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Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Und der Thread von Personen die sich über den Verein aufgeregt haben, dass die uns Verschärfungen bringen.... wir sind schon ein sehr spezielles Grüppchen.
- LordHelmchen
- .223 Rem
- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
- Wohnort: Dornbirn
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Können wir nicht einfach auf die Anfragebeantwortung warten??
Dieses geflame bringt doch nix. Am Ende des Tages betriffts uns alle.......
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Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Jetzt muss ich noch mal was dazusagen...
Garnix is da Führen... Wenn mir wer mit der Argumentation kommt, eine Pistole im !Koffer! bei sich zu haben wäre führen... den muss ich leider fragen was er geraucht hat... Wie soll ich denn eine Waffe führen die im Kofferraum liegt(solange ich nicht selber auch dort sitze)? Bleibts doch bitte am Boden der Tatsachen...
97% der Waffenbesitzer transportieren ihre Kanonen in Koffern... Warum gibts wohl Waffentransportkoffer...
Führen ist und bleibt dass was wir alle darunter verstehen, die Waffe zu tragen(=schussbereit und zugriff für den sofortigen Einsatz)!
Wie (viel) weiter oben schon angemerkt wurde, man kann alles falsch verstehen wenn man will. Jede noch so kleine Deutungsmöglichkeit kann man ausnutzen um einen Verständniskonsens in frage zu stellen. Wartets noch 20 Jahre dann ist die aktuelle "Rechtsmeinung" wieder eine andere.
Ich weiß man hätte gerne Rechtssicherheit. Ich versteh den Gewo wenn er diese Dinge beim WaffF gerne klarstellen möchte. Aber bitte diskutierts nicht um des Kaisers Bart.
In dem Thread wurden jetzt schon einige abstruse Therorien und Auslegungen aufgeworfen, bitte verwendets einfach euern Hausverstand. Wir sind mündige Bürger und wenn ein Ding von A nach B transportieren willst, es deswegen in einen Koffer, Tascherl, Futteral, etc. packst und du damit nicht unmittelbaren Zugriff drauf hast, dann braucht man nicht diskutieren ob es nicht vielleicht doch was anderes als transportieren ist.
burggraben hat geschrieben:...
Aber auch noch viel mehr:Eine Waffe führt jedesfalls, wer sie am Körper, in seiner Kleidung, oder in einem Behältnis wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder in seinem Fahrzeug (z.B. im Handschuhfach oder im Kofferraum) mit sich führt.
Also im Prinzip ist alles führen und du kommst da nur wieder raus indem du alle Bedingungen für den Transport erfüllst.
Garnix is da Führen... Wenn mir wer mit der Argumentation kommt, eine Pistole im !Koffer! bei sich zu haben wäre führen... den muss ich leider fragen was er geraucht hat... Wie soll ich denn eine Waffe führen die im Kofferraum liegt(solange ich nicht selber auch dort sitze)? Bleibts doch bitte am Boden der Tatsachen...
97% der Waffenbesitzer transportieren ihre Kanonen in Koffern... Warum gibts wohl Waffentransportkoffer...
Führen ist und bleibt dass was wir alle darunter verstehen, die Waffe zu tragen(=schussbereit und zugriff für den sofortigen Einsatz)!
Wie (viel) weiter oben schon angemerkt wurde, man kann alles falsch verstehen wenn man will. Jede noch so kleine Deutungsmöglichkeit kann man ausnutzen um einen Verständniskonsens in frage zu stellen. Wartets noch 20 Jahre dann ist die aktuelle "Rechtsmeinung" wieder eine andere.
Ich weiß man hätte gerne Rechtssicherheit. Ich versteh den Gewo wenn er diese Dinge beim WaffF gerne klarstellen möchte. Aber bitte diskutierts nicht um des Kaisers Bart.
In dem Thread wurden jetzt schon einige abstruse Therorien und Auslegungen aufgeworfen, bitte verwendets einfach euern Hausverstand. Wir sind mündige Bürger und wenn ein Ding von A nach B transportieren willst, es deswegen in einen Koffer, Tascherl, Futteral, etc. packst und du damit nicht unmittelbaren Zugriff drauf hast, dann braucht man nicht diskutieren ob es nicht vielleicht doch was anderes als transportieren ist.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Paddy91 hat geschrieben:Und der Thread von Personen die sich über den Verein aufgeregt haben, dass die uns Verschärfungen bringen.... wir sind schon ein sehr spezielles Grüppchen.
darf ich dir ein kurzstudium von ris.gv.at empfehlen?
wenn dir VfgH entscheidungen die genau das wiedergeben was der kollege da gerade gepostet hat für dich " ...sich selbst verschaerfungen bringen ...." bedeutet, dann weiss ich ned
es gibt - vor allem bei BEREITS BESTEHENDEN ENTSCHEIDUNGEN VON HÖCHSTGERICHTEN - überhaupt keinen grund den boten der schlechten nachricht zu hängen ...
ganz im gegenteil
informationstransparenz
genau DAS waere es was ich mir zb von einer interessensvertretung erwarten wuerde
und nicht kopf-in-den-sand und wunschdenken
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Senf hat geschrieben:Jetzt muss ich noch mal was dazusagen...burggraben hat geschrieben:...
Aber auch noch viel mehr:Eine Waffe führt jedesfalls, wer sie am Körper, in seiner Kleidung, oder in einem Behältnis wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer, trägt oder in seinem Fahrzeug (z.B. im Handschuhfach oder im Kofferraum) mit sich führt.
Also im Prinzip ist alles führen und du kommst da nur wieder raus indem du alle Bedingungen für den Transport erfüllst.
Garnix is da Führen... Wenn mir wer mit der Argumentation kommt, eine Pistole im !Koffer! bei sich zu haben wäre führen... den muss ich leider fragen was er geraucht hat... Wie soll ich denn eine Waffe führen die im Kofferraum liegt(solange ich nicht selber auch dort sitze)? Bleibts doch bitte am Boden der Tatsachen...
97% der Waffenbesitzer transportieren ihre Kanonen in Koffern... Warum gibts wohl Waffentransportkoffer...
Führen ist und bleibt dass was wir alle darunter verstehen, die Waffe zu tragen(=schussbereit und zugriff für den sofortigen Einsatz)!
Wie (viel) weiter oben schon angemerkt wurde, man kann alles falsch verstehen wenn man will. Jede noch so kleine Deutungsmöglichkeit kann man ausnutzen um einen Verständniskonsens in frage zu stellen. Wartets noch 20 Jahre dann ist die aktuelle "Rechtsmeinung" wieder eine andere.
Ich weiß man hätte gerne Rechtssicherheit. Ich versteh den Gewo wenn er diese Dinge beim WaffF gerne klarstellen möchte. Aber bitte diskutierts nicht um des Kaisers Bart.
In dem Thread wurden jetzt schon einige abstruse Therorien und Auslegungen aufgeworfen, bitte verwendets einfach euern Hausverstand. Wir sind mündige Bürger und wenn ein Ding von A nach B transportieren willst, es deswegen in einen Koffer, Tascherl, Futteral, etc. packst und du damit nicht unmittelbaren Zugriff drauf hast, dann braucht man nicht diskutieren ob es nicht vielleicht doch was anderes als transportieren ist.
Sorry Senf, was Du glaubst oder nicht und Deine Interpretation gegenüber RA Rippel seiner Aussage sind wertlos, weil Rippel doch etwas mehr Erfahrung hat. Und seit wann gilt der Hausverstand bei WaffG?
Aus Verband:
Was ist nun Führen einer Waffe?
Gemäß § 7 Waffengesetz 1996 (WaffG) führt eine Person eine Waffe, wer sie bei sich hat. Nach dem Gesetzestext ist es daher völlig irrelevant, ob eine Waffe geladen, unterladen (halbgeladen) oder entladen ist, das bloße Beisichhaben ist bereits ein Führen. Eine Waffe hat bei sich, wer sie in einem räumlichen Naheverhältnis zu sich hat, das den baldigen Einsatz der Waffe erlaubt. Eine Waffe führt in diesem Sinn, wer sie am Leib , in seiner Kleidung oder in einem Behältnis, wie in einer Handtasche oder einem Aktenkoffer , trägt oder etwa im Handschuhfach , oder im Kofferraum des Fahrzeuges mit sich führt.
Rest findest hier: https://iwoe.at/wp-content/uploads/2013 ... -06neu.pdf (ab Seite 14)
und es steht nicht von Waffenkoffer und geschlossenes Behältnis, weil das ja erlaubt ist.
Zuletzt geändert von bino71 am Mi 5. Dez 2018, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
- burggraben
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Paddy91 hat geschrieben:Und der Thread von Personen die sich über den Verein aufgeregt haben, dass die uns Verschärfungen bringen.... wir sind schon ein sehr spezielles Grüppchen.
1 - Was hat das eine mit dem andren zu tun? Keiner in diesen Thread versucht Einfluss auf die Waffengesetzgebung zu nehmen. Noch kann irgendetwas in diesen Thread die aktuell geltende Rechtslage ändern. Es geht hier um die Interpretation existierender Gesetze und um das aus der Welt schaffen von jahrelanger Unsicherheit.
2 - Geht es hier um eine Entschärfung von gelebter Praxis. Meiner Meinung nach ist das Gesetz eindeutig und eine Klarstellung müsste die seit Jahren herumgeisternde restriktive Interpretation aus der Welt schaffen.
- burggraben
- .50 BMG
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Senf hat geschrieben:Garnix is da Führen... Wenn mir wer mit der Argumentation kommt, eine Pistole im !Koffer! bei sich zu haben wäre führen... den muss ich leider fragen was er geraucht hat... Wie soll ich denn eine Waffe führen die im Kofferraum liegt(solange ich nicht selber auch dort sitze)? Bleibts doch bitte am Boden der Tatsachen...
[...]
In dem Thread wurden jetzt schon einige abstruse Therorien und Auslegungen aufgeworfen, bitte verwendets einfach euern Hausverstand.
Sorry Senf, falsch. Das was du abstruse Theorien nennst, ist leider geltende Rechtslage zum führen. Die Hausverstand-Interpretation dass führen nur ist wenn du die Waffe geholstert bei dir hast, stimmt einfach nicht und kann jemanden der deine Ausführungen liest in enorme Schwierigkeiten bringen.
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Wenn jemand eine GELADENE Pistole in einem Koffer bei sich hat, ist das Führen...auch wenn der Koffer 10 Schlösser hat und du den Schlüssel nicht mit dabei hast. Hat nichts mit Logik zu tun, sondern mit Gesetzen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Der einzige wirkliche Unterschied zwischen Führen und Transportieren ist der Zweck dahinter:
Von A nach B, wobei B mit der Waffe zusammenhängt.
Von A nach B, wobei B nix mit der Waffe am Hut hat.
Und retour versteht sich.
Der Transport ist also die Ausnahme vom Führen und auf die Voraussetzungen für den Transport wurde eingegangen, die sind "sogar" normiert. Ob ein geladenes "transportiertes" Magazin etwas daran ändert, bezweifle ich. Ich hoffe nicht. Bald wissen wirs.
Von A nach B, wobei B mit der Waffe zusammenhängt.
Von A nach B, wobei B nix mit der Waffe am Hut hat.
Und retour versteht sich.
Der Transport ist also die Ausnahme vom Führen und auf die Voraussetzungen für den Transport wurde eingegangen, die sind "sogar" normiert. Ob ein geladenes "transportiertes" Magazin etwas daran ändert, bezweifle ich. Ich hoffe nicht. Bald wissen wirs.
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Sorry in meiner Ausführung hat das Schlüsselwort GELADEN gefehlt. Wenn die Waffe geladen ist, ist es Führen, egal zu welchem Zweck man sich von A nach B bewegt.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Im Umkehrschluss gilt es als Transport und NICHT Führen wenn jemand eine Waffe:
"ungeladen ‑ in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat"
Ein Jurist der mit der Thematik überaus vertraut ist, verweist dabei zusätzlich auf "Geladen ist eine Schusswaffe dann, wenn sich im Patronenlager oder in der Waffe eingeführtem Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (s. auch VwGH 28.3.1980, 564/80), auch wenn sie gesichert ist ( VwGH 29.10.1993, 92/01/0838)"
Ebenfalls wird auf den Runderlass des BMI hingewiesen : "Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in der Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden." - das darf also als offizielle Meinung des BMIs zu dem Thema angesehen werden.
Also ich denke Waffen können ohne Probleme mit vorgeladenen Magazinen transportiert werden, sofern die 3 sonstigen Voraussetzungen für den Transport erfüllt sind.
"ungeladen ‑ in einem geschlossenen Behältnis und lediglich zu dem Zweck, sie von einem Ort zu einem anderen zu bringen, bei sich hat"
Ein Jurist der mit der Thematik überaus vertraut ist, verweist dabei zusätzlich auf "Geladen ist eine Schusswaffe dann, wenn sich im Patronenlager oder in der Waffe eingeführtem Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (s. auch VwGH 28.3.1980, 564/80), auch wenn sie gesichert ist ( VwGH 29.10.1993, 92/01/0838)"
Ebenfalls wird auf den Runderlass des BMI hingewiesen : "Eine Schusswaffe gilt als geladen, wenn sich im Patronenlager oder in dem in der Waffe eingeführten Magazin eine oder mehrere Patronen befinden." - das darf also als offizielle Meinung des BMIs zu dem Thema angesehen werden.
Also ich denke Waffen können ohne Probleme mit vorgeladenen Magazinen transportiert werden, sofern die 3 sonstigen Voraussetzungen für den Transport erfüllt sind.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Genau. 3 kumulative Voraussetzungen für Transport und alles andere ist Führen. Eine oder mehrere Patronen in einem Magazin, Speedloader, Speedstrip, Clip ändert daran grundsätzlich nichts. Was nicht heißt, dass man absolute Narrenfreiheit hat: Bspw wenn jemand lustig ist und das Magazin nur halb einführt, sodass es gerade nicht "klick" macht, dann will sehen, wie er den Behörden erklärt, dass es ja eh nicht angesteckt war (o. ä. Spompanadln).
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
BigBen hat geschrieben:Ein Jurist der mit der Thematik überaus vertraut ist, verweist dabei zusätzlich auf "Geladen ist eine Schusswaffe dann, wenn sich im Patronenlager oder in der Waffe eingeführtem Magazin eine oder mehrere Patronen befinden (s. auch VwGH 28.3.1980, 564/80), auch wenn sie gesichert ist ( VwGH 29.10.1993, 92/01/0838)".
du hast wahrscheinlich recht
aber trotzdem, fuers protokoll:
VwGH 28.3.1980, 564/80
konnte ich online nicht finden, vermutlich weil die entscheidung schon ueber 35 jahre alt ist
zitiert wird sie jeoch mehrmals im zusammenhang mit der "persoenlichen verlaesslichkeit"
VwGH 29.10.1993, 92/01/0838
da geht es um eine schrotflinte die mit gummigeschossen geladen gefuehrt wurde.
im entscheid wird der satz "..."Geladen ist eine Schusswaffe dann, wenn sich im Patronenlager oder in der Waffe eingeführtem Magazin eine oder mehrere Patronen befinden...." zitiert, ned mehr und ned weniger
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Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
Natürlich beruft sich ein Gericht in seinem Urteil auf ein Gesetz und zitiert dieses unter Umständen auch...und dass es bei dem Thema bzw zugehörigen Urteil um die Verlässlichkeit geht wird wohl auch nicht verwundern, oder?
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- burggraben
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- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Transport vorgeladener Magazine - Sammelthread
BigBen hat geschrieben:Also ich denke Waffen können ohne Probleme mit vorgeladenen Magazinen transportiert werden, sofern die 3 sonstigen Voraussetzungen für den Transport erfüllt sind.
Ja das verstehe ich auch so, nach der Leküre von Gesetz, Verordnung, Erlass, und Praxiskommentar. Erkenntnis über das Thema hab ich keines gefunden, was ja ebenfalls positiv zu werten ist. Aber es geistert eben schon lange durchs Forum, dass das verboten wäre oder sein könnte, und deswegen dieser neue Thread als (hoffentlich endgültiger) Klärungsversuch. Auch liest und hört man oft, dass vorgeladene Magazine und die Waffe nicht im selben geschlossenen Behältnis transportiert werden dürfen. Auch du lieber Ben hast dich 2016 schon mal zu so einer Aussage hinreißen lassen. Woher das kommt kann ich mir ebenfalls nicht erklären, eventuell ist es abgeleitet von diesem "raumlichen Naheverhältnis" aus dem Praxiskommentar. Das bezog sich aber auch die Nähe von Waffe zu Person. Es scheint mir vielmehr eher so, dass es einzig und alleine darauf ankommt ob das Magazin eingeführt ist oder nicht.