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Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ja ist schon klar. Ich seh das Problem immer noch nicht.
Das Haus/die Wohung ist bewohnt die Waffen sind sicher versperrt.
Wenn sie jemanden antreffen werdens irgendwann fragen wann der Waffenbesitzer wiederkommt.
Was ist die Option? Suche per internationalen Haftbefehl?
Das Haus/die Wohung ist bewohnt die Waffen sind sicher versperrt.
Wenn sie jemanden antreffen werdens irgendwann fragen wann der Waffenbesitzer wiederkommt.
Was ist die Option? Suche per internationalen Haftbefehl?
Si vis pacem para bellum
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Warum machen sich so viele hier die kompliziertesten Gedanken?
Einfach und förmlich der Behörde mitteilen warum und weshalb man nicht da ist und fertig! Alles Eingeschrieben schicken und warten was passiert. Dann können sie vorher oder nachher kommen . Oder sie melden sich eh gleich nach Erhalt des Schreibens. Der Aufwand mit allen Teilen abmelden wäre mir zu umständlich. Sie können dann auch nicht sagen sie hätten nichts gewusst .
Einfach und förmlich der Behörde mitteilen warum und weshalb man nicht da ist und fertig! Alles Eingeschrieben schicken und warten was passiert. Dann können sie vorher oder nachher kommen . Oder sie melden sich eh gleich nach Erhalt des Schreibens. Der Aufwand mit allen Teilen abmelden wäre mir zu umständlich. Sie können dann auch nicht sagen sie hätten nichts gewusst .
MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ich war noch nie in dieser Situation und habe auch nicht vor in so eine Situation zu kommen, aber ergibt sich nicht aus dem Meldegesetz nicht die Verpflichtung, dass Du Deine Übersiedlung ins Ausland bekanntgeben muss? Ich würde jetzt annehmen, da ja die BH's Zugriff auf das ZMR haben, dass sie daher von Deiner Abwesenheit informiert sind und die Verwahrungskontrolle behördlicherseits damit obsolet wird.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast
wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ähm, er übersiedelt ja nicht ins Ausland, er wird "Entsendet".gewo hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 17:20das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast
wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...

(http://dienstgeber.wgkk.at/cdscontent/? ... de=content)Entsendung in einen Nichtvertragsstaat
Dienstnehmer, die zur Dienstleistung ins Ausland entsendet werden, gelten als im Inland beschäftigt, sofern ihre Beschäftigung im Ausland die Dauer von fünf Jahren nicht übersteigt; das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) kann über Antrag, wenn die Art der Beschäftigung es begründet, diese Frist entsprechend verlängern (§ 3 Abs. 2 lit. d Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG))
Ich würde da jetzt nicht bei der Waffenbehörde anfragen, sondern beim Meldeamt. Die sollten Dir sagen können, wem Du was melden solltst/musst.
Zusätzlich würde ich auch bei der Post eine "Abwesenheitsmeldung" (https://www.post.at/privat_empfangen_br ... eilung.php) machen. Weil ein RSa/RSb gilt ja mit dem ersten Zustellversuch als Zugestellt.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
dann haettet ihr wen anderen

ich bin kein orakel
ich lieg auch manchmal daneben
was ich damit sagen wollte ist eigentlich nur
dass ICH sicher nicht bei der waffenbehoerde anfragen wuerde dazu
es gibt keine bestimmung die das verlangt
und machiavelli hatte in vielen dogmen nicht unrecht
vor allem in dem wo es um das gehen zum fuersten geht ....
PS:
ich glaube nicht das der lebensmittelpunkt was mit beruflichen oder privaten gruenden, mit freiwiligem aufenthalt oder entsendung usw irgendwas zu tun hat
bist du monatelang nicht im inland dann ist die frage nach dem lebensmittelpunkt legitim
und die antwort kann so oder so lauten ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Bei jedem längeren Auslandsaufenthalt bist du zwischendurch mal auf Heimaturlaub.
Lebensmittelpunkt ist nach wie vor dein Hauptsitz in Österreich.
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MfG
0.22LR , 223Rem , 308Win , 9mm Para , 38/357 , 44Mag , 45ACP , 12/76
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Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Servus,
An einem Samstag im Jahre 2005 fährt die Polizei vor.
Ich tausche gerade die Glühstifte von meinem Mercedes.
Polizist: Grüß Gott. Wir kommen wegen der Waffenüberprüfung.
Ich: Aha. Wollts an Kaffee?
Polizist. Na danke.
Ich: Ich hab keine Faustfeuerwaffen.
Polizist: Wissen wir.
Ich: Was wollts denn dann überprüfen?
Polizist: Mhhhh? Na Sie haben ja a Waffenbesitzkarte.
Ich: Ja.
Polizist: Na dann derf ma die sehn?
Ich: Ja sicher (Ich geh suchen und bring sie)
Polizist: Danke, und die Verwahrung tät ma sie gern anschaun.
Ich: Wenn i keine FFW hab, brauchts Euch a keine Verwahrung anschaun.
Polizist: Mhhhhh. Na, dann danke und schönen Tag.
Ich: Danke, wünsch ich auch.
Sache erledigt...
Hab ich geglaubt.
Am folgenden Montag (ich wieder im Bergwerk) kommt die Polizei wieder und wollen die Verwahrung sehen.
Meine Gattin läßt sie rein und zeigt den Polizisten meinen Möbeltresor.
Polizei geht wieder und die Überprüfung war erledigt.
Das is anscheinend überall individuell.
An einem Samstag im Jahre 2005 fährt die Polizei vor.
Ich tausche gerade die Glühstifte von meinem Mercedes.
Polizist: Grüß Gott. Wir kommen wegen der Waffenüberprüfung.
Ich: Aha. Wollts an Kaffee?
Polizist. Na danke.
Ich: Ich hab keine Faustfeuerwaffen.
Polizist: Wissen wir.
Ich: Was wollts denn dann überprüfen?
Polizist: Mhhhh? Na Sie haben ja a Waffenbesitzkarte.
Ich: Ja.
Polizist: Na dann derf ma die sehn?
Ich: Ja sicher (Ich geh suchen und bring sie)
Polizist: Danke, und die Verwahrung tät ma sie gern anschaun.
Ich: Wenn i keine FFW hab, brauchts Euch a keine Verwahrung anschaun.
Polizist: Mhhhhh. Na, dann danke und schönen Tag.
Ich: Danke, wünsch ich auch.
Sache erledigt...
Hab ich geglaubt.
Am folgenden Montag (ich wieder im Bergwerk) kommt die Polizei wieder und wollen die Verwahrung sehen.
Meine Gattin läßt sie rein und zeigt den Polizisten meinen Möbeltresor.
Polizei geht wieder und die Überprüfung war erledigt.
Das is anscheinend überall individuell.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom
Gruß Tom
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Gut, und was hat das jetzt mit seiner Situation zu tun?tom72 hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:07Servus,
An einem Samstag im Jahre 2005 fährt die Polizei vor.
Ich tausche gerade die Glühstifte von meinem Mercedes.
Polizist: Grüß Gott. Wir kommen wegen der Waffenüberprüfung.
Ich: Aha. Wollts an Kaffee?
Polizist. Na danke.
Ich: Ich hab keine Faustfeuerwaffen.
Polizist: Wissen wir.
Ich: Was wollts denn dann überprüfen?
Polizist: Mhhhh? Na Sie haben ja a Waffenbesitzkarte.
Ich: Ja.
Polizist: Na dann derf ma die sehn?
Ich: Ja sicher (Ich geh suchen und bring sie)
Polizist: Danke, und die Verwahrung tät ma sie gern anschaun.
Ich: Wenn i keine FFW hab, brauchts Euch a keine Verwahrung anschaun.
Polizist: Mhhhhh. Na, dann danke und schönen Tag.
Ich: Danke, wünsch ich auch.
Sache erledigt...
Hab ich geglaubt.
Am folgenden Montag (ich wieder im Bergwerk) kommt die Polizei wieder und wollen die Verwahrung sehen.
Meine Gattin läßt sie rein und zeigt den Polizisten meinen Möbeltresor.
Polizei geht wieder und die Überprüfung war erledigt.
Das is anscheinend überall individuell.

Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Ah ja! Jetzt wo Du es sagst...
Du hast recht.
Jedoch kommt das Wort "Verwahrung" drei mal vor.
Aber ich lösch gerne mein G´schichtl, wenns Dich richtig stört.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom
Gruß Tom
- Steppenwolf
- .50 BMG
- Beiträge: 2626
- Registriert: Fr 25. Jan 2019, 10:07
- Wohnort: Nö
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Wahrscheinlich meint tom72 ...als wbk besitzer kommen sie egal ob du kat. B waffen hast oder nicht.
@diver99 ...red doch mit deiner frau sie möge die wbk machen dann ersparrst du dir den ganzen käse
Interessant, wie sieht es dann aus wenn man beim händler für den zeitraum die waffen auf depot stellt? Hättest ja somit auch keine berechtigung? Oder? Kommt wahrscheinleich auch drauf an welchen grund man bei der behörde für die ausstelung der wbk angibt?!das problem ist dass du ohne mittelpunkt des lebensinteresses im inland kein recht auf besitz einer WBK hast
wenn du deiner waffenbehoerde mitteilst dass du 6, 9, 12 monate nicht im inland bist .... und du erwischt einen kreativen sachbearbeiter ... dann stellt der dir einen bescheid zu in dem drinnen steht dass die voraussetzung zum besitz der WBK oder des WP damit weggefallen sind und du sollst sie abgeben kommen ...
@diver99 ...red doch mit deiner frau sie möge die wbk machen dann ersparrst du dir den ganzen käse

Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Na, ich wollte dich nur darauf aufmerksam machen. Nicht, dass dann noch andere ihre normalen Erlebnisse der Verwahrungskontrolle hier posten, denn dafür gibt es schon einen eigenen Thread. Sonst wird es gleich mal unübersichtlich.
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Danke steppenwolf.Steppenwolf hat geschrieben: ↑Fr 1. Mär 2019, 19:36Wahrscheinlich meint tom72 ...als wbk besitzer kommen sie egal ob du kat. B waffen hast oder nicht.
......
Und ausserdem geht es um den Umgang mit Behörden...
...und! Behörden kontaktiert man, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
Die haben einen Haufen an wichtig-wesentlicher Arbeit zu erfüllen und Waffenüberprüfungssachen hindern sie an der Ausführung dieser wichtig-wesentlichen Arbeiten.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom
Gruß Tom
Re: Verwahrung bei längerem Auslandsaufenthalt
Oh, den hatte ich nicht auf meinem Radar. Danke.
Aber in der Hitze des Gefechts...
Vielleicht kannst ja drüber hinwegseh´n...
Danke für die Aufmerksamkeit.
Gruß Tom
Gruß Tom