da ist wer gut organisiert

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... ndex.shtml
John Connor hat geschrieben: Der Restknopf bezieht sich aber nur auf das WaffG.
Die Puffen musst aber erst einmal importieren. Da gilt nicht das WaffG sondern die KM-VO.
Genauso wars gemeint, was ich weiter oben geschrieben habe.gewo hat geschrieben:nur bei der ein- aus und durchfuhr wird es hapern
Wir können sogar noch froh sein, dass die Regierung die Verein-Forderungen eben nicht vollumfänglich umgesetzt hat. Die wären sogar noch weiter gegangen als das was wir jetzt haben, mit Ausnahme der 100 Mitglieder und woher das kommt wissen wir noch nicht. Könnte eine willkürlich festgelegte Zahl sein, weil sie auch beim NGO-Vorschlag auftaucht aber wer weiß das schon so genau...eXistenZ hat geschrieben:Ich hätte gerne 1 Euro für jeden Menschen mit "Geheimwissen". Damit könnte ich mir ein sehr angenehmes Luxusleben leisten, ganz ohne österreichische Definitionen von Jäger, Sportschütze oder wathever. USA-Investor-Visum ich kommegewo hat geschrieben:die die es wissen die wissen es eh![]()
Ich fasse mal zusammen:
Die Bundesregierung beschließt etwas ganz anderes als der Verein gefordert hat und nicht die Bundesregierung ist der klare schuldige sondern der böse, böse Verein der die arme, arme Bundesregierung dazu verführt hat.
Und das in einem Land wie Österreich in dem man eine grüne Matura braucht um einmal im Jahr ein Wildtier zu erlegen und man für jeden Schmarrn ein Diplom vorweisen muss, weil was man kann ohne eine solches nichts wert ist.
Nach der Kat. A Geschichte der EU RL war vollkommen naheliegend und klar das "Sportschütze" definiert wird und es ist extrem naiv zu glauben das man in einem Land wie Österreich mit 3 Probeschüssen im Jahr als solcher durchkommt.
Nochmal: Wenn du einmal in Jahr ein Reh schießen willst musst du in Österreich eine Prüfung mit der Flinte ablegen.
Unsinnige Forderungen als Qualifikationsnachweis sind in Österreich geliebter und gelebter Standard.
Der Ansatz der Verein hat die "Qualifikationsnachweissucht" in Österreich berücksichtig, inspiriert von der im jagdlichen Bereich, aber sehr viel weniger aufwändig und das kann man gut oder schlecht finden, aber was davon abgleitet wird ist einfach nur lächerlich.
Wir werden die Definition von Sportschütze bekommen die die Schwarzen/Türkisen (auch wenn das jetzt dem einen oder anderen Blauwähler enttäuschen wird) wollen (welche etwas ganz anderes ist was Verein vorgeschlagen hätte) und die Wissen was sie wollen, ganz ohne einen bösen Verführer. Darum haben die auch beschlossen was sie wollen und nicht was der Verein vorgeschlagen hat.
ich nehme an du kennst meine meinung zu dem themaeXistenZ hat geschrieben:...
Die Bundesregierung beschließt etwas ganz anderes als der Verein gefordert hat und nicht die Bundesregierung ist der klare schuldige sondern der böse, böse Verein der die arme, arme Bundesregierung dazu verführt hat.
....
Kennst du überhaupt den Vorschlag der Verein?The_Governor hat geschrieben:Wir können sogar noch froh sein, dass die Regierung die Verein-Forderungen eben nicht vollumfänglich umgesetzt hat. Die wären sogar noch weiter gegangen als das was wir jetzt haben, mit Ausnahme der 100 Mitglieder und woher das kommt wissen wir noch nicht. Könnte eine willkürlich festgelegte Zahl sein, weil sie auch beim NGO-Vorschlag auftaucht aber wer weiß das schon so genau...
Es klingt dermaßen absurd und man könnte meinen das kommt aus einem schlechten Roman, aber anscheinend hat sich auf Seiten der Regierung sogar jemand gedacht, dass das zu weit geht, was diese IV da vorschlägt, ansonsten hätten wir 6 Bewerbe statt 3 und einen erweiterten WFS. Anscheinend hielt das keiner für notwendig, außer der IV, denn sonst hätten wir das jetzt.
Eine Mitgliedszahl von mind. 100 findet man jetzt auch Umweltverträglichkeitsprüfungen. Unsere Regierung steht offensichtlich auf solche 100er Beschränkungen bei Vereinen.Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schießsportvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.
Du hast aber in den Erläuterungen schon gelesen, dass die regelmäßige Ausübung nicht regelmäßig kontrolliert wird, sondern nur einmal, nämlich bei der Antragstellung?eXistenZ hat geschrieben:
Die Regierung hat etwas offensichtlich ganz anderes und etwas viel aufwändigeres beschlossen. Regelmäßig wurde vorgeschrieben und definiert
Den kenne ich sehr gut, er hat bei mir den Wendepunkt vom Fanboy und werbenden Mitglied zum Kritiker eingeleitet und mich bereits am ersten Tag zu einer kritischen Nachfrage beim Verein veranlasst. Ich musste ihn sogar mehrfach lesen, weil ich nicht glauben konnte, was da steht. Offensichtlich war ich bei weitem nicht der einzige, denn wenige Tage später kam eine überhastete "Klarstellung" an alle Mitglieder.eXistenZ hat geschrieben: Kennst du überhaupt den Vorschlag der Verein?
Welcher einmalige Nachweis muss man denn bei der Jagd erbringen? Die Jagdprüfung? Analog dazu gibt es den Waffenführerschein (nein, nicht den erweiterten um geplante 200€). Die EU-Richtlinie schreibt eine Vereinsmitgliedschaft vor, aber keinerlei Bewerbe. Wie ich schon oft geschrieben habe, wäre die Minimallösung Vereinsmigliedschaft und der 5-jährige Trainingsnachweis, den wir bereits zur Verlängerung der WBK haben.eXistenZ hat geschrieben: Ich sehe die Idee vom Verein vom jagdlichen Bereich inspiriert und genau wie dort geht es um einen EINMALIGEN Nachweis.
Die 6 Ergebnislisten und der erweiterte WS sind einmal zu erbringen.
Wenn es die MFD oder Bajonettwarzen weiterhin bleiben (weil nicht ausdrücklich im KMG ausgenommen, so wie von den SV gefordert) dann bleibt die Frage offen. Ich lege da momentan meine Hand nicht ins Feuer. Die werden schon Gründe haben genau diese Punkte unter die Ausnahmebestimmungen schreiben zu wollen, also welche Dinge kraft Gesetz ausdrücklich NICHT Kriegsmaterial sind. Zumindest fällt mir keine andere Erklärung für diese doch sehr ausführlich begründete Forderung ein. Die gehen dabei sogar auf die technischen Spezifika von Mündungsfeuerdämpfern im Vergleich zu Schalldämpfern und Mündungsbremsen ein.Yukon hat geschrieben:Stimmt schon, vielleicht wissen die Sachverständigen etwas, von dem wir keine Ahnung haben.Maddin hat geschrieben:Ich kann freilich nicht sagen wie es kommt. Was aber wenn KM-Teile auf Kat. B Waffe die Waffen eben nicht zu B machen ? Und die Gerichtssachverständigen genau solche Situationen mit ihren "Forderungen" vermeiden wollen ?
Vielleicht wissen die aufgrund ihrer Fachnähe und Praxis mehr als wir, wo wir uns hier doch nur auf bloße §§ klammern. Vielleicht haben die auch schon mehr internas und kennen die zukünftigen Probleme...
Dass jedoch ein Bajonett, eine Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer aus einem halbautomatischen Gewehr Kriegsmaterial machen, sehe ich nicht, denn dann müsste zwangsweise das Bajonett, die Bajonettwarze oder der Mündungsfeuerdämpfer im §1 der Kriegsmaterialverordnung vermerkt sein, was aber nicht der Fall ist. Daraus kann ich nur schließen, dass grundsätzlich weder Bajonett, Bajonettwarze oder Mündungsfeuerdämpfer eine Kriegsmaterialeigenschaft im Sinne der Kriegsmaterialverordnung zukommt.
Und ab 1.Jänner (wenn es bei diesem Termin bleibt) kommt die Kriegsmaterialverordnung (im Gegensatz zum Kriegsmaterialgesetz) für halbautomatische Gewehre gar nicht mehr zur Anwendung, wurscht was da drin steht.
Dass wir heute den ganzen Schmarrn mit Austria-Version, abgeschliffenen Warzen, etc. zu tun haben, ist meines Erachtens der bislang fehlenden gesetzlichen Abgrenzung Sport-/Jagdwaffe - Kriegsmaterial geschuldet, was dazu geführt hat, dass diese Abgrenzungsmerkmale im Zuge der Einstufungen durch das BMLVS "erfunden" wurden.
Davon mag man träumen können, aber so eine Minimallösung spielt es in Österreich einfach nicht. Das ist wäre total untypisch für Österreich und ich würde das als realitätsfremde Träumerei bezeichnen.The_Governor hat geschrieben:Welcher einmalige Nachweis muss man denn bei der Jagd erbringen? Die Jagdprüfung? Analog dazu gibt es den Waffenführerschein (nein, nicht den erweiterten um geplante 200€). Die EU-Richtlinie schreibt eine Vereinsmitgliedschaft vor, aber keinerlei Bewerbe. Wie ich schon oft geschrieben habe, wäre die Minimallösung Vereinsmigliedschaft und der 5-jährige Trainingsnachweis, den wir bereits zur Verlängerung der WBK haben.
Selbst wenn das so sein sollte, der Meinung bin ich zwar nicht, denn die Überreste dieser unterwürfigen Vorschläge sind in dem Entwurf immernoch herauszulesen, ist schon alleine das Vorgehen der IV zu kritisieren, solche Vorschläge überhaupt erst zu machen und das ohne große Not in einer ersten Stellungnahme. Wie ein kleines Kind, das einen dreiseitigen Wunschzettel ans Christkind schreibt und der Mama verspricht, dass es das restliche Jahr über brav ist und fleißig lernt. Die NRA würde man berechtigterweise dafür in der Luft zerreißen und weder von der GRA, noch von Frau Triebel , FU oder Verband hätte ich auch nur annähernd jemals das Vorschlagen selbstauferlegter Verschärfungen vernommen.eXistenZ hat geschrieben:Davon mag man träumen können, aber so eine Minimallösung spielt es in Österreich einfach nicht. Das ist wäre total untypisch für Österreich und ich würde das als realitätsfremde Träumerei bezeichnen.The_Governor hat geschrieben:Welcher einmalige Nachweis muss man denn bei der Jagd erbringen? Die Jagdprüfung? Analog dazu gibt es den Waffenführerschein (nein, nicht den erweiterten um geplante 200€). Die EU-Richtlinie schreibt eine Vereinsmitgliedschaft vor, aber keinerlei Bewerbe. Wie ich schon oft geschrieben habe, wäre die Minimallösung Vereinsmigliedschaft und der 5-jährige Trainingsnachweis, den wir bereits zur Verlängerung der WBK haben.
Wenn du 1x in deinem Leben ein Wild schießen willst musst du dafür eine Jagdprüfung inkl. Prüfung mit der Flinte ablegen. DAS ist Österreich. Und was die Regierung bez. Sportschütze beschlossen hat klingt ebenfalls nach typisch österreichisch.
Glaubt jemand allen ernstes das die ÖVP der große Freund des Schießsports ist?
Ich glaube das nicht und ich denke der Gesetzesentwurf der Regierung gibt mir recht.
Der Schuldige dafür ist klar in der Regierung auszumachen und ein Sündenbock ist nicht notwendig.
Die Herren Sachverständigen sind meiner Meinjng nach falsch abgebogen.Maddin hat geschrieben: Warum sollten die das machen ? Damit der In- und Export solcher Waffen leichter möglich ist ? Keine Ahnung...
Wie schon mal geschrieben, empfinde ich das schon als Kniefall vor der österreichischen "Qualifikations-Diplom-Sucht"The_Governor hat geschrieben:Selbst wenn das so sein sollte, der Meinung bin ich zwar nicht, denn die Überreste dieser unterwürfigen Vorschläge sind in dem Entwurf immernoch herauszulesen, ist schon alleine das Vorgehen der IV zu kritisieren, solche Vorschläge überhaupt erst zu machen und das ohne große Not in einer ersten Stellungnahme.
Nochmal, die Vorschläge sind nicht teilweise sondern gar nicht umgesetzt worden. Einfach etwas aus dem Kontext zu reißen ist nicht richtig.The_Governor hat geschrieben: Wieso redest du ständig von Sündenbock oder umgekehrt gefragt, was hat der Verein deiner Meinung nach für dich erreicht? Es kann nicht sein, dass man als Mitglied einer IV froh sein muss, dass deren Vorschläge von der Regierung nicht (erweiterter WFS) oder nur teilweise (3 statt 6 Bewerbe) umgesetzt wurden, denn genauso ging und geht es mir.
Abgesehen von deiner Signatur sind wir gar nicht mehr soweit auseinander. Über den gescheiterten Versuch und dass man als 1000-Mitglieder-IV keine großen Erleichterungen heraushandeln kann, sind wir uns einig. Nur wenn jene IV 6 Bewerbe vorschlägt und dann 3 im Entwurf der Regierung stehen, ist das für mich nicht mehr aus dem Kontext gerissen sondern stellt einen eindeutigen Zusammenhang dar. Aber gut, das ist nun sowieso schon zu spät.eXistenZ hat geschrieben:Wie schon mal geschrieben, empfinde ich das schon als Kniefall vor der österreichischen "Qualifikations-Diplom-Sucht"The_Governor hat geschrieben:Selbst wenn das so sein sollte, der Meinung bin ich zwar nicht, denn die Überreste dieser unterwürfigen Vorschläge sind in dem Entwurf immernoch herauszulesen, ist schon alleine das Vorgehen der IV zu kritisieren, solche Vorschläge überhaupt erst zu machen und das ohne große Not in einer ersten Stellungnahme.
Es war meines Erachtens der gescheiterte Versuch regelmäßige Vorschreibungen zu verhindern und hier (wie im jagdlichen Bereich
auch) das mit einmal abhaken zu können. Der Verein hat auch zB. angeboten diese 6 Bewerbe an einem Tag absolvieren zu können und dieses Paket von Praxis und Theorie war halt angedacht um wenigstens eine Andeutung der Qualifikation zu sein ohne gleich den Aufwand des Vorbilds Jagdprüfung darzustellen.
Nochmal, die Vorschläge sind nicht teilweise sondern gar nicht umgesetzt worden. Einfach etwas aus dem Kontext zu reißen ist nicht richtig.The_Governor hat geschrieben: Wieso redest du ständig von Sündenbock oder umgekehrt gefragt, was hat der Verein deiner Meinung nach für dich erreicht? Es kann nicht sein, dass man als Mitglied einer IV froh sein muss, dass deren Vorschläge von der Regierung nicht (erweiterter WFS) oder nur teilweise (3 statt 6 Bewerbe) umgesetzt wurden, denn genauso ging und geht es mir.
Für mich erreicht? Ich denke hier bin ich zu realistisch um mir von irgendeiner IV (egal welche) mit ein paar Tausend Mitgliedern einreden zulassen das die das Gesetz tatsächlich beeinflusst haben.
Eine IV mit ein paar Tausend Mitglieder ist für die österreichischen Bundesregierung einfach unbedeutend. (wenn es nicht gerade ein Milliardärsclub ist)
Wobei die KM VO ansich eigentlich gar nicht so sehr das Problem ist. Das Problem waren immer nur die undurchsichtigen und willkürlichen Einstufungsverfahren vom BMLV. Denn auch wenn es auf KM begründet war, die Außnahme von Jagd- und Sportwaffen war ja schon immer da. Mit einer waffenfreundlicheren Auslegung hätten wir die aktuellen Probleme gar nie gehabt.John Connor hat geschrieben:Die Herren Sachverständigen sind meiner Meinjng nach falsch abgebogen.Maddin hat geschrieben: Warum sollten die das machen ? Damit der In- und Export solcher Waffen leichter möglich ist ? Keine Ahnung...
Wie gesagt, im Waffenrecht sind halbautomatische
Langwaffen kein Kriegsmaterial mehr. Darum braucht man im WaffG auch keine Abgrenzung mehr von Sport und Jagdgewehren.
Im Kriegsmaterialrecht, genauer gesagt und er Verordnung, ist diese Abgrenzung noch notwendig. Da braucht man aber keine gesetzliche Änderung, und schon gar nicht im WaffG, sondern es müsste die Kriegsmaterialverordnung geändert werden.
Das ist aber gar net so einfach.
Während andere Verordnungen einfach von der Behörde, zB dem Bundesminister, geändert werden können, braucht’s bei der Kriegsmaterialverordnung die Zustimmung der gesamten Bundesregierung im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates