Das halte ich für Wortklauberei.Admin hat geschrieben: ↑Mo 3. Jun 2019, 14:41Es hat sich in beiden Fällen um das Hausrecht gehandelt, daß BigBen zu einem Zeitpunkt angewendet hat, als er noch der Eigentümer des Forums war. Die Anwendung des Hausrechtes verbietet sich für Moderatoren naturgemäß, da diese nicht die Eigentümer sind. Moderatoren moderieren unserem Verständnis nach, nach Regeln in Benützungsbestimmungen.Balistix hat geschrieben: ↑Mo 3. Jun 2019, 14:18Wieso jetzt hier, weil es genehm ist, eine jahrelang gelebte Praxis einfach wegargumentiert werden soll, erschließt sich mir nicht.Admin hat geschrieben: ↑Mo 3. Jun 2019, 14:14
Die Forumsregeln wurden 2011 von BigBen festgelegt. Es gibt für uns keinen Grund sie zu ändern. Die Verwendung von Mehrfachaccounts ist darin nicht verboten. Das wäre auch völlig sinnlos, da sich ja jeder Betroffene sofort wieder mit einem anderen Nick anmelden kann. Es ist auf Anraten der Community hier vor einigen Monaten nicht zu einer Identifizierungspflicht gekommen. Wir hätten das eigentlich befürwortet.
Siehe BigBen anno 2012: viewtopic.php?t=11268&start=80#p189805
Anno 2013: viewtopic.php?t=16389#p278236
Anno 2015: viewtopic.php?t=25892&start=15#p417616
Moderatoren als "rechte Hand" des Eigentümers sind gerade dazu da, stellvertretend dessen Kontroll- und Aufsichtspflichten, inklusive des Hausrechts, wahrzunehmen.
Die Argumentationslinie mit dem Gewohnheitsrecht (gelebte Praxis wird Recht) spar ich mir jetzt.