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Griffstücke, Waffengesetz neu

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Fr 10. Jul 2020, 09:14

lt. youtube ja. Brauchst nur noch ein 10mm Magaziin.
Das wäre nämlich auch meine Wunschkombi...

https://www.youtube.com/watch?v=RhYwHzrh9n8
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von combatmiles » Fr 10. Jul 2020, 09:18

IGB kommt mir nicht ins Haus....

Aber 357 SIG würd mich schon reizen... ;)
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Nostromo » Fr 10. Jul 2020, 09:20

combatmiles hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 09:18
IGB kommt mir nicht ins Haus....

Aber 357 SIG würd mich schon reizen... ;)
warum nicht IGB?

Mich reizen alle Kaliber... :D
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Balistix » Fr 10. Jul 2020, 09:22

Nostromo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 09:20
combatmiles hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 09:18
IGB kommt mir nicht ins Haus....

Aber 357 SIG würd mich schon reizen... ;)
warum nicht IGB?

Mich reizen alle Kaliber... :D
Das kannst hier im Forum an zahlreichen Stellen nachlesen: weil die Trümmer scheinbar durch die Bank Mist sind.
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von combatmiles » Fr 10. Jul 2020, 09:26

ich denke ich werd mir ne G20 als WS holen beim Gewo, dazu nen 357SIG Lauf und gut is.... :D

Mit Behördinger is das dann auch überschaubar von den Kosten her..
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Promo » Fr 10. Jul 2020, 11:12

Nostromo hat geschrieben:
Do 9. Jul 2020, 00:24
Also im "besten" Fall:
2 ganze "schussbereite" Waffen
4 Wechselsysteme
4 Griffstücke...
.. und wenn das alle machen, dann wird das der Grund sein, wieso die Behörde es bei der nächsten Novelle wieder zurücknehmen wird.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Jul 2020, 11:47

Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 11:12
Nostromo hat geschrieben:
Do 9. Jul 2020, 00:24
Also im "besten" Fall:
2 ganze "schussbereite" Waffen
4 Wechselsysteme
4 Griffstücke...
.. und wenn das alle machen, dann wird das der Grund sein, wieso die Behörde es bei der nächsten Novelle wieder zurücknehmen wird.
Dann greift der Altbestand. Enteignen werden sie kaum jemanden.
Alles was du jetzt legal kaufst bleibt dir mit ziemlicher Sicherheit auch erhalten.
Warum soll man nicht seine Zubehörplätze ausschöpfen? Der Gesetzgeber hat ja 2 Stück pro Platz ohne Waffenbindung erst ermöglicht.
MfG
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Promo » Fr 10. Jul 2020, 12:03

Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von combatmiles » Fr 10. Jul 2020, 12:11

macht doch keiner... und allein wenn ich bedenk was ich schon Griffstückln daheim liegen hab.. eins für KPOS, eins für andere Farbe, eins mit Griffrücken usw... und das bei mehreren Kalibern..
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von AUG-andy » Fr 10. Jul 2020, 18:10

Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 12:03
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
Ist aber rechtlich alles in Ordnung.
Irgendwie liest man aus deinen Zeilen einen Unmut heraus, kann es sein dass du beim falschen Händler diese Option nicht bekommst oder nutzen kannst? Warum jetzt einen Händler an den Pranger stellen der sich ans Gesetz hält? Die Griffstücke sind nach wie vor frei erhältlich.
MfG
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Yukon » Fr 10. Jul 2020, 18:30

Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 12:03
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
Woraus schließt du was die Intention des Gesetzgebers ist??
Im Widerspruch zu dir behaupte ich, dass die Intention der leichtere und unkompliziertere Erwerb von Zubehör/Wechselsystemen ist, da andernfalls die Systematik Basiswaffe/technische Kompatibilität nicht entfernt worden wäre.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Hane » Fr 10. Jul 2020, 18:36

Ich verstehe schon, dass es legal ist, sehe es aber auch so wie Promo eher kritisch und befürchte das die Möglichkeit schnell wieder abgedreht wird, wenn es ausufert.

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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Balistix » Fr 10. Jul 2020, 18:48

Yukon hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 18:30
Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 12:03
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
Woraus schließt du was die Intention des Gesetzgebers ist??
Im Widerspruch zu dir behaupte ich, dass die Intention der leichtere und unkompliziertere Erwerb von Zubehör/Wechselsystemen ist, da andernfalls die Systematik Basiswaffe/technische Kompatibilität nicht entfernt worden wäre.
Durch die verwaltungsgerichtliche Judikatur zieht sich wie ein roter Faden die Haltung, dass sinngemäß "aus öffentlichen Interessen die Anzahl der Schusswaffen in privater Hand so gering wie möglich zu halten ist". Das tut der Gesetzgeber ua mit der Stückzahlbeschränkung. Die derzeitige Zubehörregelung höhlt Letztere tlw aus, weshalb ich davon ausgehe, dass der Gesetzgeber diesen "Missstand" im Zuge der nächsten Novelle beseitigen wird.
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Yukon » Fr 10. Jul 2020, 18:53

Hane hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 18:36
Ich verstehe schon, dass es legal ist, sehe es aber auch so wie Promo eher kritisch und befürchte das die Möglichkeit schnell wieder abgedreht wird, wenn es ausufert.
Grundsätzlich kann so ziemlich alles wieder abgedreht werden, wenn es sich der Gesetzgeber so einbildet. Ich glaube aber nicht, dass die neue Regelung bezüglich Zubehör wieder abgeschafft wird, nur weil sie an Anspruch genommen wird.
Sollte das einmal der Fall sein, dann stecken andere Gründe dahinter, als die Anspruchnahme.
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Re: Griffstücke, Waffengesetz neu

Beitrag von Yukon » Fr 10. Jul 2020, 19:09

Balistix hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 18:48
Yukon hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 18:30
Promo hat geschrieben:
Fr 10. Jul 2020, 12:03
Ich habe nichts dagegen, wenn jemand WS als WS kauft. Die Intention des Gesetzgebers war aber nicht, dass jemand mit einer WBK für 2 Plätze dann zusätzliche 4 Pistolen von einem Händler kauft, der ihm diese komplett (aber Griffstück vom Schlitten/Lauf getrennt) aushändigt, aber als WS anmeldet.
Woraus schließt du was die Intention des Gesetzgebers ist??
Im Widerspruch zu dir behaupte ich, dass die Intention der leichtere und unkompliziertere Erwerb von Zubehör/Wechselsystemen ist, da andernfalls die Systematik Basiswaffe/technische Kompatibilität nicht entfernt worden wäre.
Durch die verwaltungsgerichtliche Judikatur zieht sich wie ein roter Faden die Haltung, dass sinngemäß "aus öffentlichen Interessen die Anzahl der Schusswaffen in privater Hand so gering wie möglich zu halten ist". Das tut der Gesetzgeber ua mit der Stückzahlbeschränkung. Die derzeitige Zubehörregelung höhlt Letztere tlw aus, weshalb ich davon ausgehe, dass der Gesetzgeber diesen "Missstand" im Zuge der nächsten Novelle beseitigen wird.
Dass die derzeitige Regelung wieder geändert wird, kann gut sein, allerdings dürfen wir nicht vergessen, dass sich der ändernde Gesetzgeber anders zusammensetzt, als der Gesetzgeber, der die vergangene Novelle zu verantworten hat.
Die Stückzahlbeschränkung existiert nachwievor, nur nicht mehr in dem stringenten Umfang wie zuvor und dieser Änderung ist auch durch die Gerichte Folge zu leisten.
Und du darfst nicht vergessen, dass sich der von dir angesprochene rote Faden, dass die Anzahl von Schusswaffen in privater Hand zu begrenzen sei, auf eine gesetzliche Lage bezieht, die in dieser Form heute nicht mehr existiert.
Wenn die Legislatur lustig ist, kann sie auch die Stückzahlregelung streichen, oder aber auch den Zugang zu Schusswaffen erschweren, in beiden Fällen spielt ein vorangegangener roter Faden der Judikative keine Rolle.
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