Das ist falsch!!!
Verein ist ein behördlich genehmigter Schießstand.
Das ist falsch!!!
Darf man. Wenn man die Kat. A Genehmigung hat, kann man für die Waffe große Magazine nachkaufen. Man muss sie nur melden und - sollten die Mags auch auf der WBK drauf stehen - eine neue Karte anfordern. Zahlemann und Söhne.
wir gehen heute davon aus dass beim ALTBESITZ die stueckzahlen drauf stehenTheCursedBaron hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 10:26Ja, so wars auch gemeint, es wird natürlich nur eine Anzahl drauf stehen
§17/1/
Also bei den Magazinen vorerst keine Stückzahl Type und Kaliber dazuschreiben?gewo hat geschrieben: ↑Do 21. Nov 2019, 11:24man koennte es so versuchen:
Ich beantrage aufgrund von vorhandenem Altbesitz (Besitzstand vor 14.12.2019) eine Ausnahmegenehmigung lt.
§17/1/7 Faustfeuerwaffen + Magazin mit einer Kapazität über 20 Patronen :
- Waffe 1 / Nummer 1
- Waffe 2 / Nummer 2
§17/1/8 Halbautomatische Langwaffen + Magazine mit einer Kapazität über 10 Patronen :
- Waffe 3 / Nummer 3
Weiters besitze ich Magazine (andere, als die für die oben angeführten Waffen passende) im Altbesitz welche den Bestimmungen des §17/1/9 und des §17/1/10 entsprechen und ersuche um Eintrag einer entsprechenden Altbesitzberechtigung für diese Magazine.
Hochachtungsvoll
Max Mustermann