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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ich warte nun schon seit 10 Uhr auf die Veröffentlichung meines Kommentars. Bestätigung wurde erhalten und bestätigt. Hatte unerwartet Zeit, also gibt es ein Kommentar 

From My Cold, Dead Hands
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
12 monate vereinsmitgliedschaftraptor hat geschrieben:Ähm, die Frage war, ob für die EU die reine Vereinsmitgliedschaft (ohne Mindestbewerbsanzahl, -trainingsstundenanzahl, Vereins-100erter) gereicht hätte.
regelmaessiges schiessen von wettbewerben ODER training fuer solche bewerbe
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?

Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.


Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.Maddin hat geschrieben:Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
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wann tritt das halbautomatending in kraft?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.gewo hat geschrieben:jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
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wann tritt das halbautomatending in kraft?
Oder? §62 Abs 21.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.jagawirth hat geschrieben:In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.Maddin hat geschrieben:Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
naaajagawirth hat geschrieben:Mit 14.12.2019 werden HA mit größeren Magazinen verbotene Waffen.gewo hat geschrieben:jagawirth hat geschrieben:Ist schon jemanden aufgefallen, dass der § 17 Abs. 1 Z 6 bis 11, also die ganze Thematik rund um verbotene Waffen, Magazine erst mit 14.12.2019 in Kraft tritt und dann immer noch 2 Jahre Zeit bleiben für die Meldung?![]()
Bis zum 14.12.2019 ist also noch Zeit künftige Kat. A Waffen zu erwerben.
wann tritt das halbautomatending in kraft?
Oder? §62 Abs 21.
die definitionsgeschichte
der untergang der austria versionen mein ich
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.Maddin hat geschrieben:Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.jagawirth hat geschrieben:In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.Maddin hat geschrieben:
Gab es ja bei der Meldepflicht von Kat C und D damals auch. Waren damals wenn ich mich richtig erinnere glaube ich auch 2 Jahre.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ja, aber jetzt ist es dann eben nur mehr fast ein Jahr. 1.1.2019 - 14.12.2019jagawirth hat geschrieben:In den 2 Jahren kannst Du nur mehr schon besessene melden. Erwerben kannst die Waffen, die dann Kat. A sind nicht mehr.Maddin hat geschrieben:Ich weiß schon. Aber damals als das Gesetz in Kraft trat konnte man auch noch Kat. D ohne Registrierung erwerben. Ist in diesem Fall also offenbar genauso.jagawirth hat geschrieben: In erster Linie ist wohl das Datum 14.12.2019 interessant. Weniger die 2 Jahre.
Zwar nicht mehr die zwei Jahre von damals, aber immerhin !
- vulgogurktaler
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: So 30. Sep 2012, 11:33
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...
Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
Ein Krimineller kommt immer an die HiCaps ran...
Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?
Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
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Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?
The cake is a lie...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Hat wenig Sinn, weil EU Vorgabe...vulgogurktaler hat geschrieben:Jetzt muss ich auch mal wieder etwas schreiben...
Bisher geht so gut wie niemand auf den nicht vorhandenen Sicherheitsgewinn ein?
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Sollte man eurer Meinung nach gar nicht darauf eingehen?