HowlingWolf hat geschrieben: ↑Di 19. Nov 2019, 12:36
Gilt natürlich analog für den Kauf von entsprechenden Magazinen, erschwert durch den Fakt, dass der Händler nicht weiß, welche Waffen du in welchen Kategorien besitzt.
Wie siehst du das?
noch garned
aber es ist fuer mich unvorstellbar dass die 17/1/9 und 17/1/8 Magazin-only Berechtigungen auf Modelle festgelegt werden
- auf die WBK passt die angabe der Modelle ned drauf, keine Chance ...
- mitführen des Bescheids bei Magazinerwerb wo die Modelle drinnen stehen ... moeglich aber inkonsistent denn Modelle und verfuegbare waffen dafuer aendern sich ja dauernd ...
ich denke eher dass es auf allgemeine Genehmigungen nach 17/1/9 und 17/1/8 rauslaufen wird
steht das in der WBK dann darf ich überlassen
besitzt der Benuetzer sie legal kann er sie am behoerdlich genehmigten Schießstand auch anstecken
damit ist jeder zu 95% zufrieden denk ich
der sie nur fallweise braucht der braucht nur magazine fuer gewünschte Waffentypen kaufen und dann kann man sie halt spaeter nur am beh genehm. Schießstand reinstecken
und der der so intensiv den Sport betreibt dass er auch Trockentraining zu Hause machen muss usw ... der wird eh "supersportschuetze" ..