interpretation aus dem Fenster lehne, aber ich hab für mich den Schluß gezogen, dass ich lieber den "harten" Weg der Erweiterung gehe, als mich auf eine juristisch wagemutige Reise zu begeben, die mich im schlimmsten Fall meine WBK kosten kann.
Wie es tatsächlich ist, schau ich mir dann in den VwG-Urteilen an. Bis dahin, Freiwillige vor!