Jetzt meine Fragen: Gibt es einen solchen österreichischen Verband der das bestätigt? Muss dieser Verband das bei jedem individuellen Antrag eines Schützen bestätigen, oder reicht eine "Generalbestätigung" gegenüber der Behörde / dem Gesetzgeber?"Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist."
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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .357 Magnum
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
§11b Abs4 lautet:
Oliver Janich: Sicher ohne Staat
https://www.amazon.de/Sicher-ohne-Staat ... 197340124X
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
1. Werter Sauer 202!Sauer202 hat geschrieben:k20D, begründe bitte wo da die Vorstufe zur Entwaffnung sein soll. Bei Langwaffen C hat sich nichts geändert. D wird zu C und ist jetzt auch zum Registrieren, in Wirklichkeit auch kein Problem. Faustfeuerwaffen und HA hat sich auch nichts geändert, nur der Zugang zur WBK (Jagd als Rechtfertigung) hat sich erleichtert. Nru bekommt man jetzt nach 5 Jahren auch 5 Plätze auf der WBK, vorher musste man sich dafür rechtfertigen. Nur bei jetzt gibt es eine Einschränkung bei den Magazinen, wobei auch sich bei Altbestand nichts ändert.
Jetzt wurde auch mal festgelegt was ein Sportschütze ist, aus meiner Sicht eine Verbesserung.
Ich bin mehr als zufrieden mit dem Entwurf, für mich persönlich gibt es erhebliche Erleichterungen!
Ich setze mich gerne mit Ihren Fragen und Argumenten auseinander, da ich Meinungsverschiedenheiten in der Demokratie schätze. Eingangs möchte ich Sie aber um Verständnis bitten, im Umgang mit meiner Person das "DU" zu unterlassen.
Also:
JedeRegistrierung hat einen tieferen Sinn. Warum sollte der Gesetzgeber eine Registrierung sonst durchführen? Im Bedarfsfall soll so effizient als möglich auf unsere Waffen zugegriffen werden können! Dass Sie "In Wirklichkeit" (wie auch sonst) kein Problem damit haben, ist Ihre pers. Meinung, welche sich aber nicht mit der Meinung anderer Betroffener decken muss.
Zu den FFW und Halbautomaten:
Die Einschränkungen bei den Magazinen, welche Sie verharmlosend als "nur" bezeichnen, zwingt die Besitzer derselben zumindest zur Meldung, bzw. zur Bewilligung. (§58, Z 13) Meine Meinung dazu: Siehe vorheriger Absatz.
Zu den Sportschützen:
Die "Verbesserung" bedeutet für Mitglieder in Vereinen unter 100 Mitglieder erhebliche Probleme. Sollten deren Vereine es nicht schaffen die genannten Anforderungen zu erfüllen, wie werden diese Sportschützen in Zukunft die gesetzl. Anforderungen erfüllen? Und wenn es dem genannten Personenkreis nicht gelingt, diese Anforderungen zu erfüllen, was geschieht dann mit deren Waffen?
Zustimmen werde ich Ihnen dahin gehend:
Die Jagd als Rechtfertigung für die WBK (Sollte jemand aus diesem Titel eine WBK erhalten haben, wird sich übrigens zeigen, was passiert, wenn diese Person die Jagd nicht mehr ausübt)
Erweiterung der WBK nach 5 Jahren auf 5 Plätze ohne Begründung: Wenn das so funktioniert, Bravo! Sie gestatten mir, dass ich Zweifel anmelde?
K20d
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ganz ehrlich mein Freund, du bist komplett am Holzweg.LordHelmchen hat geschrieben:^^ Danke Eichhörnchen!
"Ein weiterer Grund"
Tja und gerade hier im Forum gibt's ja massenhaft Leute die es gut und toll finden das der BMI einer bestimmen Partei angehört..........weil "jetzt geht halt was"....
Wehret den Anfängen! Sag ich nur..........
Hast du nur den Hauch einer Ahnung, was wir jetzt am Tisch liegen hätten, wenn das BMI in ÖVP oder SPÖ Hand wäre?
Noch einmal für dich zum mitschreiben: Der Entwurf der FPÖ war SEHR liberal gestaltet, es war die Kanzlerpartei die den jetzigen Entwurf mit den zusätzlichen bürokratischen Hürden zu verantworten hat und du kannst es den Freiheitlichen danken, dass es nicht noch schlimmer kam, da sie sich beim 12 Stunden Tag querlegten und einen Kleinkrieg hinterm Vorhang anzettelten, um doch noch einen Kompromiss zu erlangen.
Und glaube mir, ich weiss das aus ERSTER Hand.
@Eichhörnchen: Zu glauben, dass es einen gewissen Grund hätte, warum man nur Militärpolizisten, Polizisten und Justizwache den WP erlaubt, ist schon sehr an den Haaren herbei gezogen, um es mal freundlich zu sagen.
Man mag es kaum glauben, aber die Salami hat ein oder zwei Scheibchen diesbezüglich dazubekommen und man sollte sich vor Augen halten, dass es eventuell auch mal in die andere Richtung diesbezüglich gehen könnte.
Die F wollte noch mehr LWBs den Zugang zum WP erlauben, die ÖVP hat sofort abgewunken und es nur denen erlaubt, die sie mit 'Antiterror' - Rechtfertigung vor den Medien durchbringen, ohne gelyncht zu werden, was der F wiederum scheissegal gewesen wäre, denn die können derzeit in den Augen der Medien und einem Teil der Bürger ohnehin absolut nichts richtig machen, gell.
A bisserl nachdenken und REAL-Politikverständnis schadet nicht.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Und was hätte das dann an der Position der FPÖ verbessert?Musashi hat geschrieben:und warten bis der Mahnbrief der EU kommt
Glaubst Du ernsthaft, dass die ÖVP dann gesagt hätte, ok wir akzeptieren das Waffenlicht, die begründungslose Erweiterung nach 5 Jahren auf 5 Plätze (eine enorme Erleichterung für Hobbyschützen), die Erweiterung für normale Schützen in einfachen Vereinen nach §23/2b neu, die Aufhebung des Kriegsmaterialbegriffs im WaffG (viel mehr und günstigere HA in Zukunft) usw.
Glaubst Du, wenn ein Vertragsverletzungsverfahren angedroht wird - und das wird dann dem BMI zugerechnet - dass dann die ÖVP sagt, jetzt hamma plötzlich keine Angst mehr als WN dazustehen? Wir verzichten auf die 100 im Schießsportverein. Glaubst Du das echt? Was wäre dann genau besser? Wer hat denn die letzten Jahre den BMI gestellt? Is da was besser geworden. Nein, eben!
Wie hättest Du das dann genau gemacht?
Ich glaub, wir können über das was die FPÖ für uns durchgebracht hat echt glücklich sein. In manchen Bereichen ist’s ein echter Fortschritt, in manchen zumindest ein erster Schritt (WBK) und was die Vereinsgschicht für die großen Mags betrifft (was anderes betrifft es nicht) die Koalitionsverhandlungen kommen ja vielleicht auch wieder. Da werden die schon was zum Abtauschen finden. Die Verbesserungen nimmt uns dafür keiner mehr weg!
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
- burggraben
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Die FPÖ hat wenn das Gesetz durch ist nochmal Gelegenheit zu zeigen wie sie zum Legalwaffenbesitz steht. Sie könnte - ganz ohne Koalitionspartner - eine neue Durchführungsverordnung erlassen. Natürlich nur auf Basis der Gesetze, aber das gäbs schon ein oder zwei Dinge die man verbessern könnte. zb §6Mjoelnir hat geschrieben: Hast du nur den Hauch einer Ahnung, was wir jetzt am Tisch liegen hätten, wenn das BMI in ÖVP oder SPÖ Hand wäre?
Noch einmal für dich zum mitschreiben: Der Entwurf der FPÖ war SEHR liberal gestaltet, es war die Kanzlerpartei die den jetzigen Entwurf mit den zusätzlichen bürokratischen Hürden zu verantworten hat und du kannst es den Freiheitlichen danken, dass es nicht noch schlimmer kam, da sie sich beim 12 Stunden Tag querlegten und einen Kleinkrieg hinterm Vorhang anzettelten, um doch noch einen Kompromiss zu erlangen.
Und glaube mir, ich weiss das aus ERSTER Hand.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Das Waffenregister kam schon in der Weimarer Republik. Und bis heute gibts in Deutschland eine Meinung, die negative Einstellung zum Schusswaffenbesitz resultierte aus den verlorenen beiden Weltkriegen. Obwohl bis in die 70er Jahre ein ähnlich liberales Waffenrecht wie in Österreich vor 1996 bestanden hat.McMonkey hat geschrieben:Schlecht ausgedrückt von mir!Eichhörnchen hat geschrieben:Ich weiß ehrlich gesagt nicht genau wie Sie das meinen, aber nur zur Klarstellung: Vor 1933 hat es bereits ein Waffenregister dezentraler Art bei den Behörden gegeben. Genau dessen hat man sich bemächtigt als man an die Macht kam, um eine Bevölkerungsgruppe anschließend zu entwaffnen. (Literaturempfehlung: "Gun control in the Third Reich")McMonkey hat geschrieben:Das Waffenregister,... auch wenn geschichtlich nicht ganz korrekt (in der Zeit vor 45), ist dies zumindest ein Alarmzeichen.
Ich habe mich auf die „umstrittene Aussage“ des Herrn H. aus dem Jahr 1935 bezogen:
„Dieses Jahr wird in die Geschichte eingehen. Zum ersten Mal hat eine zivilisierte Nation ein vollständiges Waffenregister. Unsere Straßen werden dadurch sicherer, unsere Polizei effizienter und die ganze Welt wird in der Zukunft unserem Beispiel folgen!“
Wenn auch diese Aussage historisch nicht eindeutig belegt ist, gebe ich dir Ihnen selbstverständlich Recht, dass es es ein dezentrales Waffenregister bereits gegeben hat.
Über Amerika, die sich mit Waffen ihre eigene Unabhängigkeit und Freiheit erkämpft haben, genauso wie zahlreiche Widerstandskämpfer und Soldaten im Zweiten Weltkrieg redet aber keiner...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Der Herr Vizekanzler weiss das.Musashi hat geschrieben:Kleiner Tipp an deine Erste Hand: man kann auch einfach aufstehen - und warten bis der Mahnbrief der EU kommt.
Leider hat er nicht die Befugnis wie die Tschechen abzuwarten und gegenzuklagen.
Abwarten, wie das Gestez nun kommt und was der Innenminister eventuell dazu erlässt - ganz ohne Koalitionspartner.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Von wem käme eine solche Befugnis?? Die muss man sich wohl selbst geben.
Wie gesagt, wenn die ÖVP eines kann, dann pokern. Bisher wollte eben noch niemand sehen...
Wie gesagt, wenn die ÖVP eines kann, dann pokern. Bisher wollte eben noch niemand sehen...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
das hat mit "Eier" zu tun und nicht mit Befugnis, sorry für die EierMjoelnir hat geschrieben:Der Herr Vizekanzler weiss das.Musashi hat geschrieben:Kleiner Tipp an deine Erste Hand: man kann auch einfach aufstehen - und warten bis der Mahnbrief der EU kommt.
Leider hat er nicht die Befugnis wie die Tschechen abzuwarten und gegenzuklagen.
Abwarten, wie das Gestez nun kommt und was der Innenminister eventuell dazu erlässt - ganz ohne Koalitionspartner.

.22 LR
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
9mm Para
.45 ACP
.223 Rem
.308 Win
cal.12
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Gegen die EU klagen kannst da wohl nur als Republik, ich habe keine Ahnung ob das Innenministerium wegen Einmischung von aussen in die inneren Angelegenheiten klagen könnte.Musashi hat geschrieben:Von wem käme eine solche Befugnis?
Aber da endet meine Weisheit auch schon.
Das Problem ist auch die Ratspräsidentschaft, da will man wohl nicht unangenehm auffallen, denn bei allem medialen Gezeter und der populistischen Keule bei dem offenbar einzigen Thema derzeit bleibt der neue Messias nach wie vor ein EU-Zögling. Seine Partei sitzt im selben Bündnis mit der CDU/CSU, dessen Chefin vor 2 Tagen am Bundestag bei der Regierungserklärung offen einer gewissen Partei mit dem Entzug der Parteienförderung in Brüssel gedroht hat, wenn sie sich nicht an die demokratischen Spielregeln halten.
Von der Kanzlerpartei darf man sich keine ernsthaften realen Ergebnisse erwarten, weder in der einen, noch in der anderen Sache - also wird niemand gegen die EU klagen, oder wegen dem WaffG einen Koalitionsbruch riskieren, weil die Macht immer noch am süssesten schmeckt.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
So etwas würde vorher einmal vom möglichen Kläger medial ausgekotzt, um die Reaktion abzuchecken.schurl45 hat geschrieben:das hat mit "Eier" zu tun und nicht mit Befugnis, sorry für die Eier
Bei dem Thema kannst sicher sein, dass der Kanzler dann doch noch mal was sagt bzw. vom Karas, Oettinger sowie dem Ischiaskranken und der Tante Angela herself medial sofort eine über die Rübe bekommt.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Da die Richtlinie eigentlich gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, könnte man sehr wohl klagen, Bzw. es darauf ankommen lassen.
Aber wie schon oben erwähnt wurde, wollen wir ja Musterschüler sein
Aber wie schon oben erwähnt wurde, wollen wir ja Musterschüler sein
- Black Rifles Matter -
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Tja, deine Meinung, so wie die des Posters auf den du direkt geantwortet hast.k20D hat geschrieben:
JedeRegistrierung hat einen tieferen Sinn. Warum sollte der Gesetzgeber eine Registrierung sonst durchführen? Im Bedarfsfall soll so effizient als möglich auf unsere Waffen zugegriffen werden können! Dass Sie "In Wirklichkeit" (wie auch sonst) kein Problem damit haben, ist Ihre pers. Meinung, welche sich aber nicht mit der Meinung anderer Betroffener decken muss.
Zu den FFW und Halbautomaten:
Die Einschränkungen bei den Magazinen, welche Sie verharmlosend als "nur" bezeichnen, zwingt die Besitzer derselben zumindest zur Meldung, bzw. zur Bewilligung. (§58, Z 13) Meine Meinung dazu: Siehe vorheriger Absatz.
Zu den Sportschützen:
Die "Verbesserung" bedeutet für Mitglieder in Vereinen unter 100 Mitglieder erhebliche Probleme. Sollten deren Vereine es nicht schaffen die genannten Anforderungen zu erfüllen, wie werden diese Sportschützen in Zukunft die gesetzl. Anforderungen erfüllen? Und wenn es dem genannten Personenkreis nicht gelingt, diese Anforderungen zu erfüllen, was geschieht dann mit deren Waffen?
Zustimmen werde ich Ihnen dahin gehend:
Die Jagd als Rechtfertigung für die WBK (Sollte jemand aus diesem Titel eine WBK erhalten haben, wird sich übrigens zeigen, was passiert, wenn diese Person die Jagd nicht mehr ausübt)
Erweiterung der WBK nach 5 Jahren auf 5 Plätze ohne Begründung: Wenn das so funktioniert, Bravo! Sie gestatten mir, dass ich Zweifel anmelde?
K20d
Sehr vioele Schützen sehen in der aktuellen Änderung auch erhelbliche Vorteile.
Was an der Definition der Sportschützen so dramatisch sein soll...ich verstehs nicht. Dann ist man eben kein Sportschütze mehr...was änderts? Altbestand anyone?
Wir reden hier komplett von ungelegten Eiern und es werden hier nur wieder mal Horrogeschichten erfunden.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ja, man hätte klagen können, aber laut Art.263 AEUV ist da eine Frist von zwei Monaten einzuhalten und ich gehe davon aus, dass die bereits im Frühsommer 2017 vorbei war.Bdave hat geschrieben:Da die Richtlinie eigentlich gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, könnte man sehr wohl klagen, Bzw. es darauf ankommen lassen.
Aber wie schon oben erwähnt wurde, wollen wir ja Musterschüler sein
Aber das wäre bei der politischen Konstellation im vergangenen Jahr unvorstellbar gewesen, wo sich der Weidenholzer so gefreut hat, dass endlich "Zivilmarkt-Kriegswaffen" verboten werden

Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod