Innerhalb von 5 Jahren gilt doch auch weiterhin:
"Die Festsetzung einer höheren Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist jedoch nur dann zulässig, sofern dieser dafür eine gesonderte Rechtfertigung zum Besitz dieser Waffe glaubhaft macht. Im Unterschied zu §22 Abs.1 reicht die bloße Erklärung, dass der Betroffene mehr Schusswaffen haben möchte, nicht aus, sondern muss der Grund, aus welchem man eine höhere Anzahl von Schusswaffen benötigt, glaubhaft gemacht werden."
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 722366.pdf
Damit sind in deinem Fall mMn. die alten VwGH-Erkenntnisse anwendbar.
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WBK-Erweiterung - meine Erfahrung
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Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung
Mir tüncht nicht so wie du es gern hättest.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: WBK-Erweiterung - meine Erfahrung
Also wenn man eine Erweiterung will, gleich mal die stärkeren Nerven auspacken
This little Kitty belongs to a vicious shooter