Ich glaube du hast jetzt wohl den Punkt gefunden - an den ich nie gedacht hätte - der für das Gerücht bezüglich einer Änderung der Einstufung von .50 BMG Gewehren der Grund sein könnte:Promo hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 09:44Theoretisch möge man argumentieren, dass gem. § 5 WaffG ab 14.12.19 HA-Gewehre jedenfalls Kat.B iSd WaffG sind, und etwa ein Barrett M82 hierunter fallen würde (HA + Gewehr). Nachdem in der Vergangenheit aber Kal. .50 BMG Waffen unter § 1 Abs. 1 Z. 1 lit. b KM-Vo subsummiert wurde ("Panzerbüchse"), wäre juristisch zu klären, ob ggf. gegenständliche Waffe unter Rücksichtnahme auf die Angaben und Intentionen des Herstellers anderweitig betrachtet werden kann.
Ich persönlich würde eine mit juristischem Beistand begleiteten Versuch eines Einstufungsverfahrens als Kat.B begrüßen und mit großer Aufmerksamkeit verfolgen, angesichts des Neupreises o.g. Waffe wird sich vermutlich aber die Nachfrage in Grenzen halten.
(RS 1 VwSlg 17996 A/2010)Rechtssatz
Ausgehend von § 2 KriegsmaterialG 1977 ist der "jeweilige Stand der militärtechnischen Entwicklung" für die Frage maßgebend, welche Waffen als Kriegsmaterial anzusehen sind, was durch Verordnung zu bestimmen ist (zur - aus Sicht des Art 18 Abs 2 B-VG - verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Bestimmung vgl das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 13. Dezember 1991, VfSlg 12947). Nach den Gesetzesmaterialien (Erläuterungen zur Regierungsvorlage, 561 BlgNR 14. GP, 3) soll der Umstand, dass sich die Bundesregierung bei der Erstellung der Liste nach dem jeweiligen Stand der militärtechnischen Entwicklung zu richten hat, die rasche Aufnahme neu entwickelter Arten oder Typen von Kriegsmaterial in die Liste gewährleisten. Die damit angesprochene Dynamisierung spiegelt sich insofern in der Bestimmung des § 1 Abschnitt I Z 1 lit b KriegsmaterialV 1977 wieder, als davon neben den ausdrücklich genannten "Maschinenkanonen, Panzerbüchsen, Panzerabwehrrohre(n)" auch "ähnliche Panzerwaffen" erfasst sind. Vor dem genannten Hintergrund des § 2 KriegsmaterialG 1977 folgt aus dem Wortlaut des § 1 Abschnitt I Z 1 lit b KriegsmaterialV 1977, dass die in Rede stehenden militärtechnischen Begriffe insofern einen dynamischen Bedeutungsinhalt aufweisen, als sie nicht historisch-versteinert, sondern funktional zu verstehen sind.
(RS 2 VwSlg 17996 A/2010)Rechtssatz
Entscheidendes Merkmal, um ein Gewehr als Panzerbüchse im Sinne von § 1 Z 1 lit b KriegsmaterialV 1977 zu qualifizieren, ist die Eignung zur Bekämpfung gepanzerter Ziele, also die "panzerbrechende Wirkung", während dem Umstand, dass der gegenständlichen Waffe eine hohe Präzision zukommt und sie daher eine große Einsatzweite hat, keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
Das war im Jahr 2010, inzwischen hat sich die Rechtslage im WaffG ab 14.12. geändert.
Argumentiert man nun, dass halbautomatische Waffen wie das Barret M82 (wurde meines Wissens nur als Halbautomat gebaut, bitte mich zu korrigieren wenn ich falsch liege) so wie du sagst, durch die Änderung, wonach gem. § 5 WaffG ab 14.12.19 halbautomatische Gewehre jedenfalls Kat B i.S.d WaffG sind, nun auch Kat B sein müsste wäre eine neue Einstufung denkbar. Die eventuell geforderte "sportliche Verwendung" des .50 BMG ist ja alleine schon durch die Verwendung im Long Range Bereich in Deutschland nicht zu bestreiten.
Ist nun ein Halbautomat wie das Barret Kat B so müsste dann folgerichtig wohl ein Repetierer im gleichen Kaliber Kat C sein.
Natürlich wird sich die Nachfrage schon alleine wegen der Preise der .50 BMG Waffen stark in Grenzen halten, wie viele .408 CT gibt es denn bitte in Österreich? Ich würde "mit Hilfe der Glaskugel unseriös schätzen" keine 50 Stück, wahrscheinlich eher irgendwo um die 30.
Bei den über 10.000,- Euro die für ein M82 hier in Österreich als Preis zu erwarten sind, plus über 2.000,- für ein Zielfernrohr, plus Zubehör ect. von den Munitionskosten gar nicht erst zu reden kauft das ohnehin niemand außer ein paar wirklich passionierte Long Range Schützen, nur warum sollten die hier in Österreich nicht auch wie in Deutschland .50 BMG Gewehre kaufen dürfen?
Wäre interessant ob gewo in der Zwischenzeit etwas zu diesem Gerücht gehört hat..?