Beitrag
von wolfgangf » Di 12. Mär 2019, 13:13
Die Diskussion ist mittlerweile vom sachlichen in den emotionalen Bereich abgedriftet und es werden Kraut und Rüben gemischt.
Zum Thema Fotografieren - Datenschutz - Bildrechte gibt es ein paar wesentliche Punkte. Wir haben diese damals als die DSGVO aufkam, in mehreren Threads diskutiert:
- Bildrechte ("Recht auf das eigene Bild"): Ohne meine Zustimmung darf ich nicht fotografiert bzw. ein Bild von mir veröffentlicht werden. Diese Zustimmung kann schriftlich, mündlich oder konkruent (Zustimmung durch Handlung) erfolgen.
Wenn ich jetzt also z.B. am Faschingsumzug mit meiner Gruppe für einen Fotografen posiere, dann gilt das als Zustimmung.
Ebenfalls eine Zustimmung gebe ich mit dem Kauf von Tickets für eine Veranstaltung. Da ist die Zustimmungserklärung üblicherweise aufgedruckt.
Auch jeder Teilnehmer einer Sportveranstaltung gibt mit seiner Teilnahme automatisch die Zustimmung zur Bildveröffentlichung. Einige Einschränkungen gibt es dabei allerdings, so dürfen z.B. keine Bilder die die Würde des Fotografierten verletzen, veröffentlicht werden - ein Amateurkicker der die Hose verliert, ein Amateurtriathlet der sich angesch**** hat,...
Ein Schießbewerb ist auch eine solche Sportveranstaltung und dürfte damit theoretisch auch fotografiert werden, einschränkend kommen wir dabei aber zum nächsten Punkt, dem
- Hausrecht. Jeder kann auf seinem Grundstück beliebig - übergeordnetes, öffentliches Interesse mal außen vor - das Fotografieren und Filmen verbieten. Ja selbst die harmlose Nutzung von Handys oder elektronischen Geräten kann verboten werden. Wer das nicht akzeptieren will, muss eine derart ausgeschilderte Anlage ja nicht betreten.
Theoretisch kann auch eine Fußballplatzbetreiber fotografieren untersagen, wenn es z.B. Exclusivrechte eines Dritten gibt. Das wird in der Praxis allerdings kaum umgesetzt werden können.
Theater, Zirkus, etc, auch da kann Filmen und Fotografieren untersagt sein. Ich habe vor einigen Wochen beobachtet, wie einer der Zuseher im Raimundtheater dabei mit Nachdruck darauf hingewiesen wurde. Und das hat nichts damit zu tun, ob ich andere Menschen am Bild habe, oder ich Selfies mache.
Wie aardvark völlig richtig schreibt, ein Verbot ist ein Verbot und als solches zu akzeptieren.
Vielleicht wäre es sinnvoll, wenn man den Hinweis auf Fotografier- und Filmverbot auf ein allgemeines Handyverbot ausweiten würde. Zumindest wenn man das so will. Damit wären Missverständnisse was einen Videochat betrifft, zu vermeiden.
- ORF: Da bin ich rechtlich nicht so bewandert, aber wenn ich nicht absichtlich durchs Bild laufe, dann würds mich ehrlich gesagt sehr wundern, wenn der ORF mich da aus dem Puff kommend ungefragt filmen dürfen würde, selbst wenn ich nur im Hintergrund, aber erkennbar bin ...
- Image pro/kontra Waffen: Ich bin unsicher, ob ein offensiver oder defensiver Umgang mit unserem Hobby für ein öffentliches Bild besser ist. Da sollten wir vielleicht mal bei Sozialforschern nachfragen.
Ich persönlich gehe in meinem Umfeld durchaus offensiv damit um, ich habe auch Fotos mit meinen Waffen in den Sozialen Medien. Damit habe ich dann erst erfahren, wie viele waffenaffine Menschen es in meinem Umfeld (Arbeitsplatz, Sportverein,...) tatsächlich gibt. Meine Erfahrungen sind mit diesem offensiven Umgang ausnahmslos positiv, bei vielen Mitmenschen konnte ich Neugierde wecken oder Unsicherheiten und Bedenken zerstreuen.
LG
Wolfgang