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Konfusion über "Altbestand"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
So sehe ich das auch.
Ist mMn ähnlich wie die MG Regelung (in den USA).
Sobald das VA Triggerpack drinnen ist = MG
Nimmst das Pack wieder raus = Pistole / Gewehr
Sogesehen, solange das 10+ Schuss Magazin nicht angesteck ist, ist das AUG Z ne Kat. B Waffe.
LG
Ist mMn ähnlich wie die MG Regelung (in den USA).
Sobald das VA Triggerpack drinnen ist = MG
Nimmst das Pack wieder raus = Pistole / Gewehr
Sogesehen, solange das 10+ Schuss Magazin nicht angesteck ist, ist das AUG Z ne Kat. B Waffe.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.
Re: Konfusion über "Altbestand"
Frage zum Verkauf von Altbestand Kat A...
Der Verkauf eines als Altbestand gemeldeten HA (= Kat A Platz), ohne Zugabe der Magazine >10, ist doch problemlos als Kat B möglich oder?!
Der Verkauf eines als Altbestand gemeldeten HA (= Kat A Platz), ohne Zugabe der Magazine >10, ist doch problemlos als Kat B möglich oder?!
-
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Re: Konfusion über "Altbestand"
lt Auskunft meiner Sachbearbeiterin auf der BH, ja.
Aber der WBK Platz beibt auf KAT A.
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
22.lr, 9x19, 7,62x54 R, 45 acp, 40 s&w, 16/70, 38.spec, 357 mag, .243, .308, .223, .300 Winmag, 454 Casull
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Na hoffentlich.
Der ZWR-Eintrag als Kat A bedeutet ja nicht, dass die Waffe auch Kategorie A ist, sondern, dass sie mit angestecktem Magazin zu Kat A wird und das in Händen dieses konkreten Waffenbesitzers auch werden darf (weil eine entsprechende Berechtigung besteht und Magazine gemeldet sind).
Die Waffe selbst wechselt nach dem Buchstaben des Gesetzes fliegend zwischen Kat A und B, je nachdem ob ein Magazin angesteckt ist.
Ich würde nur, um bei der Behörde etwaige Verwirrung zu vermeiden, auf dem Überlassungsformular dezidiert vermerken, dass die Überlassung der Waffe ohne entsprechende Magazine (und daher als Kat B) erfolgt.
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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- combatmiles
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Re: Konfusion über "Altbestand"
17/1/8
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
17/1/7
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beibiege, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
ist das so korrekt wie ich mir das denk?
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
17/1/7
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beibiege, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant...
17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl?
ist das so korrekt wie ich mir das denk?
Zuletzt geändert von combatmiles am Mo 29. Jun 2020, 20:10, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Vorweg: Es gibt einige Behörden die selbst eine kreative Rechtsmeinung haben und das anders sehen. Der Konsens bei den Behörden die sich "auskennen" und auch der Konsens hier im Forum ist aber wohl:
combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 13:5917/1/7
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder? Ja du kannst passende Magazine dazukaufen. Meldepflich analog zu Kat C Waffen (Magazine werden im ZWR registriert). Keine Änderung der WBK nötig
17/1/8
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder? analog 17/1/7
Kann ich mit 11B Magazine HC nachkaufen in beliebiger Anzahl und für beibiege, dann möglicherweise bereits vorhandene Wafffen?
M1 und MP5 sind schon mal fix geplant... Nur mit einer zusätzlichen Bestätigung nach WaffG 11b(4).
17/1/9
33iger Glockmags und MP5 Mags stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl? Ja Wobei es auf deine Behörde ankommt ob sie die MP5 Magazine als 17/1/9 oder 17/1/10 registriert. Diverse Behörden sind der Meinung dass die MP5 eine Langwaffe ist (dazu gibts diverse Diskussionen im Forum)
17/1/10
M1 und AK MAgs stückzahlmäßig. Kann ich da defekte (wenns so wäre) ersetzen, aber nicht erhöhen die Anzahl? Ja
ist das so korrekt wie ich mir das denk?
- combatmiles
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Ok Danke für die Antwort dann seh ich das richtig.
Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Das würde mich auch brennend interessieren, weiß jemand wie 11b vermerkt wird?combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 14:36Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
Lg
Re: Konfusion über "Altbestand"
ich wusste ned dass schon wer so einen eintrag hat ....tschi hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 14:40Das würde mich auch brennend interessieren, weiß jemand wie 11b vermerkt wird?combatmiles hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 14:36Zu 11b: was muss da auf der WBK stehen dass ich auch HC nachkaufen kann.
Lg
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.
Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
Zuletzt geändert von Balistix am Mo 29. Jun 2020, 19:21, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
7 & 8 hast verwechselt - vielleicht magst es ja noch editierencombatmiles hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 13:5917/1/7
Ich meld ein Aug auf "A" mit 10 Mags. Kann ich da HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
17/1/8
Glock 41 plus 2 26er Mags auch auf "A". Kann ich da auch HC MAgs noch weiter dazukaufen? Stückzahlmäßig solls ja nur im ZWR abgebildet sein, oder?
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Re: Konfusion über "Altbestand"
§17 (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben undBalistix hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 14:55Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.
Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen
von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom
Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen
dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß
Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den
Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die
Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses
zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für
Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner
gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder
Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und
das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
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Re: Konfusion über "Altbestand"
Danke, genau das war es.m_a_d hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 18:24§17 (3) Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben undBalistix hat geschrieben: ↑Mo 29. Jun 2020, 14:55Es gibt keinen 11b Eintrag und man darf auch keine "unpassenden" Magazine frei kaufen. Die 11b Bestätigung berechtigt zur Ausstellung einer neuen WBK mit der benötigten Anzahl an Kat A Plätzen, welche zeitlich/inhaltlich beschränkt sein können.
Die entsprechenden Gesetzesstellen such ich später raus, bin am Handy.
überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen
von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen. Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig
besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom
Verbot des Erwerbs und Besitzes und, sofern der Betroffene aufgrund eines Waffenpasses zum Führen
dieser Schusswaffe berechtigt ist, eine Ausnahme vom Verbot des Führens einer Schusswaffe gemäß
Abs. 1 Z 7 und 8 zu erteilen. Die bestehende Waffenbesitzkarte oder der bestehende Waffenpass für den
Erwerb, Besitz oder das Führen der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken. Die
Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden. Die Bewilligung zum Besitz ist durch
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte, die Bewilligung zum Führen durch Ausstellung eines Waffenpasses
zu erteilen. Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Magazinen gemäß Abs. 1 Z 9 und 10 für
Schusswaffen, die aufgrund einer Bewilligung nach Abs. 1 Z 7, 8 oder 11 besessen werden, bedarf keiner
gesonderten Bewilligung. Im Übrigen gelten für den Besitz und das Führen von Waffen oder
Vorrichtungen im Sinne des Abs. 1 und 2 die §§ 21 Abs. 4, 23 Abs. 3 sowie 25 bis 28. Für den Besitz und
das Führen von Waffen gemäß Abs. 1 Z 7 bis 10 gilt § 23 Abs. 2 und 2b.
Folgende Stellen möchte ich noch hervorheben:
Betroffenen, die eine Schusswaffe der Kategorie B rechtmäßig besitzen, ist auf Antrag eines Sportschützen für die Ausübung des Schießsports eine Ausnahme vom Verbot des Erwerbs und Besitzes [...] einer Schusswaffe gemäß Abs 1 Z 7 und 8 zu erteilen.
- Rechtsanspruch!
- Sportschützenbestätigung gem §11b (insb Abs 4)
- Entsprechende Anzahl an Kat-A-Plätzen, die für die Ausübung des Schießsports notwendig sind. Dies wird sich richten nach dem Ausmaß der in der 11b-Bestätigung angeführten Notwendigkeit.
Die bestehende Waffenbesitzkarte [...] für den Erwerb, Besitz [...] der Schusswaffe der Kategorie B ist entsprechend einzuschränken.
- Für einen A-Platz muss ein B-Platz aufgegeben werden.
Die Bewilligung kann befristet und an Auflagen gebunden werden.
- Wenn die BH nett ist, gibt's es einfach so.
- Auszugehen ist davon, dass ein Beschränkungsvermerk eingetragen wird, etwa "befristet auf die tatsächliche Ausübung des Sports mit Kat A" (analog zum WP für Jagdaufseher oder der Besitzberechtigung von Schalldämpfern für Jäger). Lebenslang brav 11b-Bestätigung lösen und gut ist.
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- Wohnort: Nähe Neulengbach NÖ, aber oft südlich von Wien zu finden
- Kontaktdaten:
Re: Konfusion über "Altbestand"
Ich hänge mich da aus gegebenem Anlass nochmal an, habe eine Bestätigung nach §11b an die BH geschickt.
Die Erweiterung meiner WBK ist durch, hab ausreichend Kategorie A und B Plätze bekommen und es kommt auch ein Vermerk dass ich High Cap Magazine ohne passende Waffen sowohl für Kurz als auch für Langwaffen besitze.
Habe ich das richtig verstanden dass §11b Sportschütze nicht auf der WBK vermerkt wird?
Die Erweiterung meiner WBK ist durch, hab ausreichend Kategorie A und B Plätze bekommen und es kommt auch ein Vermerk dass ich High Cap Magazine ohne passende Waffen sowohl für Kurz als auch für Langwaffen besitze.
Habe ich das richtig verstanden dass §11b Sportschütze nicht auf der WBK vermerkt wird?