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Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Wollte mal nachfragen wie es rechtlich um die Sache aussieht.
Und zwar wäre meine Frage:
Darf eine Zivilperson beim Besuch eines Tüpl über HSV, falls von Standaufsicht und Schiessleitung etc. genemigt, eine Übungsgewehrgranate abgefeuert werden?
Bei unseren Milizschießen waren Familien und Freunde eingeladen und alle durften mit dem MG74 schießen.
Bei Gewehrgranaten wird es aber anders aussehen, denn um z.B. eine Handgranate werfen zu dürfen, muss vorher auch bei jedem Soldaten eine Einweisung samt Übungsdurchgang durchgeführt werden.
Schon klar dass da mitn MG schießen durften am Tüpl.
Naja wenn des mit der "Einschulung" wirklich greifen sollte wirds schwierig, denn Überlaufgewehrgranaten sind seit den Zeiten von STG58 bei uns vorbei. Da wird sich also sicher niemand finden...