Die Gucci-Sportschützen werden es vergleichsweise schwerer haben, denn diese beantragen nach Paragraph 17 Abs.3, wo grundsätzlich eine Befristung möglich ist.BR1 hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 21:16Nur kann auf diese Art nie jemand einen leeren kat. A platz haben (?). An wen will man da verkaufen? Höchstens an einen Edel-Sportschützen.hape hat geschrieben: ↑Sa 23. Nov 2019, 16:36Der HA bzw Pistole ist dann eine KAT A und kann nur mehr an Personen mit einer entsprechenden Berechtigung verkauft werden. Ob diese Waffe jemals wieder KAT B wird, wurde bereits versucht im Ministerium zuklären aber Stand momentan KAT A bleibt KAT A. Mit dem Verkauf bzw Vernichtung fällt der KAT A Altbestandsplatz dann auch.
Altbestand wird jedoch nach Paragraph 58 Abs.13 beantragt und da ist keine Befristung möglich, also kann der Altbestandsplatz auch nicht verfallen.