Entschuldigung, ich hab das etwas zu ungenau definiert, die BH wußte nicht daß der UHR mit 22 Zoll Lauf UND Schaft als Kat B einzustufen ist.fast12 hat geschrieben:Damit ich das richtig verstehe: Welche Chiappa hast du als Kat B eingetragen bekommen? so eine kurze wie die um die es hier geht? DAS wäre wiederum sehr interessant.karl_b hat geschrieben:Bei mir wars so dass die BH damals auch nicht wußte daß die Chiappa als Kat B einzutragen ist. Ich mußte schon drauf bestehen.
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"TERMINATOR-REPETIERER"
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Welches Kaliber war denn das?karl_b hat geschrieben:Entschuldigung, ich hab das etwas zu ungenau definiert, die BH wußte nicht daß der UHR mit 22 Zoll Lauf UND Schaft als Kat B einzustufen ist.fast12 hat geschrieben:Damit ich das richtig verstehe: Welche Chiappa hast du als Kat B eingetragen bekommen? so eine kurze wie die um die es hier geht? DAS wäre wiederum sehr interessant.karl_b hat geschrieben:Bei mir wars so dass die BH damals auch nicht wußte daß die Chiappa als Kat B einzutragen ist. Ich mußte schon drauf bestehen.
Re: "TERMINATOR-REPETIERER
12/70 und da der Wertgarner fast ein Jahr für die Beschaffung brauchte hat er sie dann meiner Frau um 800€ gegeben. Ich habe sie nur hingeschickt damit ich mich nicht mit etwaigen ungehaltenen Äußerungen unbeliebt mache. Meinen Unmut habe ich am Telephon schon kundgetan, aber dass er sie mir dann fast schenkt hätte ich nicht gedacht.
Re: "TERMINATOR-REPETIERER
Entschuldige wenn ich da so blöd dreimal nachfrage:karl_b hat geschrieben:12/70 und da der Wertgarner fast ein Jahr für die Beschaffung brauchte hat er sie dann meiner Frau um 800€ gegeben. Ich habe sie nur hingeschickt damit ich mich nicht mit etwaigen ungehaltenen Äußerungen unbeliebt mache. Meinen Unmut habe ich am Telephon schon kundgetan, aber dass er sie mir dann fast schenkt hätte ich nicht gedacht.
Hatte deine Chiappa UHR Schrotflinte jetzt eine Gesamtlänge von 22 Zoll oder war der Lauf mindestens 45 cm (~18 Zoll) lang und die Waffe insgesamt mindesten 90 cm lang?
Danke!
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Jetzt überlegst mal anders bitte,woher soll ich als nicht Gewerblicher Waffenkäufee wissen was legal ist und was nicht?nochmal wieviele Waffenbesitzer sind hier angemeldet im Forum?8000?10000? Egal sagen wir mal 70000 Waffenbesitzer kennen dieses Forum und informieren sich vorab im Internet in diversen Foren was erlaubt ist und was nicht.fast12 hat geschrieben:Wenn diese Waffe tatsächlich Kategorie A ist und du besitzt sie ohne Ausnahmegenemigung bist du bei einer Kontrolle erst mal alles los und bekommst ein vorläufiges Waffenverbot. Natürlich steht es dir dann frei Regressforderungen an den Händler zu stellen. Weiters wird der Händler auch die strafrechtlichen Konsequenzen für den Import und das "in-Verkehr-bringen" einer verbotenen Waffen zu spüren bekommen. Aber ob dir das am Ende deine WBK zurückbringt und dir den ganzen Aufwand wert ist - v.a. weil du am Ende deine Kat. A Waffe auf jeden Fall los bist - finde ich halt sehr fraglich.Perock hat geschrieben:Was ist daran lustig?haben euch die Händler das Gehirn gewaschen das ihr zuständig seit‘s um zu überprüfen ob er darf oder nicht?fast12 hat geschrieben:
![]()
Dann schlag zu und schreib uns dann wies gelaufen is
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Wenn der Händler nicht in der Lage ist die Sache vorher zu klären was er darf oder nicht,dann sollte dieser Jenige über einen Branchenwechsel nachdenken.
Aber vielleicht kann sich auch jemand definierter ausdrücken als ein paar dummen Smileys und mich eines besseren belehren ...das der Käufer verantwortlich ist ......
Alles natürlich unter der Annahme dass es sich tatsächlich um Kat. A handelt.
Was ist mit denn restlichen 300000 ?die einfach in ein Waffengeschäft gehen und eine Waffe kaufen weil sie dort zum Verkauf angeboten wird....glaubst Du wirklich das irgend ein Richter bzw der Gesetzgeber zu dir sagt “selber schuld ,hättest dich doch vorher informieren können ob die Waffen die Du ganz offiziell legal bei einen HÄNDLER gekauft hast legal ist“ sei ma ned böse aber das ist doch kompletter Irrsinn .....glaubt ihr das wirklich ?
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Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Ich bin kein Jurist, aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie's wirklich läuft wird man erst erfahren wenn/falls es einen Präzedenzfall dazu gibt...Perock hat geschrieben:Jetzt überlegst mal anders bitte,woher soll ich als nicht Gewerblicher Waffenkäufee wissen was legal ist und was nicht?nochmal wieviele Waffenbesitzer sind hier angemeldet im Forum?8000?10000? Egal sagen wir mal 70000 Waffenbesitzer kennen dieses Forum und informieren sich vorab im Internet in diversen Foren was erlaubt ist und was nicht.fast12 hat geschrieben:Wenn diese Waffe tatsächlich Kategorie A ist und du besitzt sie ohne Ausnahmegenemigung bist du bei einer Kontrolle erst mal alles los und bekommst ein vorläufiges Waffenverbot. Natürlich steht es dir dann frei Regressforderungen an den Händler zu stellen. Weiters wird der Händler auch die strafrechtlichen Konsequenzen für den Import und das "in-Verkehr-bringen" einer verbotenen Waffen zu spüren bekommen. Aber ob dir das am Ende deine WBK zurückbringt und dir den ganzen Aufwand wert ist - v.a. weil du am Ende deine Kat. A Waffe auf jeden Fall los bist - finde ich halt sehr fraglich.Perock hat geschrieben: Was ist daran lustig?haben euch die Händler das Gehirn gewaschen das ihr zuständig seit‘s um zu überprüfen ob er darf oder nicht?![]()
Wenn der Händler nicht in der Lage ist die Sache vorher zu klären was er darf oder nicht,dann sollte dieser Jenige über einen Branchenwechsel nachdenken.
Aber vielleicht kann sich auch jemand definierter ausdrücken als ein paar dummen Smileys und mich eines besseren belehren ...das der Käufer verantwortlich ist ......
Alles natürlich unter der Annahme dass es sich tatsächlich um Kat. A handelt.
Was ist mit denn restlichen 300000 ?die einfach in ein Waffengeschäft gehen und eine Waffe kaufen weil sie dort zum Verkauf angeboten wird....glaubst Du wirklich das irgend ein Richter bzw der Gesetzgeber zu dir sagt “selber schuld ,hättest dich doch vorher informieren können ob die Waffen die Du ganz offiziell legal bei einen HÄNDLER gekauft hast legal ist“ sei ma ned böse aber das ist doch kompletter Irrsinn .....glaubt ihr das wirklich ?
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Bezüglich gut ausgebildeter Waffenführerschein Besitzer :
Okay wer von euch WBK/WP Besitzer hat bei dem Pemperlkurs eine genaue Einschulung der verschiedensten KAT A Waffen bekommen bzw. hat die technischen Anforderungen mitgeteilt bekommen was und welche Waffe legal ist in Österreich ? Ah eh alle also hat der Kurs bei euch auch 4 Wochen gedauert .....ja was eh war Sarkasmus ...für alle die es ned überrissen haben.
Dann noch das liabe Beispiel mit dem Verkehrszeichen das falsch aufgestellt wurde (ja kann mann voll nachvollziehen der Vergleich)
Also Praxis Beispiel :
Es wurde in einer Straße ein Rechtsabbiegen Schild vergessen aufzustellen ,ich big aber trotzdem rechts ein und in dem Moment Springt ein Polizist auf die Straße und hält mich auf weil er mich bestrafen will wegen falschen Abbiegen.....jetzt mal ganz normal gefragt ..hab ich jetzt schuld weil ich kein Hellseher bin und nicht gewusst habe das hier eigentlich rechtsabbiegen verboten ist und der Strassenmeister vergessen hat es aufzustellen....
Ja klar hab ich als ausgebildeter Führerschein Besitzer schuld weil ich es nicht gewusst habe und die Strafe zu recht bekomme.........nicht!
Aber back to Topicooooo ganz lieb
Ich bin jetzt eurer Meinung ,ich hab als WBK Besitzer schuld wenn der Händler nicht weiß was er tut ,is eh kloar.
Passt asso?
Okay wer von euch WBK/WP Besitzer hat bei dem Pemperlkurs eine genaue Einschulung der verschiedensten KAT A Waffen bekommen bzw. hat die technischen Anforderungen mitgeteilt bekommen was und welche Waffe legal ist in Österreich ? Ah eh alle also hat der Kurs bei euch auch 4 Wochen gedauert .....ja was eh war Sarkasmus ...für alle die es ned überrissen haben.
Dann noch das liabe Beispiel mit dem Verkehrszeichen das falsch aufgestellt wurde (ja kann mann voll nachvollziehen der Vergleich)
Also Praxis Beispiel :
Es wurde in einer Straße ein Rechtsabbiegen Schild vergessen aufzustellen ,ich big aber trotzdem rechts ein und in dem Moment Springt ein Polizist auf die Straße und hält mich auf weil er mich bestrafen will wegen falschen Abbiegen.....jetzt mal ganz normal gefragt ..hab ich jetzt schuld weil ich kein Hellseher bin und nicht gewusst habe das hier eigentlich rechtsabbiegen verboten ist und der Strassenmeister vergessen hat es aufzustellen....
Ja klar hab ich als ausgebildeter Führerschein Besitzer schuld weil ich es nicht gewusst habe und die Strafe zu recht bekomme.........nicht!
Aber back to Topicooooo ganz lieb
Ich bin jetzt eurer Meinung ,ich hab als WBK Besitzer schuld wenn der Händler nicht weiß was er tut ,is eh kloar.
Passt asso?
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Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
@fast jo das zieht wennst ein Kilo Koks kaufst und ned weißt was es ist....aber nicht bei einem Gewerblichen Händler der die Pflicht hat dem Käufer nichts zu verkaufen was er nicht besitzen darf ,is ja das gleiche wie wenn er einen Nicht WBK Besitzer eine Pistole in die Hand drückt und verkauft...woher soll der jenige wissen der noch nie mit Waffen zutun hatte ob der Händler es darf oder nicht,wird er natürlich nicht machen weil er als anständiger Gewerbetreibende Waffenverkäufer wird er ihn aufklären was er zu tun hat um ein Pistole kaufen zu können.
Glaub schon das da der Gesetzgeber dem Händler in der Pflicht sieht und nicht den Käufer.....
Aber egal es werden noch warmwitzigere Theorien kommen die meine widerlegen .
Wäre ja mal super wenn ein Händler sich diesbezüglich hier meldet und nicht die unwissende Masse (jo i ah ,damit es ned wieder böse klingt
) hier Fake news verbreitet.
Glaub schon das da der Gesetzgeber dem Händler in der Pflicht sieht und nicht den Käufer.....
Aber egal es werden noch warmwitzigere Theorien kommen die meine widerlegen .
Wäre ja mal super wenn ein Händler sich diesbezüglich hier meldet und nicht die unwissende Masse (jo i ah ,damit es ned wieder böse klingt

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"TERMINATOR-REPETIERER"
wenn es doch nur irgend etwas gäbe, wo man solche sachen nachlesen kann...
halt, warte, gibts ja!! das „gute“, alte WaffG!
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
...
2. verbotene Waffen oder Munition (§ 17) unbefugt besitzt,
...
5. Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
...
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
also 1 jahr für den käufer und 2 jahre für den verkäufer.
und wie immer gilt: „unwissenheit schützt vor strafe nicht“
hier sogar explizit, weil: „...wenn auch nur fahrlässig...“
halt, warte, gibts ja!! das „gute“, alte WaffG!
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
...
2. verbotene Waffen oder Munition (§ 17) unbefugt besitzt,
...
5. Schusswaffen der Kategorie B, verbotene Waffen oder Kriegsmaterial (ausgenommen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoß) einem Menschen überläßt, der zu deren Besitz nicht befugt ist,
...
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
also 1 jahr für den käufer und 2 jahre für den verkäufer.
und wie immer gilt: „unwissenheit schützt vor strafe nicht“
hier sogar explizit, weil: „...wenn auch nur fahrlässig...“
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Mal eine ganz blöde frage, warum schreibt ned einer einfach eine Mail an den Händler, schildert den Sachverhalt (Forum) und fragt wie das ding KAT B sein kann.
Ich bin hier mitleser und verstehe null von Flinten, aber vielleicht ist hier ja ein versierter Teilnehmer der mal den Händler fragt.
Schönes Wochenende
Ich bin hier mitleser und verstehe null von Flinten, aber vielleicht ist hier ja ein versierter Teilnehmer der mal den Händler fragt.
Schönes Wochenende
"TERMINATOR-REPETIERER"
bin kein jurist und will sicher ned streiten, aber ich NEHME AN, dass es mit „wenn auch nur fahrlässig“ argumentiert werden kann/wird/würde.Perock hat geschrieben: Wie soll der Gesetzgeber argumentieren das ich vorsätzlich gewusst habe das diese Flinte Kat A ist wenn es mir der Händler als Kat B verkauft.....
damit steht ja im WaffG, dass du es nicht vorsätzlich gemacht haben musst.
kann mir vorstellen, dass das anders aussehen würde, wenn es zB um ein AR geht, von dem es einige gubt, die kat B sind und du erwischt halt blöderweise eines, das aus welchem grund auch immer kat A ist.
aber bei einer flinte, wo explizit im gesetz steht, dass die unter 45/90cm kat A sind befürchte ich, dass da nix mit wird „aso, des hams ned gwußt? na dann lass mas bei ana verwarnung und passens halt s nxt mal besser auf“.
Zuletzt geändert von Bell am Sa 7. Apr 2018, 18:25, insgesamt 1-mal geändert.
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Weil mich das Thema wirklich interessiert hab ich das gleich am Anfang gemacht. Allerdings ist WE und der Händler wird wohl nicht vor nächster Woche antworten.LTE hat geschrieben:Mal eine ganz blöde frage, warum schreibt ned einer einfach eine Mail an den Händler, schildert den Sachverhalt (Forum) und fragt wie das ding KAT B sein kann.
Ich bin hier mitleser und verstehe null von Flinten, aber vielleicht ist hier ja ein versierter Teilnehmer der mal den Händler fragt.
Schönes Wochenende
Das die Waffe Kategorie A ist, ist aber wohl soweit gekärt (es sei denn jemand hat noch neue Informationen/Quellen die bislang nicht bekannt sind)
In den letzten Posts ging es ja nur mehr um die Konsequenzen wenn eine Kategorie A Waffe von einem Händler als Kategorie B verkauft wird...
Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
A. d. M.: Politischen/Fremdenfeindlichen Beitrag gelöscht.
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Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Du wirst lachen aber das hab ich grad gemachtLTE hat geschrieben:Mal eine ganz blöde frage, warum schreibt ned einer einfach eine Mail an den Händler, schildert den Sachverhalt (Forum) und fragt wie das ding KAT B sein kann.
Ich bin hier mitleser und verstehe null von Flinten, aber vielleicht ist hier ja ein versierter Teilnehmer der mal den Händler fragt.
Schönes Wochenende

CZ 75 SP01 Shadow Mamba
Alfa Proj 3863
Wer mit Halbautomaten schiesst ist zu faul zum repetieren !
WannaBeMember of the gehobenen Mittelstand
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Re: "TERMINATOR-REPETIERER"
Was ist eigl aus den Fällen geworden, wo jmd. Die falsche izmash selbstladeflinte importiert hat. Gab es ja mal öfters vor ein paar Jahren. Auch Händler haben die "falsche" beschafft .