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WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Beitrag von SSG308 » So 3. Mär 2019, 18:44

Innerhalb von 5 Jahren gilt doch auch weiterhin:
"Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Im Unterschied zu §22 Abs.1 reicht die bloße Erklärung, dass der Betroffene mehr Schusswaffen haben möchte, nicht aus, sondern muss der Grund, aus welchem man eine höhere Anzahl von Schusswaffen benötigt, glaubhaft gemacht werden."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Damit sind in deinem Fall mMn. die alten VwGH-Erkenntnisse anwendbar.

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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Beitrag von FFWGK » So 3. Mär 2019, 19:48

wolfgangf hat geschrieben:
So 3. Mär 2019, 18:03
SSG308 hat geschrieben:
So 3. Mär 2019, 17:43
Was hat das mit der Waffengesetz-Novelle zu tun?
Die Erleichterungen (§11) haben nichts mit der Novelle zu tun?
Mir tüncht nicht so wie du es gern hättest.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.

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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Beitrag von wolfgangf » So 3. Mär 2019, 22:12

FFWGK hat geschrieben:
So 3. Mär 2019, 19:48
Mir tüncht nicht so wie du es gern hättest.
Was?

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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung

Beitrag von Kitty » So 3. Mär 2019, 22:20

Also wenn man eine Erweiterung will, gleich mal die stärkeren Nerven auspacken 😅
This little Kitty belongs to a vicious shooter 🐈

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