Der Stefan hat geschrieben:Das wußte ich nicht. Dann kann ein Verein eine Anlage bauen, ohne auf irgendwelche behördlichen Vorgaben zu schauen wenn nur WBK-Inhaber da schießen dürfen?
Ich bin / war der Meinung dass du sobald du einen Verein hast (öffentlich) diese Anlage behördlich abgenommen wird (Lüftung, Schall, Kugelfang,...)
Neu bauen bin ich mir nicht sicher, das muss man schließlich einreichen, aber auf einem eingefriedeten Grund kannst du schießen, solange nichts die Grundstückgrenze verlässt und der Eigentümer damit einverstanden ist. Somit kann man auch anderen WBK-Inhabern die "Erlaubnis" erteilen. Gesundheit ist dann dein Problem.
Dieser Vorschlag greift halt einmal mehr wieder ein Thema auf, über das bisher kein Mensch geredet hat und mit dem es auch keine Probleme gab. Wenn das jetzt jemand hinterfragt, haben wir das nächste Diskussionsthema. Der nächste "logische" Schritt wäre dann, dass man generell nur mehr auf genehmigten Ständen schießen darf. Absolut unbeholfen.