Jo_Kux hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:1. Waffenrechtliches Dokument vorhanden und sowohl dieses als auch die Mags behalten wollen = Ausnahmegenehmigung notwendig.
2. Mags ohne Ausnahmegenehmigung behalten und dafür waffenrechtliches Dokument abgeben.
3. Kein waffenrechtliches Dokument vorhanden = Mags einfach so (ohne eine Genehmigung) behalten
Perfekt, dann gehören alle meine Mags meiner Frau, die hat keine WKB und aus die Maus.
Bissi weiter denken Jo_Kuxi ,wenns Genemigungspflichtig sind darf deine Frau sie auch nicht besitzen ohne Genehmigung sinds doch Kat A oder