nein, aber dann passt es ja eh, oder?Bourne hat geschrieben:Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung?gewo hat geschrieben:was steht denn im 11b bitte ?Bourne hat geschrieben: Im Entwurf stand: Das "im Sinne des § 11b" ist dazugekommen ...
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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
doubleaction OG, Wien
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Naja für die Ausübung des Schießsportes muss man ja nicht unbedingt "Sportschütze" sein. Es hätte ja auch sein können, dass es reicht, wenn man "Schießsportausübender" (klingt komisch, steht aber so im Gesetz) ist. Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?gewo hat geschrieben:nein, aber dann passt es ja eh, oder?Bourne hat geschrieben:Die Definition für den Sportschützen. Stehe ich irgendwie auf der Leitung?gewo hat geschrieben:
was steht denn im 11b bitte ?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ich bin mir in der Eile gerade noch nicht sicher, ob der Verweis auf §11b (Sportschütze) in §23 Abs 2 (Erweiterung "jederzeit") eine Erleichterung oder ein Erschwernis ist. Fühlt sich irgendwie nach Erleichterung an, weil jetzt Trainingsnachweis (12x) oder Bewerbsnachweis (3x) plus Vereinsschreiben ausreicht. Früher war da ja ein Stapel an Listen zu erbringen?
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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- HowlingWolf
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben!gewo hat geschrieben: soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember
wenn ich mich ned verlesen habe ...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
YES sirHowlingWolf hat geschrieben:Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben!gewo hat geschrieben: soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Sieh es positiv...jetzt hast 1 Jahr mehr Zeit zu sparen auf nen neuen HA... =/HowlingWolf hat geschrieben:Die haben doch glatt § 5 Abs. 1 und 3 gegenüber dem vorigen Entwurf von 1.1.2019 auf 14.12.2019 verschoben!gewo hat geschrieben: soweit ich die § richtig zugeordnet habe dann gilt alles zum themas HAs erst ab 14.12.2019
da werden also jetzt kistenweise garanden, molots, siagas und co in irgendwelchem lagern liegen bleiben bis nächsten dezember
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Byebye Austria
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ok shit, hab gerade verglichen.
Der §5 bzgl. der bisher verbotenen HA war im ursprünglichen Entwurf schon ab 1.1. gültig. Das haben sie jetzt geändert auf 14.12.
Somit ist es jetzt doch nicht mehr möglich, diese HA mit den Magazinen ab 1.1. zu kaufen, und ab 14.12. als Altbestand zu melden.
Wäre ja zu schön gewesen.
Dh aber, dass man noch bis 14.12. die bösen Magazine kaufen, ab dem 14. dann die "neuen" HA auch als normaler WBK Besitzer erwerben kann, die Magazine dann aber nicht mehr anstecken darf. Richtig?
Der §5 bzgl. der bisher verbotenen HA war im ursprünglichen Entwurf schon ab 1.1. gültig. Das haben sie jetzt geändert auf 14.12.
Somit ist es jetzt doch nicht mehr möglich, diese HA mit den Magazinen ab 1.1. zu kaufen, und ab 14.12. als Altbestand zu melden.
Wäre ja zu schön gewesen.
Dh aber, dass man noch bis 14.12. die bösen Magazine kaufen, ab dem 14. dann die "neuen" HA auch als normaler WBK Besitzer erwerben kann, die Magazine dann aber nicht mehr anstecken darf. Richtig?
- Black Rifles Matter -
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
das kommt jetzt drauf an wie du betroffen bistBourne hat geschrieben:Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?
wennst bei der einen oder anderen BH "in behandlung" bist dann freust du dich wie ein schneekoenig ueber jede praezisierung ...
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
najaBdave hat geschrieben: Somit ist es jetzt doch nicht mehr möglich, diese HA mit den Magazinen ab 1.1. zu kaufen, und ab 14.12. als Altbestand zu melden.
Wäre ja zu schön gewesen.
die frage ist nach wie vor der stichtag betreffend der hicaps
wennst zum stichtag die hicap magazine zu einem repetierer besitzt und danach rechtmaessig den HA erwirbst .....
kommt drauf an was in der oder den verordnungen stehen wird
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
So gesehen, muss ich Dir Recht geben. Ich hatte das Problem (bei Erweiterung um je 2) nicht.gewo hat geschrieben:das kommt jetzt drauf an wie du betroffen bistBourne hat geschrieben:Es wurde also genauer definiert und somit strenger. Verstehst Du, was ich sagen will?
wennst bei der einen oder anderen BH "in behandlung" bist dann freust du dich wie ein schneekoenig ueber jede praezisierung ...
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
sind eh immer die selben sechs oder sieben behoerden ...McMonkey hat geschrieben:Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".
aber so straff wie jetzt war es noch nie definiert
viel mehr kannst jetzt nicht mehr machen
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Aber Listen werde ich trotzdem brauchen, als definierter Sportschütze mit Ausweis, wenn ich von 7 auf 9 oder 10 will? Listen für spezielle Kaliber?gewo hat geschrieben:sind eh immer die selben sechs oder sieben behoerden ...McMonkey hat geschrieben:Bin gespannt, was für kontroverse Auflagen sich die BH's beim Erweitern "ausdenken".
aber so straff wie jetzt war es noch nie definiert
viel mehr kannst jetzt nicht mehr machen
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmtratpack hat geschrieben:ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2
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