Warum?`
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Warum?`
Dann hast du nicht geschafft dein Problem korrekt zu schildern, oder sie wollten dich abwimmeln. Mit dem KMG und Import hat die BH eigentlich nix zu tun.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 14:43Zuständig dafür sei rein die BH und wenn da vorher irgendwelche Unklarheiten aufgetaucht wären, hätte ich das ja auch nicht bekommen.
Ja wie könnte man die dazu bewegen? Oder hat da jeder Angst eine klare Aussage zu machen, oder können sie das gar nicht mal weil sie sich selbst nicht gut genug auskennen?Nuss_95 hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 14:44Dann hast du nicht geschafft dein Problem korrekt zu schildern, oder sie wollten dich abwimmeln. Mit dem KMG und Import hat die BH eigentlich nix zu tun.Pat_at_work hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 14:43Zuständig dafür sei rein die BH und wenn da vorher irgendwelche Unklarheiten aufgetaucht wären, hätte ich das ja auch nicht bekommen.
War zwar in dieser Abteilung, waren aber immer nur Damen am TelefonPromo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 16:42Es ist doch relativ unstreitig, dass ein AK-Halbautomat KM nach dem KMG ist. Daher ruf doch beim BMI an und gib an, dass du Kriegsmaterial aus Polen importieren willst - wer dafür der richtige Ansprechpartner ist. Die verbinden dich dann in die Abteilung III-3 mit dem zuständigen Herren (dessen Namen ich mal hier außen vor lasse; es ist jedenfalls nicht der, der auf den Roadshows ist, sondern ein Mitarbeiter von ihm) und der erklärt dir die notwendigen Schritte.
Habe jetzt mal eine Mail an diese iii-3 im BMI geschickt, villeicht kommt etwas zurück das irgendwie verwendbar ist und vor dem KMG standhält. Also zu Punkt 1)gewo hat geschrieben: ↑Mo 27. Jan 2020, 17:35man sollte an dieser stelle schon auch mal anmerken dass es nur ZWEI mögliche Reaktionsformen einer behoerde gibt die IRGENDWAS aussagen
1.) die schriftliche Mitteilung einer rechtsansicht
diese ist unverbindlich, aendert sich ggf im laufe der zeit und ist die "sanfte" form einer Auskunft
die behoerde mag sie weil sie so unverbindlich ist
dafuer ist sie aber auch KOSTENLOS
ich bin kein jurist aber ich denke mit so einer Rechtsauskunft hast im fall eines Strafverfahrens zumindestens mal den groben Vorsatz vom tisch
2.) die Ausfertigung eines Bescheides ueber eine anfrage
kostet in summe alles zusammen ca € 80,-
die behoerde mag die nicht so sehr weil sie neben dem beauskunften der frage auch noch recherchieren sollte ob diese frag schon mal anders beantwortet wurde denn man möchte so gut es geht unterschiedliche Beantwortungen von ein und derselben frage vermeiden.
ein bescheid "uebersteht" bis zu einer gewissen grenze auch Gesetzesänderungen.
daher darf ein bescheid niemals nur schlicht den Inhalt des Gesetzes wiedergeben denn dann wuerde dieser gesetzestand fuer den Antragsteller auch nach einer Gesetzesänderung weiterbestehen.
zusaetzlich gibts wahrscheinlich noch a zillion anderen dinge zu beachten
eine telefonische Auskunft schrammt knapp an der Nichtigkeit vorbei da nicht mehr nachvollziehbar ist was gefragt wurde. ein wort, die satzstelleung, die Auslassung eines als unwichtig angenommenen details .... und die Antwort ist eine voellig andere
das beispiel in diesem thread ist eh sehr gut.
man erkennt recht schön dass sich alle beteiligten redlich bemühen aber ob das Ergebnis irgendeine Aussage ergibt ist hoechst fraglich ...
Für das Beispiel WBP jetz nochmal eine Zusammenfassung:
Ist eine Bewilligung nach KMG notwendig wenn das KMG unter §1 Abs 2 dann aussagt das eine Verbringung innerhalb der EU vorliegt?
DIESES BUNDESGESETZ heißt nach KMG und NICHT nach WaffG, daher ist eine Genehmigung nach § 37 WaffG keine Genehmigung nach § 1 Abs. 2 KMG!§ 1. Abs. 1 KMG
Die Ein-, Aus- und Durchfuhr sowie die Vermittlung (Abs. 4) von Kriegsmaterial bedarf, unbeschadet der nach anderen Rechtsvorschriften notwendigen Bewilligungen, einer Bewilligung nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes.