Eines kaufen waere keine Option gewesen ...?Wulpe hat geschrieben:Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte
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Eines kaufen waere keine Option gewesen ...?Wulpe hat geschrieben:Aus der Praxis darf ich berichten, dass ich ein vierstelliges Fahrradschloß nach fünf Stunden offen hatte
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Man könnte den Schlüssel dann halt in so ein Schlüsselkastl stecken, allerdings reduziert das natürlich wieder die Sicherheitsstufe des Tresors gegen 0gewo hat geschrieben: Bei Schlüsselschloss hast immer das problem mit der verwahrung des Schlüssels ...
du musst das auch von der anderen seite sehensusi hat geschrieben:Daran erkennt man, wie absurd die Behörden hier handeln....
Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer istGeko91 hat geschrieben:Guten Tag,
da ich wohl in den nächsten Monaten meine erste Fausfeuerwaffe besitzen werde, mache ich mir natürlich bereits Gedanken über die Verwahrung.
Da es demnächst auch zu einer Verschärfung des Waffenrechts kommen wird (sofern ich das richtig gelesen habe), spiele ich mit dem Gedanken anstatt des Master Lock "Gun Safe" (passt da überhaupt die Shadow 2 rein?) gleich einen Zertifizierten Safe zu kaufen.
In deutschland müssen diese ja Zertifiziert sein und eine gewisse Sicherheitsklasse haben.
Möchte mir ungern in 1 Jahr einen neuen Safe kaufen müssen. Da gebe ich lieber jetzt 80euro mehr aus und hab damit mein leben lang eine Ruhe. - oder wird bzgl Verwahrung der Waffe alles unverändert bleiben?
Des Weiteren: muss ich den Safe an die Wand oder an den Holzschrank(massiv) dübeln oder reicht es, diesen einfach in meinem Zimmer stehen zu haben?
Lg
Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.FlorianW hat geschrieben: Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist
+1.Mindfreeq hat geschrieben:Auch hier wieder mit dem Hinweis auf die Forenregeln, zeig mir das bitte... im waffg oder in einem RIS Text/ OGH Urteil oder so...mich interessiert woher du das hast.FlorianW hat geschrieben: Es reicht wenn die Pistole versperrt in einem Kunststoffkoffer ist
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern
definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitteSurround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.
Einfach verstecken. Du wirst doch irgendetwas in der Wohnung haben, das keinen Einbrecher interessiert und wo man auch nicht mal eben zufällig hingreift...Reverend45 hat geschrieben:Ja die Sache mit dem Schlüssel...kenn ich. Hatte bisher meine Waffen offen in einem extra versperrten Raum gelagert, keine Probleme bei 2 Kontrollen. Jetzt hab ich durchs umbauen da keinen Platz mehr, also kommt Safe (Klasse B, 100kg...den zahst so schnell nicht aus dem Keller rauf).
Nur was ich mit dem Schlüssel mach, nix wissen...vor allem, wo ich nen schlüsseltersor herkrieg wo der lange schlüssel reinpasst.
Persönlich find ich die beste option (sofern nur kurzwaffen) was in der richtung: https://www.tresoro.at/Wertheim-Tresor- ... resor-VB25
Platz für Waffen und eventuell auch gleich Muni (dann ists nicht im weg) und wenns ist auch mal andere wertgegenstände. Just my 2 cents.
§16b WaffG: "Schusswaffen und Munition sind sicher zu verwahren."gewo hat geschrieben:definiere „mindestaanforderungen der versperrbarkeit“ bitteSurround-Zocker hat geschrieben:Die Mindestanforderung der Versperrbarkeit außer Acht gelassen, reicht für den Durchschnittsbürger wohl ein gängier Baumarktsafe.
ich kenne diese anforderung nicht