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Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpflicht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpflicht
Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.
Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.
Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.
Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Ich denke das Waffenverbot wird fallen.
Warum? Naja, wegen der Verfassung halt, Stichwort Artikel 7 BVG - Gleichbehandlungsgebot.
Wenn die Wehrpflicht weg ist, gibts entweder Zivildienst für alle (auch für Frauen!!) oder für niemanden mehr. Wenns anders kommt bin ich sicher nicht der einzige der den Verfassungsgerichtshof belästigen wird
Daraus folgt klarerweise, dass etweder niemand mehr ein Waffenverbot bekommt oder aber alle (wäre echt irre, ist aber eh sehr unwahrscheinlich).
Die bestehenden Waffenverbote werden vermutlich nicht aufgehoben sondern laufen dann halt sukzessive ab. Also der Zivi-"Altbestand" wird vermutlich keine Vorteile aus der Abschaffung der Wehrpflicht ziehen, in Zukunft ist aber Jagdschein & Zivildienst kein Problem mehr.
Warum? Naja, wegen der Verfassung halt, Stichwort Artikel 7 BVG - Gleichbehandlungsgebot.
Wenn die Wehrpflicht weg ist, gibts entweder Zivildienst für alle (auch für Frauen!!) oder für niemanden mehr. Wenns anders kommt bin ich sicher nicht der einzige der den Verfassungsgerichtshof belästigen wird
Daraus folgt klarerweise, dass etweder niemand mehr ein Waffenverbot bekommt oder aber alle (wäre echt irre, ist aber eh sehr unwahrscheinlich).
Die bestehenden Waffenverbote werden vermutlich nicht aufgehoben sondern laufen dann halt sukzessive ab. Also der Zivi-"Altbestand" wird vermutlich keine Vorteile aus der Abschaffung der Wehrpflicht ziehen, in Zukunft ist aber Jagdschein & Zivildienst kein Problem mehr.
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
thisdan hat geschrieben:... Also der Zivi-"Altbestand" wird vermutlich keine Vorteile aus der Abschaffung der Wehrpflicht ziehen...
hi
das glaube ich nicht
spaetestens wenn der erste zivi (nue) einen antrag auf WBK stellt und die WBK bekommt ist das erst recht wieder ein gleichbehandlungsverbot
wenn es die politik aber auf die spitze treiben will dann musst du wirklich auf den anlassfall warten um klagen zu koennen
also ein zivi (neu) muss dann mit 21jahren (also fruehestens 5 jahre nach seiner stellung) die WBK beantragen und auch bekommen
udn ab dann verfahren beim verfassungsgerichtshof ..
dauert ah a paar tage ..
;-(
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Es wird keine Zivi(neu) geben meiner bescheidenen Meinung nach.
Das wird dann ganz anders heißen und von da weg keine Gleichbahandlungssache sein. Ich kann mir einfach keine Liberalisierung in AT vorstellen. Nennt mich da paranoid wenn ihr wollt.
Das wird dann ganz anders heißen und von da weg keine Gleichbahandlungssache sein. Ich kann mir einfach keine Liberalisierung in AT vorstellen. Nennt mich da paranoid wenn ihr wollt.
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
@ trisdan,
nein, ich nenne das sicher nicht paranoid!
Ich glaube eher, es kommt noch schlimmer.
LG Steelman
nein, ich nenne das sicher nicht paranoid!
Ich glaube eher, es kommt noch schlimmer.
LG Steelman
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Nichts wird sich ändern
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Steelman hat geschrieben:@ trisdan,
nein, ich nenne das sicher nicht paranoid!
Ich glaube eher, es kommt noch schlimmer.
LG Steelman
ich bete das du unrecht hast
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947
Tracerammunition-bulletinboard.eu __bitte eindeutschen
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Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Lt. §5 abs.5 zdg können auch jetzt schon exzivis vor ablauf der 15 jahre zur polizei, sportschützen oder jäger werden. Die sicherheitsdirektion muss nur einen ausnahmebescheid ausstellen.
Gesetz gilt seid 1.11.2010.
Gesetz gilt seid 1.11.2010.
- Vintageologist
- Supporter .45 ACP Hydra-Shok
- Beiträge: 2845
- Registriert: So 9. Mai 2010, 16:14
- Wohnort: Wien 14
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
eXistenZ hat geschrieben:Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.
Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.
Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Das Waffenverbot für Zivis ist doch so und so ausgehebelt mit der Gesetzesnovelle, oder?
♠ This home does not call 911 'till after we have called 1911 ♠
"A Russian Mosin is more or less a spear that happens to fire bullets."
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Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
Vintageologist hat geschrieben:eXistenZ hat geschrieben:Sollte es zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen könnte dies zu einer waffenrechtlichen Konsequenz, betreffend des 15-jährigen Kat. B Waffenverbots für ehemalige Zivildiener die sich noch in der Verbotsphase befinden, führen. Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.
Aus einer liberalen waffenrechtlichen Sicht wäre die Aufhebung des Waffenverbots sehr wünschenswert.
Wird diese Schlußfolgerung (sofern es tatsächlich zu einer Abschaffung der Wehrpflicht kommen sollte) Realität werden oder wird das Waffenverbot für Ex-Zivis weiterhin Gültigkeit haben? - Was meint ihr?
Das Waffenverbot für Zivis ist doch so und so ausgehebelt mit der Gesetzesnovelle, oder?
Ja, es kommt aber drauf an welche Voraussetzungen die Behörde hat um einem Zivi eine WBK auszustellen. Alle die jetzt um die Aufhebung angesucht haben sind ja nur Versuchskarnickel
lg
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)
Re: Waffenrechtliche Konsequenzen - Abschaffung der Wehrpfli
eXistenZ hat geschrieben:Ebenfalls könnten jene Ex-Zivis die Jagdprüfung ablegen und die Jagdpraxis ausüben.
Dürfen´s das ned sowieso? Mich hat bei meiner Jagdprüfung niemand nach meinem Wehrdienst gefragt. Nur beim Antrag für die WBK.
L.G.
jeepman